Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Date recorded:

Überblick

Agendapapier 9

Auf seiner Sitzung im Oktober 2021 erörterte der Board die Rückmeldungen aus Stellungnahmen und Einbindungsveranstaltungen zu den meisten Vorschlägen im Entwurf ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden. In dieser Sitzung sollte der Board die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen und Einbindungsveranstaltungen zu den verbleibenden Vorschlägen erörtern.

Der Board wurde auf dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten. Der Stab fragte den Board jedoch in jedem Papier nach Rückmeldungen, die unklar waren, die neue Informationen bieten oder die weitere Untersuchungen erfordern.

Darstellung

Agendapapier 9A

In diesem Papier wurden die Rückmeldungen aus Stellungnahmen und Einbindungsveranstaltungen zu den vorgeschlagenen Darstellungsvorschriften und den vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1, die im Entwurf enthalten sind, analysiert.

Die meisten Stellungnehmenden stimmten den Vorschlägen zu, alle regulatorischen Erträge abzüglich aller regulatorischen Aufwendungen, einschließlich regulatorischer Zinserträge und regulatorischer Zinsaufwendungen, als separaten Posten unmittelbar unter den Umsatzerlösen auszuweisen. Einige Stellungnehmende schlugen dem Board vor, einem Unternehmen zu erlauben oder eventuell sogar vorzuschreiben, alle regulatorischen Erträge abzüglich aller regulatorischen Aufwendungen als Umsatzerlöse auszuweisen. Einige Stellungnehmende meinten, dass regulatorische Zinserträge und regulatorische Zinsaufwendungen in den Finanzerträgen bzw. Finanzaufwendungen enthalten sein sollten.

Obwohl der Board keine explizite Frage zu dem Vorschlag gestellt hat, Posten für regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden in der Bilanz auszuweisen, stimmten einige Stellungnehmende dem Vorschlag ausdrücklich zu. Einige Stellungnehmende waren mit den vorgeschlagenen Bedingungen für die Saldierung regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Schulden nicht einverstanden oder stellten Fragen dazu.

Auf seiner Sitzung im Oktober 2021 erörterte der Board die Rückmeldungen von Einbindungsveranstaltungen mit Adressaten von Abschlüssen. Alle Stellungnehmenden waren mit den vorgeschlagenen Vorschriften zur Darstellung einverstanden.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder konzentrierten sich hauptsächlich auf die Wechselwirkung zwischen dem vorgeschlagenen neuen Standard und IFRS 15. Sie waren sich einig, dass die Umsatzerlöse nach IFRS 15 nicht mit den regulatorischen Erträgen kombiniert werden sollten. Obwohl IFRS 15 von seiner Natur her ähnlich ist, befasst er sich mit Erlösen aus Verträgen mit Kunden, und eine regulatorische Vereinbarung ist kein Vertrag mit einem Kunden. Es wurde jedoch als zulässig erachtet, nach beiden Posten eine Zwischensumme hinzuzufügen. Es sollte dann klar sein, dass es sich um Umsatzerlöse handelt, die jedoch um regulatorische Erträge bereinigt sind. Ein Boardmitglied meinte, dass der Board vorsichtig sein sollte, da ein Verbot der Zusammenfassung möglicherweise nicht dem Ziel des Standards entspricht.

Ein Boardmitglied stimmte der Einbeziehung von Zinserträgen in die regulatorischen Erträge zu, jedoch nur, wenn sie Teil der Haupttätigkeit des Unternehmens sind. Wenn Zinserträge lediglich aus dem Zeitablauf resultieren, sollten sie Finanzerträge sein.

In Bezug auf die Saldierung regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Schulden schlug ein Boardmitglied vor, dass der Board die Saldierung nicht zulassen, sondern vorschreiben sollte, wenn das Unternehmen einen rechtlich durchsetzbaren Anspruch auf Saldierung hat. Dies stünde im Einklang mit IAS 12 und IAS 32.

Hinsichtlich der Wechselwirkung mit IAS 1 sprachen sich die Boardmitglieder dafür aus, die entsprechenden Vorschriften in den neuen Standard aufzunehmen, anstatt auf IAS 1 zu verweisen oder IAS 1 zu ändern, um regulatorischen Aktivitäten Rechnung zu tragen. Der neue Standard sollte eine eigenständige Ressource darstellen.

Angaben

Agendapapier 9B

Dieses Papier analysierte die Rückmeldungen aus Stellungnahmen und Einbindungsveranstaltungen zu den vorgeschlagenen Angabenvorschriften.

Die meisten Stellungnehmenden stimmten dem Schwerpunkt der vorgeschlagenen allgemeinen Angabepflicht auf Informationen über die regulatorischen Erträge, Aufwendungen, regulatorischen Vermögenswerte und regulatorischen Schulden eines Unternehmens zu. Allerdings schlugen verschiedene Stellungnehmende aus allen Rechtskreisen und Interessengruppen dem Board auch vor, ein breiteres Gesamtziel zu entwickeln, das den Adressaten des Abschlusses Informationen über die Art der regulatorischen Vereinbarung, die damit verbundenen Risiken und ihre Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens liefert. Diese Stellungnehmenden schlugen auch einige Informationen vor, die der Board in Erwägung ziehen könnte, um die Unternehmen zur deren Angabe zu verpflichten.

