Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Überblick

Agendapapier 9

Hintergrund

Im Januar 2021 veröffentlichte der Board den Entwurf ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden. Die Stellungnahmefrist für den Entwurf endete im Juli 2021. Der Stab wird in dieser Sitzung einen Überblick über die eingegangenen Rückmeldungen zum Entwurf geben.

Die Vorschläge im Entwurf wurden von den Stellungnehmenden im Allgemeinen gut aufgenommen. Die meisten Stellungnehmenden unterstützten das Ziel des Entwurfs, relevante Informationen zu liefern, die getreu darstellen, wie sich regulatorische Erträge und regulatorische Aufwendungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Unternehmens auswirken und wie sich regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden auf seine Finanzlage auswirken. Einige dieser Stellungnehmenden bestätigten auch die Notwendigkeit eines eigenen Standards, der die Bilanzierung von regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden behandelt.

Die meisten Stellungnehmenden stimmten den folgenden Punkten zu:

  • den vorgeschlagenen Definitionen für regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden und dass sie den Definitionen von Vermögenswerten und Schulden im Rahmenkonzept entsprechen;
  • der Existenzschwelle von "wahrscheinlicher als nicht" für den Ansatz von regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden;
  • der Verwendung einer Cashflow-basierten Bewertungstechnik zur Bewertung von regulatorischen Vermögenswerten und Schulden, die eine Schätzung unsicherer Cashflows nach der Methode des "wahrscheinlichsten Betrags" oder des "Erwartungswerts" beinhalten würde; und
  • der Verwendung des regulatorischen Zinssatzes für einen regulatorischen Vermögenswert oder eine regulatorische Schuld als Abzinsungssatz für diesen regulatorischen Vermögenswert oder diese regulatorische Schuld.

Die folgenden Aspekte des vorgeschlagenen Modells lösten bei den Stellungnehmenden jedoch die meisten Bedenken aus:

  • Anwendungsbereich,
  • Erträge aus noch nicht nutzungsbereiten Vermögenswerten,
  • regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Verbindlichkeiten, die sich aus Unterschieden zwischen dem regulatorischen Einbringungszeitraum von Vermögenswerten und ihrer Nutzungsdauer ergeben,
  • Mindestzinssatz, und
  • Zusammenwirken mit IFRIC 12.

Erörterung durch den Board

Ein Boardmitglied zeigte sich erfreut darüber, dass die Stellungnehmenden dem Ansatz des Boards zuzustimmen schienen, kein neues Modell für regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden zu schaffen, sondern bestehende IFRS zu verwenden und diese an die Besonderheiten dieser Vermögenswerte und Schulden anzupassen. Es wurde auch angemerkt, dass es interessant sei zu sehen, wie unterschiedlich das regulatorische Umfeld in den verschiedenen Ländern sei und dass diese Tatsache bei der Finalisierung der Vorschläge im Auge behalten werden sollte.

Anwendungsbereich

Viele Stellungnehmende waren mit dem vorgeschlagenen Anwendungsbereich einverstanden, d. h. mit der Anwendung des neuen Standards auf alle regulatorischen Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens. Viele Stellungnehmende waren jedoch auch unsicher, welche regulatorischen Vereinbarungen, Arrangements oder Aktivitäten in den Anwendungsbereich der Vorschläge fallen würden. Einige dieser Unsicherheiten sind auf den wahrgenommenen Mangel an Klarheit in Bezug auf Folgendes zurückzuführen:

