Überblick

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Der IASB wird vier Tage lang, von Montag, 25. bis Donnerstag, 28. April 2022, in London tagen. Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

Lageberichterstattung

Der IASB wird in dieser Sitzung die Erörterung der Rückmeldungen zu seinen Vorschlägen für ein überarbeitetes Leitliniendokument zur Lageberichterstattung fortsetzen, wie im Entwurf ED/2021/6 Lageberichterstattung dargelegt. Der IASB wird in dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten.

Primäre Abschlussbestandteile

Der IASB wird die Diskussion über den Vorschlag im Entwurf fortsetzen, der vorsieht, dass ein Unternehmen, das in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Analyse der betrieblichen Aufwendungen nach Funktionsbereichen vorlegt, in einer einzigen Anhangangabe eine Analyse der gesamten betrieblichen Aufwendungen nach ihrer Art offenlegen muss. Der IASB wird einen partiellen Matrixansatz in Erwägung ziehen und bittet um Rückmeldungen zum vorgeschlagenen Umfang für zukünftige Papiere zu diesem Thema. Der Stab gibt keine Empfehlungen ab und bittet den IASB nicht um eine Entscheidung.

Agendakonsultation

Der IASB sollte nach Empfehlung des Stabs ein Projekt zur Standardpflege und einheitlichen Anwendung in Bezug auf klimabezogene Risiken sowie Forschungsprojekte zu immateriellen Vermögenswerten und zur Kapitalflussrechnung und damit zusammenhängenden Themen in die Pipeline aufnehmen. Er empfiehlt außerdem eine Reserveliste von Projekten: Geschäftssegmente und Preisbildungsmechanismen für Schadstoffe. Projekte zu Kryptowährungen und verbundenen Transaktionen sowie Angaben zur Unternehmensfortführung sollten nicht in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Auf seiner Sitzung im März 2022 beschloss das IFRS Interpretations Committee die Finalisierung einer Agendaentscheidung als Reaktion auf eine Einreichung über eine Sichteinlage mit Nutzungsbeschränkungen. Die IASB-Mitglieder werden gefragt, ob sie Einwände gegen die Agendaentscheidung haben.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9

Der IASB wird auf dieser Sitzung die Rückmeldungen zur Bewertung der vertraglichen Cashflow-Merkmale eines finanziellen Vermögenswertes diskutieren. Die meisten Stellungnehmenden teilten die Ansicht, dass die Bewertung der vertraglichen Cashflow-Merkmale im Allgemeinen wie beabsichtigt funktioniert.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU

Der IASB hat auf seiner Sitzung im März 2022 einen Ansatz zur Entwicklung von Änderungsvorschlägen zu den Angabevorschriften im IFRS für KMU beschlossen, der zu einer Übereinstimmung zwischen diesen Angabevorschriften und dem Entwurf ED/2021/7 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben führen würde. Der IASB wird auf dieser Sitzung über die Ausnahmen von diesem Ansatz beraten.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der Stab hat weitere Untersuchungen zu den praktischen Bedenken durchgeführt, die von Interessengruppen zu den vorläufigen Sichtweisen des IASB geäußert wurden, wonach Unternehmen Informationen über die spätere Wertentwicklung von Unternehmenszusammenschlüssen und quantitative Informationen über erwartete Synergien aus Unternehmenszusammenschlüssen offenlegen müssen. Der IASB erhält in dieser Sitzung eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse des Stabs. Das Agendenpapier enthält auch Informationen über die Projektplanung und darüber, inwiefern diese Forschung für diese Planung relevant ist. Der IASB wird in dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten.

Bilanzierung nach der Equity-Methode

Der IASB hat im Oktober 2020 das Ziel und den Ansatz des Equity-Methoden-Projekts diskutiert und darüber entschieden. Der IASB hat dieses Projekt zuletzt im Oktober 2021 erörtert. Der IASB wird auf dieser Sitzung die Analyse des Stabs zum Erwerb eines zusätzlichen Anteils an einem assoziierten Unternehmen ohne Änderung des maßgeblichen Einflusses erörtern und eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse zu den Änderungen an den IFRS, die sich aus dem Projekt zum Rahmenkonzept, dem Projekt zu Unternehmenszusammenschlüssen und dem Projekt zu gemeinsamen Vereinbarungen ergeben, vorstellen.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der IASB veröffentlichte im Juli 2021 den Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben, in dem vorgeschlagene reduzierte Angabenvorschriften enthalten sind. Der IASB wird auf dieser Sitzung die Rückmeldungen aus Stellungnahmen und Einbindungsveranstaltungen zu dem Entwurf erörtern. Der IASB wird nicht gebeten, Entscheidungen zu treffen. Während die meisten Stellungnehmenden dem Ziel des Standardentwurfs zustimmten, gab es gemischte Meinungen zum vorgeschlagenen Anwendungsbereich und zu der Frage, ob der IASB mit den vollen IFRS statt mit dem IFRS für KMU hätte beginnen sollen.

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