Einige Stellungnehmende aller Interessengruppen stimmten den vorgeschlagenen spezifischen Angabezielen und -vorschriften ausdrücklich zu. Einige Stellungnehmende meinten, dass der Board bei der erneuten Erörterung der Vorschläge zu den Angaben seine Entscheidungen zum Projekt zur gezielten Prüfung von Angaben auf Standardebene berücksichtigen sollte. Einige Stellungnehmende äußerten die Befürchtung, dass die Kosten für die Bereitstellung der Komponenten der regulatorischen Erträge bzw. Aufwendungen und der erwartete Zeitpunkt der Realisierung regulatorischer Vermögenswerte und der Erfüllung regulatorischer Schulden den Nutzen für die Adressaten des Abschlusses überwiegen könnten.

Einige Stellungnehmende aus allen Interessengruppen schlugen dem Board vor, explizit vorzuschreiben, dass ein Unternehmen wesentliche Ermessensentscheidungen bei der Anwendung bestimmter vorgeschlagener Vorschriften anzugeben hat. Einige Stellungnehmende äußerten Bedenken hinsichtlich der Bestimmung des angemessenen Aggregations- und Disaggregationsniveaus für einige Angaben, die wesentliche Ermessensentscheidungen erfordern, oder baten um weitere Leitlinien dazu.

Auf seiner Sitzung im Oktober 2021 erörterte der Board die Rückmeldungen aus den Einbindungsveranstaltungen mit den Adressaten der Abschlüsse sowie eine Stellungnahme, die von diesen eingegangen war. Alle Adressaten des Abschlusses, die sich geäußert haben, stimmten den vorgeschlagenen allgemeinen und spezifischen Angabezielen und den vorgeschlagenen Angabenvorschriften zu.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder erörterten die Rückmeldungen der Stellungnehmenden über die Notwendigkeit, kommerziell sensible Informationen anzugeben. Ein Boardmitglied sagte, dass es in einigen Ländern gesetzliche Vorschriften geben könnte, die es den Unternehmen verbieten, Angaben zu Verträgen mit Regierungen zu machen, und dass die Rückmeldungen der Stellungnehmenden daher nicht einfach abgetan werden sollten.

Ein Boardmitglied wies die Rückmeldung einiger Stellungnehmender zurück, dass das Thema der preisregulierten Tätigkeiten nur durch Angaben behandelt werden könne. Die Feinheiten der Branche seien zu komplex, um sie nur durch Angaben zu lösen.

Ein anderes Boardmitglied sagte, dass die Angaben nicht durch einen Querverweis auf eine regulatorische Einreichung erfüllt werden sollten. Der Jahresbericht sollte alle Informationen auf einer eigenständigen Basis enthalten. Es lehnte auch die Idee ab, spezifische Vorschriften über wesentliche Ermessensentscheidungen aufzunehmen, die in IAS 1 geregelt sind. Seiner Meinung nach wäre es hilfreicher, die Vorschriften von IAS 1 anhand eines Beispiels aus der Branche zu erläutern.

Einige Boardmitglieder schlugen vor, die Angabe von Zeitspannen vorzuschreiben, die veranschaulichen, wann mit regulatorischen Erträgen zu rechnen ist, ähnlich wie die in IFRS 15 vorgeschriebenen Zeitspannen. Sie sind der Ansicht, dass dies einen großen Mehrwert darstellt und die Kosten für die Bereitstellung dieser Angaben relativ gering sind.

Es wurde auch angemerkt, dass einige Rückmeldungen zu den Angaben möglicherweise auf eine Unstimmigkeit mit dem Modell zurückzuführen sind, und der Stab wurde gebeten, dies entsprechend zu berücksichtigen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang

Agendapapier 9C

In diesem Papier wurden die Rückmeldungen aus Stellungnahmen und Einbindungsveranstaltungen zu den vorgeschlagenen Übergangsbestimmungen und den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 1 im Entwurf analysiert.

Die meisten Stellungnehmenden sprachen sich gegen die vorgeschlagene Vorschrift aus, den Standard rückwirkend gemäß IAS 8 anzuwenden. Die Stellungnehmenden äußerten insbesondere Bedenken hinsichtlich der Kosten und der Komplexität einer vollständigen rückwirkenden Anwendung für einige regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden. Einige Stellungnehmende schlugen dem Board vor, eine modifizierte rückwirkende Anwendung zuzulassen, die keine Anpassung der Vergleichsinformationen beinhaltet.