  • die Wechselwirkung zwischen den Vorschlägen und anderen Standards (hauptsächlich IFRS 9, IFRS 17 und IFRIC 12) und
  • die vorgeschlagene Definition des Begriffs "regulatorische Vereinbarung" und die Frage, ob ein Regulierer erforderlich ist, damit regulatorische Vermögenswerte oder regulatorische Schulden bestehen. Nach Ansicht der Stellungnehmenden können sowohl die vorgeschlagene weit gefasste Definition des Begriffs "regulatorische Vereinbarung" als auch die fehlende Definition des Begriffs "Regulierer" ein breites Spektrum von Tätigkeiten und Vereinbarungen erfassen, die nicht in den Anwendungsbereich fallen sollten, und die einheitliche Anwendung der endgültigen Vorschriften erschweren.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder erörterten vor allem die eingegangenen Stellungnahmen zum Anwendungsbereich und insbesondere zu den Wechselwirkungen des neuen Standards mit anderen IFRS. Im Allgemeinen rieten die Boardmitglieder, dass der Anwendungsbereich eng, klar und zielgerichtet sein sollte, um Verwirrung darüber zu vermeiden, was einbezogen ist und was nicht. Es wurde vorgeschlagen, Anweisungen zu geben, wie andere Standards (einschließlich Interpretationen wie IFRIC 12) bei der Anwendung des neuen Standards anzuwenden sind.

Bezüglich des vorgeschlagenen Ausschlusses vom Anwendungsbereich für Versicherungsverträge, die der Preisregulierung unterliegen könnten, warnten die Boardmitglieder davor, den Ausschluss vom Anwendungsbereich zu weit zu fassen, damit nicht alle Verträge ausgeschlossen werden, nur weil dem Kunden ein zusätzlicher Versicherungsvertrag angeboten wird, z. B. ein Wasserversorgungsunternehmen, das eine zusätzliche Deckung für Rohrschäden anbietet. Der Stab entgegnete, dass es derzeit nicht viele Anhaltspunkte dafür gibt, wie Versicherungsverträge von dem neuen Standard betroffen sind, so dass es einfach sein könnte, sie ganz auszuschließen. Ein Boardmitglied schlug vor, dass dies klug wäre, da IFRS 17 noch nicht in großem Umfang angewendet werde und etwaige Probleme zwischen IFRS 17 und dem neuen Standard zu diesem Zeitpunkt nicht zuverlässig vorhergesagt werden könnten.

Die Boardmitglieder diskutierten auch über die Abgrenzung des Standards, wobei viele Boardmitglieder vorschlugen, den Begriff "Regulierer" zu definieren, um die Abgrenzung deutlicher zu machen. Im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit erkannten die Boardmitglieder die Herausforderungen an, schlugen aber vor, den Begriff als Kriterium beizubehalten.

Erträge aus noch nicht nutzungsbereiten Vermögenswerten

Die meisten Stellungnehmenden lehnten es ab, dass ein Unternehmen die Erträge aus einem noch nicht nutzungsbereiten Vermögenswert in der Periode erfassen sollte, in der der Vermögenswert zur Lieferung von Gütern oder Erbringung von Dienstleistungen an Kunden genutzt wird. Nach Ansicht dieser Stellungnehmenden würden die Vorschläge:

  • den wirtschaftlichen Gehalt der regulatorischen Vereinbarungen nicht widerspiegeln;
  • nicht zu entscheidungsnützlichen Informationen führen;
  • kostspielig in der Umsetzung sein; und
  • nicht im Einklang mit US-GAAP stehen.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder merkten an, dass die Rechnungslegung der regulatorischen Vereinbarung folgen sollte. Es wurde festgestellt, dass die Frage der Bauarbeiten und der Nutzungsdauer (siehe unten) die am häufigsten in den Stellungnahmen aufgeworfenen Fragen sind. Ein Boardmitglied meinte, dass der Board vor einer Entscheidung zu diesen Fragen entscheiden müsse, ob er das im Entwurf vorgeschlagene Modell beibehalten oder ein neues Modell vorschlagen solle.

Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Verbindlichkeiten, die sich aus Unterschieden zwischen dem regulatorischen Einbringungszeitraum von Vermögenswerten und ihrer Nutzungsdauer ergeben

Viele Stellungnehmende lehnten den Ansatz von regulatorischen Vermögenswerten oder regulatorischen Schulden aufgrund von Unterschieden zwischen dem Zeitraum, in dem die regulatorischen Vereinbarungen einem Unternehmen die Einbringung eines Vermögenswerts gestatten (der regulatorische Einbringungszeitraum), und der Nutzungsdauer des Vermögenswerts ab. Nach Ansicht dieser Stellungnehmenden würden die Vorschläge:

