Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Date recorded:

Überblick über die Sitzung

Agendapapier 18

Im März 2020 veröffentlichte der IASB das Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung. Die Stellungnahmefrist für das Diskussionspapier endete am 31. Dezember 2020.

Der IASB erörterte 2021 die als Reaktion auf das Diskussionspapier eingegangenen Rückmeldungen und beschloss, unter anderem die Durchführung weiterer Arbeiten zu priorisieren, um Entscheidungen über das Paket von Angabevorschriften zu Unternehmenszusammenschlüssen zu treffen und dann seine vorläufige Sichtweise, das reine Wertminderungsmodell für die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts beizubehalten, erneut zu überdenken. Die Entscheidung zur Beibehaltung des reinen Wertminderungsmodells wurde im November 2022 getroffen.

Der Zweck dieser Sitzung war es, den IASB zu fragen, ob das Projekt vom Forschungsprogramm in das Standardsetzungsprogramm verschoben werden soll.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde nicht gesondert erörtert.

Verschiebung in das Standardsetzungsprogramm

Agendapapier 18A

Der Stab empfahl dem IASB, das Projekt von seinem Forschungsprogramm in sein Standardsetzungsprogramm zu verschieben, und legte dar, wie die Kriterien des Handbuchs für den Konsultationsprozess erfüllt sind. Der Stab empfahl dem IASB außerdem, keine spezielle Beratungsgruppe für das Projekt einzurichten und den Titel des Projekts in "Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung" zu ändern, um den größeren Umfang des Projekts widerzuspiegeln.

Der IASB wurde gebeten werden, über jede dieser Empfehlungen abzustimmen.

Erörterung durch den Board

Die IASB-Mitglieder stimmten generell mit den Empfehlungen des Stabs überein. Der IASB stimmte bei der Abstimmung für jede Empfehlung mit 11 Ja-Stimmen bei einer Abwesenheit.

Identifizierbare immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden

Agendapapier 18B

Im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 gaben einige Stellungnehmende Rückmeldungen, die Bedenken hinsichtlich der Nützlichkeit von Informationen über die Trennung von erworbenen identifizierbaren immateriellen Vermögenswerten vom Geschäfts- oder Firmenwert bei einem Unternehmenszusammenschluss äußerten. Der IASB vertrat die vorläufige Sichtweise, die Ansatzkriterien für identifizierbare immaterielle Vermögenswerte, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden, nicht zu ändern.

Der Stab empfahl dem IASB, diese vorläufige Sichtweise beizubehalten.

Erörterung durch den Board

Die IASB-Mitglieder stimmten generell der Empfehlung des Stabs zu. Der IASB stimmte bei der Abstimmung mit 11 Stimmen (eine Abwesenheit) für die Empfehlung des Stabs, die vorläufige Sichtweise beizubehalten.

Gesamtes Eigenkapital ohne Geschäfts- oder Firmenwerte

Agendapapier 18C

Der IASB vertrat im Rahmen des Diskussionspapiers die vorläufige Sichtweise, dass Unternehmen in der Bilanz den Betrag des gesamten Eigenkapitals ohne Geschäfts- oder Firmenwerte ausweisen sollten. Fast alle Stellungnehmenden zu diesem Thema waren mit dieser Ansicht nicht einverstanden.

Der Stab empfahl dem IASB, seine vorläufige Sichtweise nicht beizubehalten.

Erörterung durch den Board

Die IASB-Mitglieder stimmten generell der Empfehlung des Stabs zu. Der IASB stimmte bei der Abstimmung mit 11 Ja-Stimmen (eine Abwesenheit) für die Empfehlung des Stabs, seine vorläufige Sichtweise nicht weiter zu verfolgen.

Sonstige Themen

Agendapapier 18D

Der IASB hat bei seiner Sitzung im Mai 2021 die Vorschläge der Stellungnehmenden zu zusätzlichen Themen diskutiert, die im Rahmen des Projekts zu Wertminderung und Geschäfts- oder Firmenwerten berücksichtigt werden sollten.

Der Stab empfahl dem IASB, die von den Stellungnehmenden vorgeschlagenen zusätzlichen Themen nicht einzubeziehen, mit der Ausnahme, die folgenden Themen bei den Überlegungen zu möglichen Verbesserungen der Wirksamkeit des Wertminderungstests zu berücksichtigen:

  • Die Vorschrift, dass ein Unternehmen den Geschäfts- oder Firmenwert nach berichtspflichtigen Segmenten ausweisen muss; und
  • wie die Vorschriften von IAS 21 in Bezug auf die Ebene, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert umgerechnet wird, mit der Ebene interagiert, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert unter Anwendung von IAS 36 auf Wertminderung geprüft wird.

Erörterung durch den Board

Die IASB-Mitglieder sprachen sich generell für die Empfehlung des Stabs aus, da sie den Anwendungsbereich des Projekts nicht mehr als nötig ausweiten wollten.

Es wurde hervorgehoben, dass die Interaktion von IFRS 16 mit der Werthaltigkeitsprüfung sich in Europa als ein sich entwickelndes Thema erweist und dass es sich daher lohnen könnte, die Rückmeldungen der Stellungnehmenden zu diesem Thema im Rahmen des Projekts zu berücksichtigen.

Bei der Abstimmung stimmten 10 Personen für die Empfehlung des Stabs, ein Mitglied war nicht anwesend.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.