Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 5

Der Stab hat die Agendenpapiere 5A-5F vorgelegt, um die Diskussionen des Boards über zwei Praxisfragen einzuleiten:

  • Bilanzierung von Finanzinstrumenten, die bedingte Erfüllungsrückstellungen enthalten
  • Die Auswirkungen von Gesetzen auf Vertragsbedingungen

Der Stab hat in dieser Sitzung die Meinung des Boards über die Richtung der zukünftigen Arbeit des Stabs eingeholt. Der Stab wird auf der Grundlage der Rückmeldungen des Boards bei dieser Sitzung Vorschläge für klargestellte Prinzipien entwickeln und auf einer zukünftigen Sitzung des Boards eine weitere Analyse vorlegen.

Bedingte Erfüllungsrückstellungen und damit verbundene Fragen — Einführung

Agendapapier 5A

Ziel dieses Papiers war es, die Diskussion des Boards über die Bilanzierung von Finanzinstrumenten, die bedingte Erfüllungsrückstellungen enthalten, einzuleiten. Der Stab hat insbesondere erörtert, welche Klarstellungen an den zugrundeliegenden Prinzipien in IAS 32 vorgenommen werden könnten.

Die Fragen, die sich in der Praxis bezüglich der Anwendung von IAS 32:25 ergeben haben, sind:

  • Die Reihenfolge der Anwendung der Vorschriften für bedingte Erfüllungsrückstellungen in Textziffer 25 von IAS 32 und der Vorschriften für zusammengesetzte Instrumente in Textziffer 28 von IAS 32. Diese Frage wirkt sich darauf aus, ob ein Finanzinstrument mit einer bedingten Erfüllungsrückstellung als finanzielle Verbindlichkeit in ihrer Gesamtheit oder als zusammengesetztes Instrument, das eine Schuldkomponente und eine Eigenkapitalkomponente enthält, eingestuft wird.
  • Ob die Wahrscheinlichkeit des Eintretens des bedingten Ereignisses bei der Klassifizierung eines Finanzinstruments mit bedingter Erfüllungsrückstellung berücksichtigt werden sollte.
  • Ob und wie die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines bedingten Ereignisses die Bewertung des Finanzinstruments beeinflussen sollte.
  • Wie ermessensabhängige Zins- oder Dividendenzahlungen zu bilanzieren sind, wenn der gesamte Erlös der Fremdkapitalkomponente eines zusammengesetzten Instruments zugeordnet wird, und ob eine Inkonsistenz zwischen den Textziffern 36 und AG37 von IAS 32 besteht.
  • Wie zu bestimmen ist, ob ein Ereignis in der Verfügungsgewalt des Unternehmens liegt, z. B. ein Ereignis, das von der Zustimmung der Anteilseigner abhängt.
  • Wie die Bedeutung von "unecht" in Textziffer 25(a) von IAS 32 zu interpretieren ist.
  • Wie die Bedeutung von "Liquidation" in Textziffer 25(b) von IAS 32 im Zusammenhang mit liquidationsähnlichen Vorgängen zu interpretieren ist.

Weitere Praxisfragen, die sich im Zusammenhang mit bedingten Ereignissen stellen, sind:

  • Wie sich eine "Alles-oder-Nichts-Erfüllungsmöglichkeit" auf die Klassifizierung von Finanzinstrumenten auswirkt.
  • Ob es eine Inkonsistenz zwischen den Vorschriften für bedingte Erfüllungsrückstellungen in Textziffer 25 von IAS 32 und den Vorschriften für indirekte Verpflichtungen in Textziffer 20(b) von IAS 32 gibt, wenn es alternative Erfüllungsergebnisse gibt und der Emittent die Wahl hat, wie er sie erfüllt.

Der Stab hat diese Praxisfragen in den Agendenpapieren 5B-5D analysiert, um festzustellen:

  • ob es Inkonsistenzen in den Vorschriften von IAS 32 gibt, die adressiert werden müssen;
  • ob es zugrundeliegende Prinzipien und Begründungen gibt, die geklärt werden müssen; und
  • ob es Fragen gibt, die vom Board weiter erörtert werden sollten.

 

Bedingte Erfüllungsrückstellungen und damit verbundene Fragen — Praxisfragen und mögliche Lösungen (Teil 1)

Agendapapier 5B

Der Stab analysierte in diesem Papier die folgenden Praxisfragen, die sich aus der Bilanzierung von Rückstellungen für bedingte Verpflichtungen ergeben:

  • Reihenfolge der Anwendung der Vorschriften in IAS 32
  • Beeinflusst die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines bedingten Ereignisses die Klassifizierung?
  • Auswirkung der Wahrscheinlichkeit bei der Bewertung
  • Ermessensabhängige Zahlungen

Der Stab bat den Board um erste Anmerkungen oder Fragen zur Analyse des Stabs.

Erörterung durch den Board

Die Mitglieder des Boards äußerten sich positiv über die Arbeit des Stabs.

