Primäre Abschlussbestandteile

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 21

In dieser Sitzung hat der Board mögliche Ansätze zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschriften bezüglich der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen auf andere Kennzahlen als auf Zwischensummen für Erträge und Aufwendungen erörtert. Außerdem wurde die Zusammenfassung der Rückmeldungen zwecks erneuter Orientierung zur Verfügung gestellt.

Anwendungsbereich der Vorschriften zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen

Agendapapper 21A

Hintergrund

In diesem Papier wurden mögliche Ansätze zur Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschriften für von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen untersucht, um andere Größen als Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen einzubeziehen. Dazu gehören Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen, die ausschließlich in einer Kennzahl verwendet werden. Die Einbeziehung von Ertrags- und Aufwandszwischensummen in den Anwendungsbereich der Vorschriften bezüglich von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen, selbst wenn diese ausschließlich in Kennzahlen verwendet werden, würde bedeuten, dass die Anwender Vorteile in Bezug auf Transparenz und Disziplin für alle Ertrags- und Aufwandszwischensummen erhalten, die bei der Kommunikation der Unternehmensleistung verwendet werden.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem Board, vorzuschreiben, dass, wenn ein Zähler oder ein Nenner einer Kennzahl der Definition einer von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl entspricht, dieser Zähler oder Nenner in den Anwendungsbereich der Vorschriften für von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen einbezogen werden sollte, um sicherzustellen, dass alle Zwischensummen von Erträgen und Aufwendungen, die bei der Kommunikation der Unternehmensleistung verwendet werden, in den Anwendungsbereich der Vorschriften für von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen fallen. Der Stab empfahl dem Board nicht, eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl auf Kennzahlen, die auf Einzelposten in der Gewinn- und Verlustrechnung basieren, auf Kennzahlen, die auf der Kapitalflussrechnung basieren, auf Kennzahlen, die auf der Bilanz basieren, oder auf Verhältniszahlen zu prüfen, da dies einen erheblichen Zeitaufwand erfordert und einen begrenzten Nutzen zur Folge haben kann.

Erörterung durch den Board

Die meisten Boardmitglieder stimmten zu, dass, wenn ein Zähler oder ein Nenner einer Kennzahl die Definition einer von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl erfüllt, dieser Zähler oder Nenner in den Anwendungsbereich der Vorschriften in Bezug auf die von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl einbezogen werden sollte. Einige Boardmitglieder äußerten jedoch Bedenken, dass, wenn entweder der Zähler oder der Nenner oder sowohl der Zähler als auch der Nenner, die in der Kennzahl verwendet werden, eine von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl ist, die Kennzahl selbst keine von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahl ist. Daher könnte es sinnvoll sein, von den Anwendern eine sinnvolle Erläuterung der Kennzahl zu verlangen.

Einige Boardmitglieder waren nicht mit der Empfehlung des Stabs einverstanden, den Anwendungsbereich des von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahls nicht um zusätzliche Kennzahlen zu erweitern, die auf den in der Darstellung der finanziellen Leistung dargestellten Einzelposten basieren, da sie der Meinung waren, dass dies für die Art und Weise, wie ein Unternehmen seine Leistung gegenüber seinen Interessengruppen kommuniziert, wichtig ist. Darüber hinaus waren einige Boardmitglieder der Meinung, dass dies zu einem Verlust einer Teilmenge von aussagekräftigen Anpassungen führen würde, die die Unternehmensleitung ausweisen kann. Die meisten Boardmitglieder waren sich jedoch einig, den Umfang dieses Projekts nicht zu erweitern und eine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme zu riskieren, da das Ziel darin besteht, dieses Projekt zeitnah abzuschließen. Der Stab wurde von den Boardmitgliedern gebeten, klarzustellen, dass, auch wenn der Begriff "angepasst" nicht verwendet wird, wenn der Posten keine IFRS-Kennzahl ist, dieser Posten in den Anwendungsbereich der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen fallen würde.

Viele Boardmitglieder stimmten dem Vorschlag zu, den Anwendungsbereich der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen nicht zu erweitern, um auf der Kapitalflussrechnung basierende Kennzahlen einzubeziehen. Dies geschieht zum einen, um eine Ausweitung des Anwendungsbereichs zu vermeiden, zum anderen aber auch, weil von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen, die sich auf Kennzahlen beziehen, die auf in der/den Gewinn- und Verlustrechnung(en) dargestellten Posten basieren, erst nach den Verbesserungen der Gewinn- und Verlustrechnung(en) in Betracht gezogen wurden, indem die von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen, die sich auf Kennzahlen beziehen, die auf Cashflows basieren, ohne die Verbesserungen der Kapitalflussrechnung zu berücksichtigen, verfrüht sein und sich als problematisch erweisen könnten. Angesichts der überwältigenden Rückmeldungen der Interessengruppen, dass von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen in Bezug auf zahlungsstrombasierte Messgrößen wichtig für das Verständnis der Ertragskraft eines Unternehmens sind, hielten es einige Boardmitglieder jedoch für sinnvoll, diese Frage im Rahmen dieses Projekts zu adressieren und das Risiko einer erneuten Veröffentlichung zwecks Stellungnahme bei der Entscheidung darüber nicht mit einzubeziehen zu müssen.

Einige Boardmitglieder baten den Stab, zu prüfen, ob Ersteller einige von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen darstellen dürfen, aber nicht müssen. Schließlich bat der Board den Stab, die praktischen Herausforderungen zu berücksichtigen, die sich ergeben, wenn Kennzahlen an der gleichen Stelle wie von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen angegeben werden, aber nicht in den Anwendungsbereich von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen fallen.

Entscheidungen des Boards

12 der 13 Boardmitglieder unterstützten die Empfehlung des Stabs, dass, wenn ein Zähler oder ein Nenner einer Kennzahl die Definition einer von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahl erfüllt, dieser Zähler oder Nenner in den Anwendungsbereich der Vorschriften für von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen einbezogen werden sollte.

10 der Boardmitglieder unterstützten die Empfehlung des Stabs, keine Ausweitung des Anwendungsbereichs der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen auf Kennzahlen zu prüfen, die auf Einzelposten in der/den Gewinn- und Verlustrechnung(en) und auf Kennzahlen in der Kapitalflussrechnung basieren.

11 der 13 Boardmitglieder unterstützten die Empfehlung des Stabs, den Anwendungsbereich der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen nicht auf bilanzielle Kennzahlen zu erweitern.

Zugehörige Themen

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