  • die Rechte und Pflichten der Unternehmen aus ihren regulatorischen Vereinbarungen nicht widerspiegeln;
  • weder den vorgeschlagenen Definitionen für regulatorische Vermögenswerte und Schulden im Entwurf noch den Definitionen von Vermögenswerten und Schulden im Rahmenkonzept entsprechen;
  • nicht zu entscheidungsnützlichen Informationen führen; und
  • kostspielig in der Umsetzung sein.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder stellten fest, dass die Stellungnehmenden das im Entwurf vorgeschlagene Modell für kostspielig und komplex halten und stattdessen die Verwendung der regulatorischen Rechnungslegung forderten. Einige Stellungnehmende wiesen darauf hin, dass sie Tausende von Vermögenswerten nachverfolgen müssten, die bisher nicht verfolgt wurden. Obwohl dies der Fall sein könnte, wurde eingeräumt, dass es immer schwierig ist, einen Branchenstandard zu entwickeln, und dass dies für einige eine große und für andere eine kleinere Veränderung darstellen wird. Die Zurückhaltung der Ersteller beruht oft auf dem Systemwechsel, der kostspielig sein kann, aber wenn das System einmal umgestellt ist, sollte die fortlaufende Erstellung nicht mehr Kosten verursachen als vorher. Nichtsdestotrotz meinten die Boardmitglieder, dass untersucht werden sollte, ob es Bereiche gibt, in denen Komplexität und Kosten reduziert werden könnten. Ein Boardmitglied sagte, dass die Kostenbedenken zwar berechtigt seien, dass aber einige Stellungnehmende die Komplexität überschätzten, da das neue Modell für sie eine große Veränderung darstelle.

Ansatz, Bewertung und Abzinsungssatz

Einige Adressaten, die sich zu den Vorschlägen für den Ansatz und die Bewertung geäußert haben, waren besorgt über die Volatilität, die in der Gewinn- und Verlustrechnung entstehen kann, wenn Unternehmen regulatorische Vermögenswerte ansetzen, die später nicht wieder eingebracht werden. Sie wiesen darauf hin, dass die Vorschläge zum Ansatz und zur Bewertung von der Unternehmensleitung Ermessensentscheidungen erfordern würden und dass die Angabe dieser Ermessensentscheidungen im Anhang sinnvoll wäre.

Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wies darauf hin, dass der Vorschlag, die Anwendung des Schwellenwerts für den Ansatz nach dem Grundsatz "wahrscheinlicher als nicht" vorzuschreiben, eine Abweichung vom Rahmenkonzept darstellt, und forderte den Board auf, den Grund für diese Abweichung und die möglichen Folgen näher zu erläutern.

Die meisten Adressaten, die sich zu den Vorschlägen zur Bewertung äußerten, stimmten dem Cashflow-basierten Bewertungsverfahren und der Verwendung des regulatorischen Zinssatzes als Abzinsungssatz zu.

Die meisten Adressaten, die sich zum Abzinsungssatz äußerten, stimmten dem Vorschlag zu, den regulatorischen Zinssatz als Abzinsungssatz zu verwenden.

Erörterung durch den Board

In Bezug auf die Anmerkungen der Stellungnehmenden zur Abweichung vom Rahmenkonzept sagten die Boardmitglieder, dass die Formulierung "eher wahrscheinlich als nicht" in der Tat eine Abweichung von der Vermögenswertdefinition des Rahmenkonzepts darstelle, die jedoch gerechtfertigt sein könnte. Dies sollte jedoch nur dann geschehen, wenn es zwingende Gründe für diese Abweichung gebe. In diesem Zusammenhang verstand ein Boardmitglied nicht, warum die Forderung der Stellungnehmenden, eine höhere Wahrscheinlichkeitsschwelle zu verwenden, eine geringere Abweichung vom Rahmenkonzept darstellte. Die stellvertretende Vorsitzende wies darauf hin, dass das Rahmenkonzept besagt, dass selbst wenn die Definition eines Vermögenswerts erfüllt ist, weitere Überlegungen angestellt werden müssen, bevor dieser angesetzt werden kann. Das vorgeschlagene Modell sei daher keine inkorrekte Anwendung des Rahmenkonzepts, sondern eine Ermessensfrage. Es sollte jedoch deutlich erklärt werden, warum sich der Board hier für eine Abweichung entschieden hat.