Ein Vorbehalt bezog sich auf eine mögliche Änderung der Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Verbindlichkeit durch Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit eines ungewissen Ereignisses. Gegenwärtig ist IAS 32 hinsichtlich der Bewertung eindeutig, und die Bilanzierung ist recht einfach. Diese Änderung könnte zu einer komplexeren Rechnungslegung führen. Wenn dieser Weg eingeschlagen würde, müsste die Bewertung in jeder Periode in Abhängigkeit von der Wahrscheinlichkeit des ungewissen Ereignisses neu beurteilt werden. Der Board war der Ansicht, dass dies nicht mit dem Ziel der Klarstellung von IAS 32 vereinbar ist, da es sich um eine grundlegendere Änderung handelt.

Der Board hob hervor, dass es zwei Arten von Unwägbarkeiten gibt, nämlich solche, die sich auf den Zeitpunkt der Zahlung auswirken, und solche, die sich auf die Entscheidung auswirken, ob eine Zahlung geleistet wird. Der Board bat den Stab, diese beiden Unwägbarkeiten getrennt zu betrachten.

Die Klarstellung bezüglich der Reihenfolge der Anwendung der bestehenden IAS 32-Vorschriften kann zu einer Änderung der Art und Weise führen, wie Ersteller Finanzinstrumente bilanziert haben. Es könnte notwendig sein, die Einführung von Übergangsregeln zu erwägen, um den Erstellern zu helfen.

Der Board bat den Stab, sich mehr auf die Konzepte und Prinzipien zu konzentrieren. Sobald über diese Prinzipien Einigkeit besteht, kann der Stab sie auf die Beispiele anwenden.

Bedingte Erfüllungsrückstellungen und damit verbundene Fragen — Praxisfragen und mögliche Lösungen (Teil 2)

Agendapapier 5C

Der Stab analysierte in diesem Papier die folgenden Praxisfragen, die sich aus der Bilanzierung von Rückstellungen für bedingte Verpflichtungen ergeben:

  • Beurteilung der Kontrolle
  • Bedeutung von 'unecht'
  • Bedeutung von 'Liquidation'

Der Stab bat den Board um erste Anmerkungen oder Fragen zur Analyse des Stabs.

Erörterung durch den Board

Der Board forderte den Stab auf, dafür zu sorgen, dass die Änderungen hinreichend eng gefasst sind, und mit Bedacht vorzugehen.

Beurteilung der Kontrolle: Der Board war sich einig, dass in diesem Bereich nichts hinzugefügt werden sollte. Es ist schwierig abzuschätzen, wie die Aktionäre handeln werden. Sie handeln als Einzelpersonen in ihrem eigenen wirtschaftlichen Interesse, das sich mit dem Handeln als Eigentümer des Unternehmens überschneiden kann. Der Board erklärte daher, dass in diesem Bereich nur begrenzte Klarstellungen vorgenommen werden sollten.

Bedeutung von 'unecht': Dies ist eine Ermessensfrage und bezieht sich auf eine begrenzte Anzahl von Umständen. Der Board hielt es lediglich für sinnvoll, klarzustellen, dass sich der Begriff "unecht" nicht nur auf die Wahrscheinlichkeit des Eintretens des Ereignisses bezieht.

Bedeutung von 'Liquidation': Der Board war sich einig, dass Liquidation die Einstellung des Geschäftsbetriebs bedeutet und dass dies klargestellt werden sollte, falls es nicht eindeutig ist.

Bedingte Erfüllungsrückstellungen und damit verbundene Fragen — Praxisfragen und mögliche Lösungen (Teil 3)

Agendapapier 5D

Der Stab analysierte in diesem Papier die folgenden Praxisfragen, die sich aus der Bilanzierung von Rückstellungen für bedingte Verpflichtungen ergeben:

  • "Alles oder nichts"-Erfüllungsbedingungen
  • Wahl des Emittenten bei der Erfüllung

Der Stab bat den Board um erste Anmerkungen oder Fragen zur Analyse des Stabs.

Erörterung durch den Board

Der Board entschied, dass in diesem Bereich keine Änderungen vorgenommen werden sollten.

Die Auswirkungen von Gesetzen auf Vertragsbedingungen Praxisfragen und mögliche Lösungen

Agendapapier 5E und Agendapapier 5F

Der Zweck dieser Papiere war es, dem Board eine erste Diskussion über die Auswirkungen von Gesetzen auf die Vertragsbedingungen eines Finanzinstruments zu ermöglichen. In den Papieren wurde erörtert, ob und wenn ja, in welchem Umfang ein Unternehmen verpflichtet sein sollte, eine gesetzliche Vorschrift als Teil der Vertragsbedingungen eines Finanzinstruments zu behandeln.

Die Frage wurde in zwei Teilen analysiert:

  • Ob eine gesetzliche Vorschrift Teil der Vertragsbedingungen ist und
  • ob eine gesetzliche Vorschrift, die nicht im Vertrag enthalten ist, aber durch Gesetz impliziert wird, Teil der Vertragsbedingungen ist.

