Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 18

Im März 2020 veröffentlichte der Board das Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung, das die vorläufigen Sichtweisen des Boards enthält, wie die Rückmeldungen adressiert werden können, die der Board während der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 erhalten hat. Zu den Themen im Diskussionspapier gehören:

  • a. Angabe von Informationen über Unternehmenszusammenschlüsse
  • b. Prüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Wirksamkeit der Werthaltigkeitsprüfung und die entsprechenden Kosten
  • c. Ob die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder eingeführt werden soll
  • d. Separater Ansatz von immateriellen Vermögenswerten und Geschäfts- oder Firmenwerten

Zweck dieser Sitzung war es, einen Überblick über die Rückmeldungen zu bestimmten Aspekten des Diskussionspapiers zu bieten — Rückmeldungen von Abschlussadressaten und Rückmeldungen zur Angabe von Informationen über Unternehmenszusammenschlüsse, zur Wirksamkeit der Werthaltigkeitsprüfung und zur Frage, ob die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder eingeführt werden soll.

Der Stab hat die unten zusammengefassten Agendapapiere 18A-18G vorgestellt. Der Board wurde nicht gebeten, Entscheidungen in Bezug auf diese Papiere zu treffen. 

Überblick über die Rückmeldungen zum Diskussionspapier

Agendapapier 18A

Dieses Papier wurde unverändert aus der Sitzung vom März 2021 übernommen.

Erörterung durch den Board

In dieser Sitzung gab es keine weiteren Diskussionen oder Fragen an den Board zum Agendapapier 18A.

Wirksamkeit der Werthaltigkeitsprüfung

Agendapapier 18B

Dieses Papier ist das Agendapapier 18E von der Sitzung im April 2021. Es wurde nicht verändert.

Erörterung durch den Board

Die Mitglieder des Boards äußerten generell großes Interesse an dem Papier. Die Mitglieder des Boards stimmten konzeptionell mit dem Vorschlag überein, die Angabevorschriften rund um die Prüfung und ihre Annahmen zu verbessern. Einige Mitglieder warnten jedoch davor, man sich nicht verleiten lassen sollte, das allgemeine Wertminderungsmodell nach IAS 36 auch außerhalb des Geschäfts- oder Firmenwerts zu überarbeiten.

Es wurden auch Bedenken geäußert, dass Verbesserungen der Effektivität der Prüfung die Kosten und die Komplexität für die Ersteller unangemessen erhöhen könnten und dass die Spezifizierung von Angabepflichten (z. B. die vorgeschlagene "Close-Call"-Vorschrift) die Anwendung allgemeinerer Angabevorschriften, die sich an anderer Stelle in den Standards finden, untergraben könnte.

Des Weiteren wurde die Befürchtung geäußert, dass die vorgeschlagenen "Backtesting"-Angaben als Untergrabung der Prognosefähigkeit der Unternehmensleitung wahrgenommen werden könnten und die Ersteller davon abhalten, Ermessen anzuwenden. Die Mitglieder des Boards betonten, dass alle Prognosen der Unternehmensleitung Ermessen erfordern und unvollkommen sein werden.

Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Agendapapier 18C

Dieses Papier ist das Agendapapier 18F von der Sitzung im April 2021. Es wurde nicht verändert.

Erörterung durch den Board

Die Mitglieder des Boards waren geteilter Meinung über die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten. Es wurde angemerkt, dass die Rückmeldungen keine neuen konzeptionellen Argumente enthielten und dass die Rückmeldungen unterschiedlich und teilweise unvereinbar seien. Dies mache es schwierig, eine endgültige Entscheidung über die Folgebilanzierung zu treffen oder zu einer Kompromissposition zu gelangen.

Mehrere Boardmitglieder betonten, wie wichtig es sei, die Wechselwirkung zwischen der Verbesserung des Werthaltigkeitsprüfungsmodells und der potenziellen Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwert zu berücksichtigen.

Einige Boardmitglieder äußerten, dass es Schwierigkeiten bei der zuverlässigen Schätzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts geben könnte, obwohl einige Boardmitglieder darüber weniger besorgt waren und das Ermessen bezüglich der wirtschaftlichen Nutzungsdauer mit dem Ermessen bei Werthaltigkeitsprüfungen verglichen.

