Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9

Date recorded:

Bitte um Informationsübermittlung

Agendapapier 3

Im Oktober 2020 begann der Board eine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 und legte im Dezember 2020 seine Ziele für die Überprüfung nach der Einführung fest. Von Januar bis Juli 2021 befragte der Board einzelne Interessengruppen, welche Themen im Rahmen der Ziele der Überprüfung nach der Einführung untersucht werden sollten.

Der Stab bat den Board in dieser Sitzung, die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung zu genehmigen, die, wenn sie genehmigt wird, in der letzten Septemberwoche 2021 veröffentlicht werden soll.

Der Board hat die Themen festgelegt, die weiter untersucht werden sollen, darunter die folgenden:

  • Beurteilung des Geschäftsmodells für finanzielle Vermögenswerte
  • Bewertung der vertraglichen Cashflow-Merkmale für finanzielle Vermögenswerte
  • Option für Eigenkapitalinstrumente, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen
  • Ausweis im sonstigen Gesamtergebnis von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die sich aus Änderungen des eigenen Kreditrisikos ergeben, für finanzielle Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden
  • Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme
  • Übergang auf IFRS 9
  • Effektivzinsmethode für Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstige Gesamtergebnis bewertet werden
  • Sonstige Informationen zu den Vorschriften von IFRS 9 zur Klassifizierung und Bewertung

Der Stab hat den Board auch gefragt, ob er mit einer 120-tägigen Stellungnahmefrist für die Bitte um Informationsübermittlung einverstanden ist.

Erörterung durch den Board

Ein Mitglied des Boards wies darauf hin, dass die Kommentierungsfrist Ende Januar ausläuft, was für viele Unternehmen der zentrale Zeitpunkt für den Jahresabschluss ist. Der Stab stimmte dem zu, wies aber darauf hin, dass jeder Rechtskreis und jedes Unternehmen eine andere arbeitsreiche Zeit haben wird.

Das Board stimmte zu, dass ein Zeitraum von vier Monaten ausreicht, um eine Stellungnahme zu verfassen, und dass es darüber hinaus noch andere Möglichkeiten gibt, dem Board Rückmeldung zu geben, wie z. B. Einbindungsveranstaltungen. Es wurde vereinbart, dass Einbindungsveranstaltungen und Internetpräsentationen etc. zu Beginn der Stellungnahmefrist stattfinden sollen, um den Befragten genügend Zeit für ihre Rückmeldungen zu geben.

Entscheidungen des Boards

Alle 12 Mitglieder des Boards unterstützten die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung und die 120-tägige Stellungnahmefrist.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.