Überblick

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Der IASB hat am 24., 26. und 27. Mai 2021 per Videokonferenz getagt und acht Themen erörtert.  

Erstmalige Anwendung von IFRS 17 - Darstellung von Vergleichsinformationen: Wie berichtet hatte der Stab vor der Sitzung das ursprüngliche Papier durch ein überarbeitetes Papier ersetzt, das eine neue Analyse und Empfehlung enthielt. Der Board erörterte das überarbeitete Papier zur Darstellung von Vergleichsinformationen bei der Erstanwendung von IFRS 17 und IFRS 9. Versicherer haben Bedenken hinsichtlich einer Bilanzierungsinkongruenz zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Versicherungsverträgen geäußert, die sich aus der fortgesetzten Anwendung von IAS 39 ergeben könnte. Der Stab ist der Meinung, dass der Board in Erwägung ziehen könnte, eine spezifische Vorschrift für den Übergang zu IFRS 17 hinzuzufügen, um es den Versicherern zu ermöglichen, Vergleichsinformationen auf einer Grundlage darzustellen, die mit der künftigen Anwendung von IFRS 9 übereinstimmt, ohne die Übergangsvorschriften in IFRS 9 unnötig zu stören. Obwohl keine Entscheidungen getroffen wurden, sprachen sich viele Boardmitglieder für eine eng umrissene Änderung aus, um diese Frage zu adressieren.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Der Board hat seine Erörterung der Rückmeldungen zu bestimmten Aspekten des Diskussionspapiers fortgesetzt Rückmeldungen von Abschlussadressaten und Rückmeldungen zur Angabe von Informationen über Unternehmenszusammenschlüsse, die Wirksamkeit der Werthaltigkeitsprüfung und die Frage, ob die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder eingeführt werden soll. Als nächste Schritte wird der Board zunächst das Ziel und den Umfang des Projekts überdenken, um festzustellen, ob alle im Diskussionspapier behandelten Themen als ein Projekt beibehalten werden sollten. Der Board unterstützte die Empfehlung des Stabs, den Überlegungen zur Wiedereinführung der Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten Priorität einzuräumen, da dies Auswirkungen auf andere Entscheidungen haben kann.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Board entschied, dass den Unternehmen vorgeschrieben wird, ihre Forderungen, bei denen es sich um Finanzinstrumente handelt, in einer Weise zu kategorisieren, die die Unterschiede in ihrer Art und Priorität widerspiegelt, und zumindest zwischen besicherten und unbesicherten Finanzinstrumenten, vertraglich nachgeordneten und nicht nachgeordneten Finanzinstrumenten und solchen, die vom Mutterunternehmen und solchen, die von Tochterunternehmen ausgegeben/vergeben wurden, zu unterscheiden. Darüber hinaus sollen Informationen über die Risiken und Renditen bestimmter Instrumente im Falle der Liquidation des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Board entschied, den Vorschlag zur Einführung getrennter Investitions- und Finanzierungskategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung beizubehalten. Der Board unterstützte die Empfehlung des Stabs nicht, dass alle Erträge und Aufwendungen aus Verbindlichkeiten, die aus Transaktionen resultieren, die lediglich die Aufnahme von Finanzmitteln beinhalten, sowie Zinserträge und -aufwendungen aus anderen Verbindlichkeiten in die Kategorie "Finanzierung" der Gewinn- und Verlustrechnung einzustufen sind. Er beauftragte den Stab, weitere Optionen zu prüfen. Der Board entschied auch, weder die vorgeschlagene Ergänzung der Definition von Finanzierungstätigkeiten in IAS 7 noch die vorgeschlagene Definition von Verbindlichkeiten (im neuen Standard) vorzunehmen.

Dynamisches Risikomanagement: Der Stab gab dem Board einen Überblick über die Herausforderungen, die während der Einbindungsaktivitäten identifiziert und während der Sitzung im April 2021 erörtert wurden und die für die Durchführbarkeit und Funktionsfähigkeit des Modells der dynamischen Unternehmensleitung entscheidend sind, sowie einen Vorschlag für die nächsten Schritte und den vorläufigen Zeitplan zur Bewältigung jeder der identifizierten Herausforderungen. Es ist vorgeschlagen, dass der Board im 1. Halbjahr 2022 über die Projektrichtung entscheidet. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Standardpflege und einheitliche Anwendung:

Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

Kein Boardmitglied erhob Einwände gegen die Veröffentlichung zweier Agendaentscheidungen: IAS 19 — Zuordnung von Leistungen zu Dienstleistungsperioden und IFRS 9 — Absicherung von Schwankungen der Cashflows aufgrund von Realzinssätzen.

IFRS 16 — Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion

Der Board hat sich mit den Rückmeldungen zum Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion befasst, in dem eine Änderung von IFRS 16 vorgeschlagen wird. Der Board hat 87 Stellungnahmen erhalten. Während einige wenige Stellungnehmende der vorgeschlagenen Änderung zustimmten, waren die meisten Stellungnehmenden nicht mit den Vorschlägen einverstanden oder äußerten Bedenken zu bestimmten Aspekten. Dennoch stimmten die meisten Stellungnehmenden darin überein, dass es notwendig ist, IFRS 16 zu ändern und die Vorschriften für die Bewertung von Sale-and-Leaseback-Transaktionen zu verbessern. Viele Stellungnehmende schlugen mögliche Lösungsansätze vor, einschließlich alternativer Lösungen für die Bilanzierung von Sale-and-leaseback-Transaktionen. Der Stab plant, in einer der nächsten Sitzungen des Boards ein Papier vorzulegen, in dem die Rückmeldungen analysiert und Empfehlungen zur Ausrichtung des Projekts gegeben werden. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

IFRIC Update vom April 2021

Der Stab hat dem Board das IFRIC Update vom April 2021 vorgestellt. Kein Boardmitglied hatte Fragen oder Anmerkungen. 

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der Board entschied, dass die Änderungen, die sich auf die Angabevorschriften in IAS 1 auswirken, wonach ein Unternehmen seine wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anstatt seiner bedeutenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben hat, in den Entwurf aufgenommen werden sollen. Ebenso solle eine Beschreibung der aus der IBOR-Reform resultierenden Änderungen der Risikomanagementstrategie des Unternehmens in den Entwurf aufgenommen werden.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der Board entschied, den Status von Abschnitt 2 des IFRS für KMU unverändert zu lassen, ihn jedoch an das Rahmenkonzept 2018 anzupassen. Der Board wird prüfen, ob es potenzielle Inkonsistenzen zwischen einem überarbeiteten Abschnitt 2 und einem anderen Abschnitt des IFRS für KMU gibt. Der Board entschied auch die Beibehaltung des Konzepts der "unangemessenen Kosten oder Mühen", aber er räumte ein, dass in diesem Bereich weitere Arbeiten erforderlich sind. In Bezug auf IFRS 9 entschied der Board, eine Änderung des IFRS für KMU vorzuschlagen, um die Liste der Beispiele in Abschnitt 11 um ein Prinzip zur Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten auf der Grundlage ihrer vertraglichen Cashflow-Eigenschaften zu ergänzen.

Eine Analyse, wie sich der Arbeitsplan des IASB als Ergebnis dieser Sitzung verändert hat, ist hier verfügbar.

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