Auf seiner Sitzung im Oktober 2021 erörterte der Board die Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Änderungen an anderen IFRS als IAS 1 und IFRS 1. Viele Stellungnehmende stimmten den Vorschlägen in Bezug auf den einfacheren Ansatz für vergangene Unternehmenszusammenschlüsse zu. Einige Stellungnehmende schlugen vor, den Nettobetrag der Anpassungen im Eigenkapital zu erfassen, anstatt den Geschäfts- oder Firmenwert anzupassen. Die meisten Stellungnehmenden forderten eine längere Übergangsfrist, z. B. eine Übergangsfrist von mindestens 24-36 Monaten nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung, wobei eine frühere Anwendung zulässig wäre.

Erörterung durch den Board

Der Board diskutierte vor allem die rückwirkende Anwendung und die Übergangsfrist für den neuen Standard. Bezüglich der rückwirkenden Anwendung bestätigten die Boardmitglieder das Plädoyer der Stellungnehmenden für eine prospektive Anwendung, was jedoch bedeuten würde, dass viele Informationen verloren gehen würden. Die Verträge in der Branche sind oft langfristig, und es ist wertvoll, über die Informationen aus der Vergangenheit zu verfügen. Ein Boardmitglied merkte an, dass ein modifizierter retrospektiver Ansatz in Betracht gezogen werden könnte, wie er nach IFRS 15 zulässig ist, um die mit dem Übergang zum neuen Standard verbundenen Kosten zu reduzieren.

Bezüglich des Übergangszeitraums räumten die Boardmitglieder ein, dass die Unternehmen derzeit regulatorische Vermögenswerte und Schulden auf der Grundlage verschiedener Vorschriften, z. B. IFRS 14, lokaler Rechnungslegungsvorschriften oder regulatorischer Vorschriften, ausweisen. Die Umstellung auf den neuen Standard ist daher komplex und es sollte ausreichend Zeit für die Umsetzung eingeräumt werden.

Des Weiteren wurde angemerkt, dass ähnlich wie beim vorherigen Thema die mangelnde Unterstützung für die Umstellungsvorschläge in einer Ablehnung des Modells selbst begründet sein könnte, und dass der Stab sich in dieser Hinsicht vorsichtig sein sollte.

Wahrscheinliche Auswirkungen und sonstige Anmerkungen

Agendapapier 9D

In diesem Papier wurden die Rückmeldungen aus Stellungnahmen und Einbindungsveranstaltungen zur Analyse der wahrscheinlichen Auswirkungen der Vorschläge durch den Board sowie weitere Anmerkungen aus Stellungnahmen und Einbindungsveranstaltungen analysiert.

Der Board kommt insgesamt zu der Einschätzung, dass die Vorteile entscheidungsnützlicherer Informationen für die Adressaten der Abschlüsse die Kosten der Umsetzung der Vorschläge für die Adressaten und Ersteller überwiegen würden. Die Auswirkungen der Vorschläge werden wahrscheinlich für Unternehmen, die derzeit keine regulatorischen Salden ausweisen, bedeutender sein. Für Unternehmen, die derzeit regulatorische Salden ausweisen, würden die Auswirkungen davon abhängen, wie sie diese Salden derzeit bilanzieren.

Insgesamt waren die meisten Stellungnehmenden der Meinung, dass der Nutzen der Vorschläge für die Adressaten der Abschlüsse die Kosten der Umsetzung der Vorschläge für die Ersteller übersteigen würde. Die meisten Stellungnehmenden stimmten der Analyse der wahrscheinlichen Auswirkungen der Umsetzung der Vorschläge auf die in den Abschlüssen ausgewiesenen Informationen und auf die Qualität der Finanzberichterstattung zu. Einige Stellungnehmende meinten, dass die Anwendung einiger der Vorschläge die Qualität der Finanzberichterstattung nicht verbessern würde, da diese Vorschläge nicht die wirtschaftliche Substanz regulatorischer Vereinbarungen widerspiegeln.

Viele Stellungnehmende stimmten der Analyse des Boards über die wahrscheinlichen Kosten der Umsetzung der Vorschläge zu. Einige Stellungnehmende stimmten jedoch nicht mit der Analyse des Boards überein. Der Hauptgrund für die Ablehnung ist, dass die Unternehmen erhebliche Kosten für die Entwicklung von Systemen zur Verfolgung regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Schulden aufwenden müssten. Einige dieser Stellungnehmenden meinten, dass diese Kosten über höhere zukünftige regulierte Preise an die Kunden weitergegeben würden.

Erörterung durch den Board

Zu diesem Thema gab es keine nennenswerte Diskussion. Ein Boardmitglied merkte an, dass einige Stellungnehmende die Vorschrift zur Diskontierung als kostenintensiv kritisiert hätten. Es sagte, dass die Abzinsung sehr wichtig sei, insbesondere für Länder, die ein Hochzinsumfeld haben. Dies wurde von einem anderen Boardmitglied aufgegriffen, das sagte, es wäre ein fataler Fehler, einen Standard herauszugeben, der Nominalbeträge ansetzt.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.