Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

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Zielsetzung und Umfang des Projekts

Agendapapier 23

Hintergrund

Der Board hat sein Diskussionspapier Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle im November 2020 veröffentlicht, mit einer Frist für Stellungnahmen bis zum 1. September 2021. Auf seinen Sitzungen im Dezember 2021 und im Januar 2022 hat der IASB die Rückmeldungen zu den Themen im Duskussionspaier und den Plan für die erneuten Erörterungen diskutiert.

Der IASB hat in dieser Sitzung die Rückmeldungen zum allgemeinen Projektziel und die Vorschläge der Stellungnehmenden zur Erweiterung des Projektumfangs um folgende Themen erörtert:

  • Berichterstattung von Unternehmen, die an einem Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle beteiligt sind und nicht das empfangende Unternehmen sind
  • Bilanzierung einer Beteiligung an einem Tochterunternehmen, das unter gemeinsamer Kontrolle erworben wurde, in separaten Abschlüssen
  • Berichterstattung über Transaktionen unter gemeinsamer Kontrolle, die nicht Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle sind

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, das Projektziel zu aktualisieren, um das Stadium des Projekts widerzuspiegeln und zu betonen, dass das Projekt die Adressaten der Abschlüsse des empfangenden Unternehmens berücksichtigt.

Der Stab empfahl keine Ausweitung des Projektumfangs, um die oben genannten Themen zu adressieren.

Erörterung durch den Board

Zielsetzung des Projekts

Die IASB-Mitglieder sprachen sich für die Empfehlung des Stabs aus, das Projektziel zu aktualisieren. Ein IASB-Mitglied betonte, dass es manchmal schwierig sein kann, zu erkennen, welches Unternehmen das empfangende Unternehmen ist, und dass es daher wichtig wäre, eine klare Definition zu schaffen. Der Stab merkte an, dass die Definition im Rahmen des Projekts berücksichtigt werden würde.

Ausweitung des Projektumfangs

Die IASB-Mitglieder erklärten sich mit dem Vorschlag des Stabs einverstanden, den Projektumfang nicht weiter auszuweiten. Ein IASB-Mitglied betonte, dass die anderen aufgeworfenen Fragen zwar stichhaltig seien, aber separat betrachtet werden sollten, da dieses Projekt nur eine der bekannten Lücken in der Literatur schließen solle und sich ausschließlich darauf konzentrieren sollte.

Ein IASB-Mitglied äußerte Verständnis für die von einigen Stellungnehmenden geäußerten Bedenken, dass es eine Diskrepanz zwischen der bilanziellen Behandlung von übertragenden Unternehmen, die in der Regel die Differenz zwischen der erhaltenen Gegenleistung und dem übertragenen Nettovermögen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassen, und den übernehmenden Unternehmen, die diese Differenz als Geschäfts- oder Firmenwert oder im Eigenkapital erfassen, gibt. Ein weiteres IASB-Mitglied war anderer Meinung und merkte an, dass diese Ungleichheit auch bei Unternehmenszusammenschlüssen mit Dritten auftrete und daher bei Geschäftsvorfällen unter gemeinsamer Kontrolle nicht anders gesehen werden sollte.

Ein IASB-Mitglied schlug vor, den Anwendungsbereich des Projekts auf die Übertragung von Anteilen an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen unter gemeinsamer Beherrschung auszudehnen und insbesondere zu prüfen, ob der Verweis auf Konsolidierungsverfahren in Textziffer 26 von IAS 28 in den Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung von IFRS 3 für Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle aufgenommen werden sollte, da er in der Praxis häufig so interpretiert wird. Ein weiteres IASB-Mitglied fügte hinzu, dass dies besser im Rahmen des Projekts zur Equity-Methode behandelt werden sollte.

Entscheidungen des Boards

Alle 11 IASB-Mitglieder unterstützten die Empfehlung des Stabs zur Aktualisierung des Projektziels.

10 der 11 IASB-Mitglieder stimmten für die Empfehlung des Stabs, den Umfang des Projekts nicht zu erweitern.

Der Vorsitzende stellte den IASB-Mitgliedern eine dritte Frage zur Abstimmung, ob sie eine Ausweitung des Projekts befürworten, um die von einem IASB-Mitglied aufgeworfene Frage des Umfangs in Bezug auf die Übertragung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures unter gemeinsamer Beherrschung zu berücksichtigen. 2 von 11 IASB-Mitgliedern stimmten für diesen Vorschlag.

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