Agendakonsultation

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Überblick

Agendapapier 24

Im März 2021 veröffentlichte der IASB eine Bitte um Informationsübermittlung im Zusammenhang mit seiner dritten Agendakonsultation. Die Kommentierungsfrist endete am 27. September 2021.

Der IASB hat auf seiner Sitzung im März 2022 neue Themen im Bereich der Rechnungslegung erörtert, die in das Arbeitsprogramm des IASB für den Zeitraum 2022 bis 2026 aufgenommen werden sollen, und vorläufig beschlossen, sieben Projekte in die engere Wahl zu nehmen, die auf dieser Sitzung weiter erörtert werden sollen:

  • Klimabezogene Risiken
  • Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen
  • Angaben zur Unternehmensfortführung
  • Immaterielle Vermögenswerte
  • Operative Segmente
  • Preisbildungsmechanismen für Schadstoffe
  • Kapitalflussrechnung und verwandte Themen

Der Board wird in dieser Sitzung die in die engere Wahl gekommenen Projekte erörtern und entscheiden, welche Projekte in das Arbeitsprogramm des IASB für die Jahre 2022 bis 2026 aufgenommen werden sollen.

Projekte, die in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden sollen

Agendapapier 24A­

Das vorliegende Papier enthält die weitere Analyse dieser in die engere Wahl gekommenen Projekte durch den Stab sowie ein Paket von Empfehlungen des Stabs zu Projekten, die in das Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen werden sollen.

Empfehlung des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass der IASB Folgendes tut:

  • Seinem Arbeitsprogramm ein Standardpflegeprojekt zu klimabezogenen Risiken hinzuzufügen, das darauf abzielen würde:
    • die von den Stellungnehmenden aufgeworfenen Fragen und die zugrundeliegenden Ursachen für diese Fragen weiter zu untersuchen
    • zu prüfen, ob (und wenn ja, welche) Maßnahmen im engeren Sinne erforderlich sein könnten;
  • ein Projekt zu immateriellen Vermögenswerten in die Forschungspipeline aufnehmen, das auf eine umfassende Überarbeitung von IAS 38 abzielen würde;
  • die Forschungspipeline um ein Projekt zur Kapitalflussrechnung und damit verbundenen Fragen zu ergänzen, wobei der Stab dem IASB außerdem empfiehlt, als Teil seiner anfänglichen Arbeit an einem solchen Projekt zu prüfen:
    • ob das Projekt darauf abzielen sollte, IAS 7 umfassend zu überarbeiten oder gezieltere Verbesserungen vorzunehmen und
    • ob die von den Stellungnehmenden aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit der Kapitalflussrechnung beibehalten oder aus dem Anwendungsbereich des Projekts ausgeschlossen werden sollen;
  • eine Reserveliste von Projekten zu erstellen, die in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden könnten, wenn, und nur wenn, zusätzliche Kapazitäten verfügbar werden;
  • die Reserveliste um ein Projekt zu operativen Segmenten zu erweitern, wobei der Stab außerdem empfiehlt, dass, falls der IASB zu einem späteren Zeitpunkt beschließt, ein solches Projekt in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen, ein solches Projekt auf die Untersuchung folgender Fragen abzielen sollte:
    • die zugrundeliegenden Ursachen für die Bedenken der Adressaten hinsichtlich der Granularität der Segmentinformationen und
    • die Durchführbarkeit möglicher Lösungen, die umgesetzt werden könnten, ohne die Anwendung des Managementansatzes zur Bestimmung der Geschäftssegmente eines Unternehmens zu überdenken;
  • ein Projekt über Schadstoffpreismechanismen in die Reserveliste aufzunehmen, wobei der Stab außerdem empfiehlt, dass, falls der IASB später beschließt, ein solches Projekt in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen, ein solches Projekt darauf abzielen sollte, spezifische Vorschriften für Schadstoffpreismechanismen zu entwickeln; der IASB würde jedoch zu Beginn eines solchen Projekts prüfen, ob das Projekt auf Folgendes abzielen sollte:
    • alle Arten von Preisbildungsmechanismen für Schadstoffe oder nur einige, wie z. B. Emissionshandelssysteme, und
    • die Rechnungslegung von Händlern und Systemverwaltern zusätzlich zu den Systemteilnehmern.
  • keine Projekte in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen, die sich mit den folgenden Themen beschäftigen:
    • Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen und
    • Angaben zur Unternehmensfortführung

Überblick über die Anmerkungen zum Konsultationsprozess

Agendapapier 24B

Der Zweck dieses Papiers ist es, dem IASB einen Überblick über die Anmerkungen zum Konsultationsprozess zu geben, die von den Stellungnehmenden im Rahmen der Bitte um Informationsübermittlung gemacht wurden. Dieses Papier fasst die Anmerkungen zum Konsultationsprozess zusammen mit den Beobachtungen des Stabs zu diesen Anmerkungen. Die Anmerkungen und Beobachtungen des Stabs werden dem Ausschuss für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) der Treuhänder der IFRS-Stiftung übermittelt.

Die Anmerkungen sind wie folgt gruppiert:

  • Anmerkungen zu Überprüfungen nach der Einführung
  • Anmerkungen zu Agendaentscheidungen
  • sonstige Anmerkungen zum Konsultationsprozess

Die IASB-Mitglieder werden um Fragen oder Anmerkungen zu den Anmerkungen zum Konsultationsprozess gebeten.

Zugehörige Themen

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