Die Mitglieder des Boards hatten gemischte Ansichten zu den wahrgenommenen "hohen" Niveaus der Salden der Geschäfts- und Firmenwerte, wobei einige der Meinung waren, dass es sich um ein Problem handelt, das möglicherweise auf eine ineffektive Werthaltigkeitsprüfung hindeutet, während andere argumentierten, dass es sich lediglich um einen Hinweis auf eine verstärkte Akquisitionstätigkeit und vermehrte Konsolidierungen handeln könnte.

Vereinfachung der Werthaltigkeitsprüfung

Agendapapier 18D

Die wichtigsten Botschaften dieses Papiers waren:

  • Die meisten Stellungnehmenden lehnten den Vorschlag ab, die Vorschrift für eine obligatorische jährliche Werthaltigkeitsprüfung für zahlungsmittelgenerierende Einheiten, die einen Geschäfts- oder Firmenwert enthalten, aus IAS 36 zu streichen, da die Kosteneinsparungen die Verringerung der Wirksamkeit und Robustheit der Prüfung nicht aufwiegen würden. Die meisten Stellungnehmenden waren der Meinung, dass dieses Kosten-Nutzen-Verhältnis neu bewertet werden könnte, wenn die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder eingeführt wird.
  • Viele Stellungnehmende stimmten dem Vorschlag zu, bei der Berechnung des Nutzungswerts Cashflows nach Steuern und Abzinsungssätze zu verwenden und die Einschränkungen bei der Berechnung des Nutzungswerts in Bezug auf Cashflows aus künftigen Restrukturierungen aufzuheben. Andere Stellungnehmende äußerten jedoch Bedenken, dass die Beseitigung dieser Beschränkungen den Überoptimismus der Unternehmensleitung verstärken könnte.

Erörterung durch den Board

Die Mitglieder des Boards hatten nur wenige Anmerkungen zu der Befreiung von einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung. Es wurde argumentiert, dass, obwohl IAS 36 ein schwierig anzuwendender Standard ist, die Suche nach Möglichkeiten, ihn zu vereinfachen, nicht zu übermäßig vereinfachten Anforderungen führen sollte. Es wurde erwähnt, dass eine angemessenere Option darin bestehen könnte, Lehrmaterialien zu erstellen, anstatt die Vorschriften zu vereinfachen, wenn dies möglicherweise unangemessen ist.

Einige Boardmitglieder erörterten, dass, wenn eine Befreiung von der Durchführung einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung vorgesehen ist, überlegt werden sollte, wie dies kompensiert werden kann, sodass weiterhin entscheidungsnützliche Informationen angegeben werden, z. B. durch eine klare Definition dessen, was eine "qualitative Beurteilung" erfordert, oder durch die Festlegung eines schrittweisen Verfahrens, das letztendlich zu einer vollständigen quantitativen Beurteilung führen kann.

Der größte Teil der Diskussion zu diesem Agendapapier drehte sich um den Vorschlag, Cashflows aus zukünftigen Restrukturierungen in Berechnungen des Nutzungswerts zu berücksichtigen. Es wurde angemerkt, dass dies den Prüfern Schwierigkeiten bereiten könnte, wenn sie die Schätzungen und Ermessensentscheidungen der Geschäftsleitung bei Werthaltigkeitsprüfungen prüfen. Weitere Anmerkungen betrafen die Berücksichtigung der unterschiedlichen konzeptionellen Grundlagen zwischen Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, nämlich dass der Nutzungswert auf der Bewertung eines Vermögenswerts in seinem gegenwärtigen Zustand basiert.

Es wurden (wie schon in früheren Diskussionen) Bedenken hinsichtlich der "schleichenden Ausweitung des Umfangs" und der Möglichkeit allgemeinerer Änderungen an IAS 36 geäußert, die sich aus diesen Diskussionen ergeben könnten, während der Board die Disziplin wahren sollte, indem er sich auf Geschäfts- oder Firmenwerte und nicht auf allgemeine allgemeine Verbesserungen/Änderungen an IAS 36 konzentriert.

