Standardpflege und einheitliche Anwendung

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 12

In dieser Sitzung hat sich der Board folgenden Themen gewidmet:

  • IFRS 16 — Nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer auf Leasingzahlungen;
  • IAS 32 — Bilanzierung von Bezugsscheinen, die zunächst als Schulden klassifiziert werden; und
  • Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette.

Das IFRIC Update vom September 2021 wurde zwecks Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.

IFRS 16 — Nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer auf Leasingzahlungen — Finalisierung der Agendaentscheidung

Agendapapier 12A

Auf seiner Sitzung im September 2021 beschloss das IFRS Interpretations Committee, als Reaktion auf eine Einreichung zu IFRS 16 kein neues Standardsetzungsprojekt in das Arbeitsprogramm aufzunehmen. Stattdessen beschloss das Committee, eine Agendaentscheidung zu finalisieren, in der erklärt wird, dass es keine Beweise dafür erhalten hat, dass die Angelegenheit weitreichende Auswirkungen hat und sich wesentlich auf die Betroffenen auswirkt oder voraussichtlich auswirken wird.

Der Zweck dieser Sitzung war es, die Boardmitglieder zu fragen, ob sie Einwände gegen die Agendaentscheidung haben.

Erörterung durch den Board

Ein Boardmitglied fragte, warum in der Agendaentscheidung keine Erläuterung der relevanten bilanziellen Behandlung enthalten sei und stattdessen in der Agendaentscheidung lediglich vermerkt werde, dass der Sachverhalt nicht weit verbreitet sei und daher nicht auf die Agenda des Committees genommen werden würde. Der Stab antwortete, dass eine Erläuterung der relevanten bilanziellen Behandlung nur dann hinzugefügt wird, wenn der Grund für die Nichtaufnahme des Sachverhalts auf die Agenda des Committees darin liegt, dass die bilanziellen Vorschriften eindeutig sind. In diesem Fall werden diese Vorschriften in einer Agendaentscheidung dargelegt. Wenn jedoch etwas nicht auf die Agenda genommen wird, weil es nicht weit verbreitet ist, gäbe es keine Erläuterung der Rechnungslegungsvorschriften.

Kein Boardmitglied erhob Einwände gegen die Veröffentlichung der Agendaentscheidung.

IAS 32 — Bilanzierung von Bezugsscheinen, die zunächst als Schulden klassifiziert werden — Finalisierung der Agendaentscheidung

Agendapapier 12B

Auf seiner Sitzung im September 2021 beschloss das Committee, das Arbeitsprogramm nicht um ein Standardsetzungsprojekt zu erweitern, um auf eine Einreichung zu reagieren, in der es um die Frage ging, ob ein Emittent in Anwendung von IAS 32 eine derivative finanzielle Verbindlichkeit nach dem erstmaligen Ansatz unter bestimmten Umständen in das Eigenkapital umgliedern kann. Stattdessen beschloss das Committee, eine Agendaentscheidung zu finalisieren.

Der Zweck dieser Sitzung war es, die Boardmitglieder zu fragen, ob sie Einwände gegen die Agendaentscheidung haben.

Erörterung durch den Board

Ähnlich wie bei der vorangegangenen Diskussion warf der Vorsitzende die Frage auf, ob die Agendaentscheidung hilfreich sei. In der Agendaentscheidung wird darauf hingewiesen, dass es ein laufendes Projekt gibt, dessen Umfang die Anfrage abdecken würde, aber es wird keine Erklärung für die bilanzielle Behandlung gegeben. Die stellvertretende Vorsitzende antwortete, dass es sich um einen sehr spezifischen Sachverhalt handele und die Beantwortung dieser Frage Auswirkungen auf andere Sachverhalte haben könnte, die nicht erörtert worden seien.

Kein Boardmitglied erhob Einwände gegen die Veröffentlichung der Agendaentscheidung.

Finanzierungsvereinbarungen in der Lieferkette — Restant

Agendapapier 12C

Hintergrund

Im Juli 2021 erteilte der Board dem Stab die Erlaubnis, mit dem Abstimmungsprozess für den Entwurf zu Finanzierungsvereinbarungen in Lieferkette zu beginnen, der vorgeschlagene Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 enthält.

Der Board hat auf seiner Sitzung im Juni 2021 eine vorläufige Entscheidung über das Paket von Angabezielen und -vorschriften getroffen, die er zur Ergänzung von IAS 7 und IFRS 7 vorschlagen wird.

Der Zweck dieser Sitzung war es, den folgenden Restanten zu erörtern, der sich während der Ausarbeitung der vorgeschlagenen Änderungen ergeben hat.

Die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 7 beinhalten die Vorschrift, dass ein Unternehmen zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums den Buchwert von finanziellen Verbindlichkeiten, die Teil einer Finanzierungsvereinbarung in der Lieferkette sind, anzugeben hat. Wenn ein Unternehmen finanzielle Verbindlichkeiten, die Teil einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung sind, nicht gesondert in seiner Bilanz ausweist - beispielsweise unter "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten" oder "sonstige finanzielle Verbindlichkeiten" -, kann es für die Abschlussadressaten schwierig sein, die Auswirkungen der Vereinbarung auf die Verbindlichkeiten und Cashflows des Unternehmens zu beurteilen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem Board, eine Vorschrift einzufügen, nach der ein Unternehmen zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums den/die Posten in der Bilanz anzugeben hat, in dem das Unternehmen den Buchwert der finanziellen Verbindlichkeiten, die Teil einer Lieferantenfinanzierungsvereinbarung sind, ausweist.

Erörterung durch den Board

Es gab eine Diskussion über die Kosten der zusätzlichen Vorschrift und den damit verbundenen Nutzen. Obwohl die zusätzliche Vorschrift erhebliche Kosten verursachen würde, schienen sich die Boardmitglieder einig zu sein, dass der Nutzen diese Kosten überwiegt.

Entscheidungen des Boards

Alle Boardmitglieder stimmten für die Empfehlung des Stabs.

IFRIC Update vom September 2021

Agendapapier 12D

Der Stab fragte den Board, ob er Anmerkungen oder Fragen zum IFRIC Update vom September 2021 hat.

Erörterung durch den Board

Es wurden keine Anmerkungen oder Fragen vorgebracht.

Zugehörige Themen

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