Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 18

In dieser Sitzung wurde dem Board eine allgemeine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung vorgelegt.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier

Agendapapier 18A

Hintergrund

Im März 2020 veröffentlichte der Board das Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung, das die vorläufigen Ansichten des Boards zu den Rückmeldungen enthielt, die der Board im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 erhalten hatte, darunter:

  • a. Angabe von Informationen über Unternehmenszusammenschlüsse
  • b. Prüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Wertminderung - Wirksamkeit und Kosten
  • c. Ob die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts wieder eingeführt werden soll
  • d. Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert

Der Zweck dieses Papiers war es, dem Board eine allgemeine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Diskussionspapier zu geben.

Analyse des Stabs

In dem Papier gibt der Stab eine allgemein gehaltene Zusammenfassung der Rückmeldungen zu den folgenden Bereichen::

  • Projektziel — Die meisten Stellungnehmenden stimmten dem Ziel zu, zu untersuchen, ob Unternehmen den Anwendern mit vertretbarem Aufwand nützlichere Informationen über Unternehmenszusammenschlüsse zur Verfügung stellen können. Einige Stellungnehmende in Deutschland und Japan waren der Meinung, dass der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Werthaltigkeitsprüfung liegen sollte.
  • Gesamtpaket — Es gab gemischte Ansichten darüber, ob das Paket der vorläufigen Ansichten ein einheitliches Ziel hat, und einige Stellungnehmende schlugen vor, dass die Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten getrennt von den Verbesserungen der Angabepflichten in IFRS 3 betrachtet werden sollte.
  • Spätere Leistung von Unternehmenszusammenschlüssen — Gemischte Meinungen zu den Angaben, wobei die meisten Anwender zustimmten und die meisten Ersteller mit den vorläufigen Ansichten des Boards nicht einverstanden waren.
  • Gezielte Verbesserungen bestehender Angaben — Die Angabepflichten zu Synergien zogen die meisten Kommentare mit gemischten Ansichten an, darunter auch, dass "Synergien" definiert werden müssten. Die Stellungnehmenden waren im Allgemeinen damit einverstanden, dass neue Angabeziele hinzugefügt werden und eine Vorschrift zur Angabe von Schulden und Pensionsverbindlichkeiten, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, eingeführt wird. Viele Stellungnehmende lehnten die Hinzufügung einer Verpflichtung zur Angabe von Informationen zu betrieblichen Zahlungsflüssen ab.
  • Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten — Die meisten Stellungnehmenden sind sich einig, dass es nicht möglich ist, eine wirksamere Werthaltigkeitsprüfung zu konzipieren, es wurden jedoch Vorschläge gemacht, wie die Anwendung verbessert werden könnte. Die Stellungnehmenden waren nach wie vor geteilter Meinung über die Wiedereinführung der Abschreibung, brachten aber keine neuen konzeptionellen Argumente für einen der beiden Ansätze vor. Einige Stellungnehmende gaben jedoch an, dass die in der Praxis beobachteten Einschränkungen der Werthaltigkeitsprüfung neue praktische Hinweise lieferten, die für die Wiedereinführung der Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts sprechen. Die meisten Stellungnehmenden hielten eine Konvergenz zu diesem Thema mit den US-GAAP für wünschenswert.
  • Vereinfachung der Werthaltigkeitsprüfung — Die meisten Stellungnehmenden lehnten die vorläufige Sichtweise ab, eine hinweisbasierte Werthaltigkeitsprüfung für Geschäfts- oder Firmenwerte einzuführen. Fast alle Stellungnehmenden unterstützten die Verwendung von Nachsteuer-Cashflows und -Abzinsungssätzen. Viele Stellungnehmende befürworteten die Einbeziehung von Kapitalflüssem zur Wertsteigerung von Vermögenswerten oder zur Restrukturierung, allerdings mit dem Hinweis auf Einschränkungen.
  • Sonstige Themen — Fast alle Stellungnehmenden stimmten der vorläufigen Sichtweise des Boards nicht zu, dass ein Unternehmen in seiner Bilanz einen Betrag ausweisen sollte, der das gesamte Eigenkapital ohne Geschäfts- oder Firmenwert darstellt. Die meisten Stellungnehmenden stimmten mit der vorläufigen Sichtweise des Boards überein, dass er keine Vorschläge zur Einbeziehung von separat identifizierbaren immateriellen Vermögenswerten, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erfasst wurden, in den Geschäfts- oder Firmenwert entwickeln sollte. Einige Stellungnehmende merkten an, dass das Board ein breiter angelegtes Projekt zu immateriellen Vermögenswerten in Betracht ziehen sollte.

 

Erörterung durch den Board

Der Board befasste sich mit den Rückmeldungen zu den Vorschlägen im Diskussionspapier in Bezug auf Angaben:

  • Eine Reihe von Boardmitgliedern warf Fragen bezüglich des Fokus auf den Hauptentscheidungsträger in den Vorschlägen auf. Insbesondere baten sie den Stab um Details zu etwaigen Alternativen zu diesem Ansatz, die von den Stellungnehmenden genannt wurden. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, zu prüfen, ob ein Konzept der Wesentlichkeit als Alternative verwendet werden könnte.
  • Die Boardmitglieder diskutierten die von den Stellungnehmenden geäußerten Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Sensibilität und baten den Stab um eine Analyse, ob die hervorgehobenen Beispiele in der Praxis echte Bedenken hervorrufen würden.
  • Einige Boardmitglieder baten um eine zusätzliche Analyse der Informationen, die von den Anwendern gefordert oder von den Investoren in Bezug auf die Angaben zu den Informationen nach dem Erwerb diskutiert werden.
  • Ein Boardmitglied regte an, zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Angaben alle in den Abschluss gehören oder ob einige im Hinblick auf das Projekt zu primären Abschlussbestandteilen eher in den Lagebericht gehören.

Der Board befasste sich auch mit den Rückmeldungen bezüglich der Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten:

  • Die Boardmitglieder betonten, dass es unter den Anwendern gemischte Ansichten in Bezug auf die Unterstützung der Wiedereinführung der Abschreibung gab, wobei sich mehr Anwender als zuvor dafür aussprechen.
  • Mehrere Boardmitglieder baten den Stab, die Rückmeldungen zu den Anwendungsgrenzen der Werthaltigkeitsprüfung als praktisches Hinweis zur Unterstützung der Abschreibungsprüfung näher zu erläutern.
  • Eine Reihe von Boardmitgliedern merkte an, dass die Konvergenz mit den US-GAAP offenbar befürwortet wird, dass dies aber nicht das Hauptkriterium für die Auswahl des Rechnungslegungsmodells sein sollte. Ein Boardmitglied bat um weitere Details darüber, ob eine Konvergenz nur über das breite Thema der Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts oder auf einer detaillierteren Ebene angestrebt werden sollte, z. B. darüber, wie der Abschreibungszeitraum bestimmt werden könnte.
  • Ein Boardmitglied kommentierte die Vermutung aus den Rückmeldungen, dass die Verwendung von Indikatoren zur Bestimmung, ob ein Wertminderungstest erforderlich ist, dazu führen würde, dass weniger Wertminderung erfasst wird. Es wurde argumentiert, dass Beweise aus den USA, die diese Ansicht widerlegen, berücksichtigt werden sollten.

Das Board traf keine Entscheidungen.

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