Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht

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Weitere Projektausrichtung und Planung der erneuten Erörterungen

Agendapapier 31

Der IASB veröffentlichte den Entwurf ED/2021/7 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben im Juli 2021, mit einer Frist zur Stellungnahme bis zum 31. Januar 2022. Der Entwurf enthält den Vorschlag für einen neuen IFRS, der es einem berechtigten Tochterunternehmen erlauben würde, reduzierte Angabenvorschriften bei der Anwendung der IFRS anzuwenden.

In diesem Papier wird der IASB gefragt, in welche Richtung das Projekt gehen soll. Der Stab fragt insbesondere, ob der IASB mit seinen im Entwurf dargelegten Vorschlägen fortfahren und somit einen endgültigen IFRS entwickeln will. Falls ja, schlägt der Stab einen Plan für die Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf vor.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB, mit seinen Vorschlägen fortzufahren und einen endgültigen IFRS zu entwickeln. Der Stab empfiehlt dem IASB für den Fall, dass der IASB der Entwicklung eines endgültigen IFRS zustimmt, auch die Punkte zu behandeln, die der Stab auf der Grundlage der Rückmeldungen zum Entwurf identifiziert hat. Diese Fragen beziehen sich auf die Zielsetzung und den Anwendungsbereich des Standards, die Art und Weise, wie die Angaben entwickelt wurden, die vorgeschlagenen Angabevorschriften und die Anwendung des vorgeschlagenen Standards.

Der Stab empfiehlt dem IASB auch, keinen "Aufholentwurf" zu veröffentlichen, der Änderungen an (und neue) IFRS berücksichtigt, die nach dem 28. Februar 2021 veröffentlicht wurden, bevor der Standard finalisiert wird.

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