Ein interessanter Punkt ist, dass trotz der Annahme, dass die Unternehmensleitung unangemessen optimistisch sein könnte, wenn die Vorschriften vereinfacht werden, die bisherige Empirie darauf hinweist, dass dies nicht der Fall ist.

Sonstige Themen

Agendapapier 18E

Die wichtigsten Botschaften dieses Papiers waren:

  • Fast alle Stellungnehmenden lehnten den Vorschlag ab, dass ein Unternehmen in seiner Bilanz den Betrag des gesamten Eigenkapitals ohne Geschäfts- oder Firmenwert ausweisen muss.
  • Die meisten Stellungnehmenden stimmten zu, dass die Ansatzkriterien für identifizierte immaterielle Vermögenswerte, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, nicht geändert werden sollten.

Erörterung durch den Board

Die Mitglieder des Boards stimmten allgemein zu, dass die Informationsvorteile, die sich aus dem separaten Ausweis von identifizierbaren immateriellen Vermögenswerten ergeben, die Kosten für die Bewertung dieser Vermögenswerte überwiegen, obwohl einige Mitglieder des Boards argumentierten, dass die Informationen, die sich aus dem separaten Ausweis dieser Vermögenswerte ergeben, im Laufe der Zeit veralten, da die Vermögenswerte abgeschrieben und als abnutzbare Vermögenswerte behandelt werden.

Einige Mitglieder des Boards meinten auch, dass einige der in den Rückmeldungen aufgeworfenen Fragen, obwohl sie in diesen Diskussionen sinnvoll sind, besser im Rahmen der Überarbeitung von IFRS 10 diskutiert werden sollten.

Akademische Evidenz

Agendapapier 18F

Das Agendapapier 18F fasst die in den letzten 20 Jahren veröffentlichte Literatur zu den im Diskussionspapier enthaltenen Themen zusammen, die vom Stab ausgewertet wurde.

Erörterung durch den Board

Die Mitglieder des Boards lobten dieses Agendapapier, das mehrere akademische Informationsquellen zusammenführte.

Es wurde empfohlen, die durch diese Literaturübersicht gewonnenen Erkenntnisse und Informationen, soweit sie für die jeweils diskutierten Themen relevant sind, einzubeziehen, so dass sie bei den Beratungen des Boards als Informationen neben der Meinung des Boards berücksichtigt werden können.

Planung der erneuten Erörterungen

Agendapapier 18G

In diesem Papier wurden die wichtigsten Bereiche dargelegt, die der Board als Ergebnis der Rückmeldungen zum Diskussionspapier erneut erörtern sollte.

Der Vorschlag lautet, dass der Board zunächst das Ziel und den Umfang des Projekts überdenkt, um festzustellen, ob alle im Diskussionspapier behandelten Themen als ein Projekt bestehen bleiben sollen. Im Papier wurde vorgeschlagen, anschließend die Überlegungen zur Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten zu priorisieren, da dies Auswirkungen auf andere Entscheidungen haben kann.

Im Papier wurde hervorgehoben, dass die wichtigsten Überlegungen zur Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten und zu anderen Themen das Projektziel, die Beziehungen zwischen den Themen des Projekts und die Konvergenz mit US-GAAP umfassen werden.

Aufgrund der gegenseitigen Abhängigkeiten wurde in dem Papier auch vorgeschlagen, dass der Board zeitgleich mit der Entscheidung über die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten eine erste Diskussion über folgende Punkte führen sollte:

  • a. ob die Informationen über den späteren finanziellen Erfolg eines Unternehmenszusammenschlusses in den Abschluss aufgenommen werden sollten und
  • b. ob Vorschläge in Bezug auf die Änderung oder Verbesserung der Werthaltigkeitsprüfung weiterverfolgt werden sollten.

Erörterung durch den Board

Der Board stimmte dem vorgelegten Plan für die erneuten Erörterungen im Allgemeinen zu, wobei die Mitglieder anmerkten, dass die Interessengruppen aufgefordert wurden, auf ein Paket von Kommentaren zu antworten, daher sollten diese Beratungen in einem gleichwertigen Paket durchgeführt werden.

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