Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung

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Projektplanung

Agendapapier 27

Im November 2021 beschloss das IASB, in der zweiten Jahreshälfte 2022 mit der Überprüfung nach der Einführung der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 zu beginnen. In diesem Papier wurde ein Plan für Phase 1 dieses Projekts zur Überprüfung nach der Einführung dargelegt, die voraussichtlich 18-24 Monate in Anspruch nehmen wird. Der voraussichtliche Zeitplan lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Zwischen September 2022 und Februar 2023 werden die Mitglieder des IASB und der Stab des IASB Kontakt zu Erstellern, Abschlussprüfern, Abschlussadressaten, Regulierungsbehörden und Standardsetzern aufnehmen. Darüber hinaus wird der Stab akademische Forschungsarbeiten und andere Materialien prüfen, die für diese Überprüfung nach der Umsetzung relevant sind.
  • Die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung wird für die erste Hälfte des Jahres 2023 angestrebt, wobei die Stellungnahmefrist 120 Tage betragen soll.

Der Stab hat den IASB gefragt, ob er Fragen oder Anmerkungen hat.

Erörterung durch den Board

Der IASB bat den Stab, dafür zu sorgen, dass bei der Überprüfung nach der Einführung ein Schwerpunkt auf die Angemessenheit und Wirksamkeit der Angaben gelegt wird. Der IASB fragte auch, ob der Stab eine eigene Analyse der Angaben durchführen könne, und der Stab bestätigte, dass er bereits einige Analysen in dieser Hinsicht durchgeführt habe.

Ein IASB-Mitglied fragte, ob der Stab der Meinung sei, dass die Ersteller genügend Zeit und Erfahrung bei der Anwendung des Modells der erwarteten Kreditverluste gehabt hätten, um Rückmeldungen zu geben, da die letzten Jahre aufgrund von COVID ungewöhnlich gewesen seien. Der Stab stellte fest, dass die Interessengruppen sehr daran interessiert sind, dieses Projekt zu beginnen, da sie Rückmeldungen geben möchten. Der Stab wird jedoch darauf achten, dass die Rückmeldungen möglicherweise durch die Auswirkungen von COVID beeinträchtigt werden, und wird sich bemühen, diese Rückmeldungen nach Möglichkeit zu trennen. Der IASB fragte den Stab auch, ob er sich mit dem Team für die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 in Verbindung setzen könne, um zu prüfen, ob es Überschneidungen bei den Rückmeldungen gibt.

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