Lageberichterstattung

Date recorded:

Länge der Stellungnahmefrist

Agendapapier 15

Im Oktober 2020 gab der Board dem Stab die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess für den Entwurf zur Überarbeitung des Leitliniendokuments 1 Lageberichterstattung einzuleiten. Normalerweise gewährt der Board 120 Tage für Stellungnahmen zu einem Entwurf. Der Stab erwägt jedoch angesichts des aktuellen Pandemieumfelds und der bevorstehenden Konsultationen der Treuhänder der IFRS-Stiftung zur Satzung der IFRS-Stiftung einen längeren Zeitraum. Andererseits könnte eine längere Stellungnahmefrist die dringend notwendige Überarbeitung des Leitliniendokuments verzögern.

Der Stab fragte daher den Board, ob er eine 120-tägige Stellungnahmefrist oder eine längere Stellungnahmefrist bevorzugt, und wenn letzteres, wie lang diese sein soll.

Erörterung durch den Board

Der Vorsitzende merkte an, dass einige ASAF-Mitglieder geäußert hätten, dass das Projekt in ihren Rechtskreisen keine Priorität habe, da sie bereits über sehr detaillierte Leitlinien verfügten. Der Vorsitzende ist jedoch der Ansicht, dass der prinzipienbasierte Charakter des Dokuments und die allgemeinen Empfehlungen in viele bestehende Rahmenkonzepte passen würden. Es werde daher auch für Regionen, die bereits über detaillierte Leitlinien verfügen, sehr wertvoll sein.

Ein Boardmitglied sagte, dass man statt die Anzahl der Tage für die Stellungnahmefrist festzulegen, diese so festlegen sollte, dass eine Überschneidung mit anderen Projekten vermieden wird. Das ideale Ende der Kommentierungsfrist wäre seiner Meinung nach zwischen Ende September und Ende Oktober. Dies wurde von anderen Boardmitgliedern befürwortet.

Alle Boardmitglieder stimmten für diesen Vorschlag, d.h. die Stellungnahmefrist so zu wählen, dass es nicht zu Überschneidungen mit anderen Konsultationen kommt. Der Board wird in einer zukünftigen Sitzung über die genaue Länge der Stellungnahmefrist abstimmen, wenn der Veröffentlichungszeitpunkt des Entwurfs bekannt ist.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.