Bezüglich der Bewertung sagte ein Boardmitglied, dass es nicht klar sei, ob die Ersteller zwischen dem erwarteten Wert und dem wahrscheinlichsten Betrag wechseln könnten. Auch in Bezug auf die Wertminderung gibt es eine Unstimmigkeit. Im Vorschlag erklärte der Board, dass eine Wertminderung nicht notwendig sei, da die Beträge ständig neu bewertet würden. Im Rahmen des Ansatzes des wahrscheinlichsten Betrages wird jedoch möglicherweise keine Neubeurteilung vorgenommen, da der wahrscheinlichste Betrag über mehrere Perioden gleich bleibt.

Mindestzinssatz

Die meisten Stellungnehmenden lehnten den Vorschlag ab, den Mindestzinssatz als Abzinsungssatz zu verwenden, wenn der für einen regulatorischen Vermögenswert vorgesehene regulatorische Zinssatz nicht ausreicht, um das Unternehmen für den Zeitwert des Geldes und für die Ungewissheit der künftigen Cashflows aus diesem regulatorischen Vermögenswert zu entschädigen. Diese Stellungnehmenden sind besorgt über die Komplexität der Vorschläge und sind der Meinung, dass die Kosten ihrer Anwendung die Vorteile überwiegen würden.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder nahmen die Bedenken hinsichtlich des Mindestzinssatzes zur Kenntnis und erklärten, dass der Board die Komplexität bei der Entwicklung des endgültigen Standards nach Möglichkeit reduzieren sollte. Der Mindestzinssatz sei jedoch aufgrund des Niedrigzinsumfelds erforderlich. Die stellvertretende Vorsitzende wies darauf hin, dass diese Frage bei der Ausarbeitung des Entwurfs erörtert worden sei und dass der Stab den Board bei der Ausarbeitung der Papiere zu diesem Thema daran erinnern solle, was besprochen und auf der Grundlage dieser Diskussionen beschlossen worden sei.

Zusammenwirken mit IFRIC 12

Viele Stellungnehmende forderten den Board auf, das Zusammenwirken der Vorschläge mit IFRIC 12 zu klären. Die meisten Stellungnehmenden schlugen dem Board vor, ausführliche Leitlinien und erläuternde Beispiele dafür bereitzustellen, wie ein Unternehmen regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden unter Anwendung der Modelle des finanziellen Vermögenswerts, des immateriellen Vermögenswerts oder eines Hybridmodells in IFRIC 12 bilanzieren sollte.

Erörterung durch den Board

Die Boardmitglieder stimmten zu, dass die Wechselwirkung zwischen dem neuen Standard und IFRIC 12 geklärt werden sollte, obwohl ein Boardmitglied meinte, dass viele der aufgeworfenen Fragen Fragen der Anwendung von IFRIC 12 und nicht der Wechselwirkung seien. In Bezug auf die Priorität sollte klargestellt werden, dass IFRIC 12 zunächst auf die in seinem Anwendungsbereich liegenden Sachverhalte anzuwenden ist und der neue Standard dann als Überlagerung angewendet wird. Ein Boardmitglied sagte, dass den Erstellern, die Verträge im Anwendungsbereich von IFRIC 12 haben, erklärt werden sollte, warum diese auch in den Anwendungsbereich des neuen Standards fallen könnten.

Nächste Schritte

Die eingegangenen Rückmeldungen zu den folgenden Themen des Entwurfs werden auf der Sitzung des Boards im November 2021 vorgestellt:

  • Darstellung in der Erfolgsrechnung;
  • Angaben;
  • Zeitpunkt des Inkrafttretens und Übergang; und
  • voraussichtliche Auswirkung der Vorschläge.

Agendapapiere 9A-9H

Diese Agendapapiere enthalten die detaillierten Rückmeldungen zu den einzelnen Bereichen des Entwurfs. Es sind folgende Papiere:

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