Primäre Abschlussbestandteile

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Überblick

Agendapapier 21

Im Dezember 2019 veröffentlichte der IASB den Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben. Die Kommentierungsfrist endete am 30. September 2020. In dieser Sitzung wird der IASB seine Überlegungen zu den Vorschlägen im Entwurf fortsetzen, insbesondere in Bezug auf die Analyse der betrieblichen Aufwendungen nach ihrer Art im Anhang. Das Überblickpapier enthält außerdem einen Anhang, dem zu entnehmen ist, welche Themen bereits erneut erörtert wurden.

Analyse der betrieblichen Aufwendungen nach ihrer Art im Anhang

Agendapapier 21A

Hintergrund

Mit diesem Papier werden die Diskussionen des IASB über den Vorschlag in Textziffer 72 des Entwurfs fortgesetzt. Dieser Textziffer zufolge muss ein Unternehmen, das in der Gewinn- und Verlustrechnung eine Analyse der betrieblichen Aufwendungen nach Funktionen darstellt, in einer einzigen Anhangangabe eine Analyse der gesamten betrieblichen Aufwendungen nach ihrer Art angeben.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab gibt in diesem Papier keine Empfehlungen ab und bittet den IASB nicht um Entscheidungen. Der Stab analysiert einen partiellen Matrixansatz und bittet um Rückmeldungen zum vorgeschlagenen Umfang für künftige Papiere zu diesem Thema. In dem Papier wird erörtert, was eine partielle Matrix-Angabevorschrift umfassen könnte und welche Kosten und Vorteile mit einem solchen Ansatz im Vergleich zu dem Vorschlag im Entwurf verbunden sind, basierend auf den eingegangenen Rückmeldungen. Der Stab wird ein zukünftiges Papier zu den in diesem Papier diskutierten Fragen vorlegen, in dem der Stab den IASB um Entscheidungen bitten wird.

Zugehörige Themen

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