Der Stab ist der Ansicht, dass die Klassifizierung eines Finanzinstruments als finanzielle Verbindlichkeit oder Eigenkapitalinstrument ausschließlich auf den Vertragsbedingungen beruht. Der Stab erkennt jedoch aufgrund von Rückmeldungen an, dass es von entscheidender Bedeutung sein wird, Folgendes zu verstehen:

  • Ob die Verweise in IAS 32 auf "vertragliche Rechte und Pflichten" weiter ausgelegt werden können als nur als ausdrückliche Vertragsbedingungen und
  • was mit dem IAS 32 zugrunde liegenden Prinzip gemeint ist, ein Finanzinstrument in Übereinstimmung mit der "Substanz der vertraglichen Vereinbarung" zu klassifizieren.

Der Stab ist zu dem Schluss gekommen, dass die Substanz der vertraglichen Vereinbarung Folgendes erfordert:

  • Es müssen bestehende vertragliche Rechte und Verpflichtungen bestehen.
  • Die Bedingungen müssen wirtschaftliche oder kommerzielle Substanz haben.

Der Stab hat auf dieser Grundlage die folgenden Prinzipien erarbeitet, die bei der Bestimmung helfen sollen, ob gesetzliche Vorschriften oder gesetzlich vorgeschriebene Bedingungen als Teil der Vertragsbedingungen zu betrachten sind, unabhängig davon, ob eine Bedingung ausdrücklich im Vertrag genannt wird, und ob sie bei der Einstufung eines Finanzinstruments als finanzielle Verbindlichkeit oder als Eigenkapitalinstrument berücksichtigt werden sollten:

  • Leitprinzip A — Sind die Bedingungen verhandelbar und werden sie durch eine Wahlmöglichkeit der Vertragsparteien vereinbart?
  • Leitprinzip B — Wird ein bestehendes Recht und eine bestehende Verpflichtung in einem Vertrag durch Gesetze eingeschränkt, geändert oder verboten?
  • Leitprinzip C — Sind die Bedingungen ausreichend spezifisch, um eine vernünftige Bestimmung der vertraglichen Rechte und Pflichten zu ermöglichen?

Der Stab bot auch zwei alternative Ansätze an:

  • Alternativer Ansatz X — Allumfassender Ansatz, d. h. alle ausdrücklichen Vertragsbedingungen sind Teil der Vertragsbedingungen und stillschweigende Bedingungen sind ebenfalls Teil der Vertragsbedingungen
  • Alternativer Ansatz Y — Gilt eine Bedingung für den Vertrag auch dann, wenn sich das Gesetz in Zukunft ändert?

Der Stab möchte die Leitprinzipien A, B und C weiter ausarbeiten und die Empfehlung des Stabs auf einer zukünftigen Sitzung vorstellen. Der Stab empfahl dem Board, die alternativen Ansätze X und Y nicht weiter zu untersuchen. Der Stab räumt ein, dass sich die Frage stellt, ob eine künftige Änderung der einschlägigen Vorschriften nach dem erstmaligen Ansatz eine Umklassifizierung des Finanzinstruments zwischen finanziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapital erforderlich machen könnte; dies wird zu einem späteren Zeitpunkt erörtert.

Der Stab fragte den Board, ob er Anmerkungen oder Fragen zu der Analyse des Stabs, den vorläufigen Sichtweisen und den nächsten Schritten hat, die in den Agendenpapieren 5E und 5F erörtert werden. Insbesondere hat er gefragt, ob der Board damit einverstanden ist, dass der Stab die Leitprinzipien A, B und C weiterentwickelt, nicht aber die in Papier 5F beschriebenen Ansätze X und Y untersucht.

Erörterung durch den Board

Der Board wies darauf hin, dass jede zusätzliche Klarstellung in diesem Zusammenhang Auswirkungen auf IAS 32 und IFRS 9 haben könnte. Der Board forderte den Stab daher auf, den Umfang eng zu halten und mit Vorsicht vorzugehen. Die Bereitschaft, die Ansätze X und Y weiter zu untersuchen, war begrenzt.

Der Board stellte fest, dass sich die Standards für Finanzinstrumente auf Vertragsbedingungen konzentrieren, was sich von anderen Standards unterscheidet, aber die Rückmeldungen der Interessengruppen zeigten, dass sich dies nicht ändern sollte.

Ein Mitglied des Boards forderte den Stab auf, keine neuen Begriffe wie "sufficiently specific" und "reasonable determination" in Leitprinzip C einzuführen. Ein weiteres Mitglied des Boards schlug vor, diese Leitprinzipien nicht in die Literatur aufzunehmen, da nach der Aufnahme solcher Leitprinzipien die Ersteller alle Instrumente anhand dieser Prinzipien bewerten müssten.

Der Board schlug vor, dass der Stab sich an die Angehörigen der Rechtsberufe wendet, um deren Ansichten zu erfahren.

Der Stab erklärte, dass er in einer der nächsten Sitzungen des Boards aktualisierte Papiere vorlegen werde.

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