Lageberichterstattung

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Aktueller Stand des Projekts

Agendapapier 15

Dieses Papier gab einen aktuellen Überblick über das Projekt zur Lageberichterstattung. Das Papier erörterte die sich entwickelnde Landschaft, in der das Projekt durchgeführt wurde, und die nächsten Schritte.

Die sich entwickelnde Landschaft, in der das Projekt durchgeführt wurde

Das Papier listete die wichtigsten Entwicklungen auf, seit das Projekt in das Arbeitsprogramm aufgenommen wurde:

  • November 2017 – Aufnahme des Projekts in das Arbeitsprogramm
  • September 2020 – IFRS-Stiftung konsultiert zum Bedarf an globalen Nachhaltigkeitsberichtsstandards
  • April 2021 – IFRS-Stiftung schlägt Änderungen an der Satzung der IFRS-Stiftung vor, um die mögliche Gründung eines neuen Boards für die Setzung von IFRS-Nachhaltigkeitsstandards zu ermöglichen
  • Mai 2021 – Entwurf ED/2021/6 Lageberichterstattung veröffentlicht
  • November 2021 – IFRS-Stiftung gibt die Gründung des ISSB und die Verschmelzung der Value Reporting Foundation (VRF) in die IFRS-Stiftung bekannt
  • November 2021 – Ende der Stellungnahmefrist für den Entwurf ED/2021/6
  • März 2022 – ISSB leitet Konsultation zu den ersten beiden Standardentwürfen ein
  • Mai 2022 – IFRS-Stiftung veröffentlicht eine Pressemitteilung, in der es heißt, dass der ISSB und der IASB nach der Konsolidierung der VRF die Verantwortung für das Rahmenkonzept für die integrierte Rechnungslegung übernehmen und zusammenarbeiten werden, um zu vereinbaren, wie sie auf dem <IR>-Rahmenkonzept aufbauen und es in ihre Standardisierungsprojekte und Vorschriften integrieren können

Im April 2022 schloss der IASB die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf/2021/6 ab. Als nächster Meilenstein des Projekts muss der IASB über die weitere Ausrichtung des Projekts entscheiden.

Bei der Entscheidung, wie das Projekt weitergeführt werden soll, wird der IASB die sich entwickelnde Berichterstattungslandschaft sowie die Forderungen der Interessengruppen nach einer Zusammenarbeit des IASB mit dem ISSB bei der Entwicklung der finalen Vorschriften berücksichtigen müssen. Der IASB wird auch die möglichen Auswirkungen der Verpflichtung in Betracht ziehen müssen, Möglichkeiten zu erwägen, Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen dem <IR>-Rahmenkonzept und den im Rahmen des Projekts zur Lageberichterstattung entwickelten Vorschlägen zu berücksichtigen.

Die künftige Konsultation des ISSB zu seinen Agendaprioritäten bietet dem ISSB die Gelegenheit, von seinen Interessengruppen Informationen über die Priorisierung der Zusammenarbeit mit dem IASB bei verschiedenen Projekten, einschließlich des Projekts zur Lageberichterstattung, im Vergleich zu anderen Alternativen zu erhalten.

Der Stab plant, Alternativen zu entwickeln und sie dem IASB in einer künftigen Sitzung vorzustellen, um die Diskussion über mögliche weitere Vorgehensweisen beim Projekt zurr Lageberichterstattung vor dem Hintergrund der Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf ED/2021/6 und der Entwicklung in der Berichtslandschaft zu erleichtern.

Erörterung durch den Board

Die IASB-Mitglieder räumten ein, dass sich die Landschaft seit der Veröffentlichung des Entwurfs erheblich verändert hat, und wiesen darauf hin, dass die eingegangenen Rückmeldungen, obwohl sie nur acht Monate alt sind, erheblich veraltet sein könnten. Die IASB-Mitglieder stimmten zu, dass dies ein Bereich sei, in dem der IASB und der ISSB zusammenarbeiten müssten, und dass der IASB eine Reihe von Entscheidungen treffen müsse, einschließlich der Frage, ob Teile der Vorschläge, die sich nur auf Abschlüsse beziehen, finalisiert werden sollen und welchen Status das Leitliniendokument haben wird. Der IASB müsste ermitteln, wie das Dokument mit dem <IR>-Rahmenkonzept und den Standards des ISSB zusammenpasst. Anstelle eines Leitliniendokuments könnte es auch als ein Archivdokument für eine umfassendere Nachhaltigkeitsberichterstattung angesehen werden.

Ein IASB-Mitglied merkte an, dass die Lageberichterstattung auch Teil der Agendakonsultation des ISSB sein wird und der IASB das Ergebnis dieser Konsultation abwarten möchte. Es wurde auch vorgeschlagen, die Beratungsgruppe für die Überarbeitung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung zu reaktivieren oder neu zu gründen, um eine gezielte Einbindungsveranstaltung darüber durchzuführen, was die Stellungnehmenden genau meinen, wenn sie nach Konnektivität fragen. Es wurde angemerkt, dass die Standards des ISSB ortsunabhängig sind, das Leitliniendokument hingegen nicht. Der Vorsitzende stimmte dem zu und sagte, dass diesbezüglich eine gezielte Einbindungsveranstaltung durchgeführt werden sollte.

Der IASB wurde nicht um Entscheidungen gebeten.

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