Überblick

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Der IASB tagte drei Tage lang, vom 22. bis 24. März 2022, in seinen Räumen in London.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle

Der IASB hat im November 2020 ein Diskussionspapier veröffentlicht. Der IASB hat in dieser Sitzung die Rückmeldungen zum allgemeinen Projektziel und die Vorschläge der Stellungnehmenden zur Erweiterung des Projektumfangs erörtert, um die Berichterstattung von Unternehmen, die an einem Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle beteiligt sind und nicht das übernehmende Unternehmen sind, die Berichterstattung über eine Beteiligung an einem Tochterunternehmen, das unter gemeinsamer Beherrschung erworben wurde, in separaten Abschlüssen und die Berichterstattung über Transaktionen unter gemeinsamer Beherrschung, die keine Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle sind, zu behandeln. Der Board entschied, das Projektziel zu aktualisieren, um den Stand des Projekts widerzuspiegeln und zu betonen, dass das Projekt die Adressaten des Abschlusses des empfangenden Unternehmens berücksichtigt und dass der Projektumfang nicht auf diese sonstigen Themen ausgeweitet wird. Der Vorsitzende stellte eine zusätzliche Frage, ob die Boardmitglieder die Ausweitung des Projekts auf die Übertragung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen unter gemeinsamer Beherrschung unterstützen. Nur 2 der 11 IASB-Mitglieder stimmten für diesen Vorschlag.

Lageberichterstattung

Im Mai 2021 veröffentlichte der IASB Vorschläge für ein überarbeitetes Leitliniendokument zur Lageberichterstattung. Der IASB hat eine Zusammenfassung der eingegangenen Rückmeldungen erörtert. Der Stab ist zu dem Schluss gekommen, dass viele Stellungnehmende, darunter fast alle Anleger, das Projekt unterstützen. Viele Stellungnehmende betonten die Bedeutung der Lageberichterstattung in der Unternehmensberichterstattung und die Notwendigkeit, dass die Leitlinien in diesem Bereich aktuell bleiben. Einige Stellungnehmende betonten, dass die Vorschläge den Informationsbedarf der Anleger widerspiegeln, eine gut strukturierte Anleitung für die Erstellung bieten, zu einer besseren Verbindung zwischen "finanziellen" und "nicht-finanziellen" Informationen beitragen könnten und auf den jüngsten Entwicklungen im Bereich der narrativen Berichterstattung, wie dem Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung, und den Empfehlungen der TCFD-Empfehlungen aufbauen. Einige Stellungnehmende waren nicht damit einverstanden, dass der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen der Anleger liegt, und argumentierten stattdessen, dass die Bereitstellung von Leitliniendokumenten in diesem Bereich nicht in den Zuständigkeitsbereich des IASB falle; sie zogen es vor, das Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung als Grundlage für eine solche Berichterstattung zu verwenden. Die IASB-Mitglieder begrüßten die allgemein positiven Reaktionen. Der IASB wurde nicht um Entscheidungen zu den Agendapapieren gebeten.

Rohstoffindustrien

Der Stab hat einen Plan zur Verbesserung der Angabeziele und -vorschriften zu Explorations- und Evaluierungsausgaben und zur Aufhebung des vorläufigen Status von IFRS 6 vorgelegt. Der Stab geht davon aus, dass er dem IASB im Juli weiterführende Papiere vorlegen kann.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

IAS 32 enthält keine allgemeinen Vorschriften zur Umklassifizierung zwischen finanziellen Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumenten. Es ist unklar, ob IAS 32 vorschreibt, dass ein Unternehmen die Klassifizierung eines Finanzinstruments nach dem erstmaligen Ansatz neu beurteilen muss, wenn ein Vertrag geändert wird. Der IASB könnte erwägen, eine Neubeurteilung entweder vorzuschreiben oder zu verbieten (es sei denn, IAS 32 schreibt sie ausdrücklich vor). Der IASB könnte in Erwägung ziehen, eine Neueinstufung bei Änderungen des wirtschaftlichen Gehalts der Vertragsbedingungen ohne Vertragsänderung zu verbieten und von den Unternehmen zu verlangen, weiterhin Informationen über die Auswirkungen solcher Änderungen auf die Art der Verpflichtung anzugeben. Wenn der IASB beschließt, eine Umklassifizierung für Änderungen des wirtschaftlichen Gehalts der Vertragsbedingungen mit einer Vertragsänderung vorzuschreiben, wären weitere Überlegungen in Bezug auf den Zeitpunkt, die Bewertung und die Angaben der Umklassifizierung erforderlich. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Primäre Abschlussbestandteile

Der IASB hat eine Klassifizierung für Unternehmen in Erwägung gezogen, die im Rahmen ihrer Hauptgeschäftstätigkeit in Vermögenswerte investieren, die einzeln und weitgehend unabhängig von anderen vom Unternehmen gehaltenen Ressourcen eine Rendite erzielen. Der Board entschied, zusätzliche Leitlinien zu erstellen. Diese Leitlinien werden in dem Papier dargelegt. Der IASB entschied außerdem, die Vorschrift zu bestätigen, dass ein Unternehmen Informationen über von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen in einer einzigen Anhangangabe zum Abschluss offenlegen muss, und keine spezifischen Vorschriften über die Aufnahme der von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen in den Abschluss durch Verweis auf ein anderes Dokument hinzuzufügen.

Agendakonsultation

Der Stab schätzt, dass der IASB im Zeitraum von 2022 bis 2026 in der Lage sein wird, sein Arbeitsprogramm um 2 große, 3-4 mittelgroße oder 4-5 kleine Projekte zu erweitern. Der IASB sollte sieben Projekte zur weiteren Diskussion in die engere Wahl ziehen: Klimarisiken, Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen, Angaben zur Annahme der Unternehmensfortführung, immaterielle Vermögenswerte, Geschäftssegmente, Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen sowie die Kapitalflussrechnung und damit verbundene Themen. Der IASB beschloss, dass nur darüber abgestimmt werden sollte, ob die sieben genannten Projekte eine gute Grundlage für die Auswahlliste darstellen. Alle IASB-Mitglieder stimmten dem zu. Eine Abstimmung über die einzelnen Projekte wird im April stattfinden.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Auf seiner Sitzung im Februar 2022 beschloss das IFRS Interpretations Committee die Finalisierung einer Agendaentscheidung als Reaktion auf eine Einreichung zur Rechnungslegung für die gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO) der Europäischen Zentralbank. Kein IASB-Mitglied hatte Einwände gegen die Agendaentscheidung.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9

Der Stab ist zu dem Schluss gekommen, dass die Rückmeldungen aus der Überprüfung nach der Einführung insgesamt positiv sind. Der Stab stellt einen Plan für die zweite Phase der Überprüfung vor. Folgende Themen sollen erörtert werden: vertragliche Cashflow-Merkmale (einschließlich finanzieller Vermögenswerte mit nachhaltigkeitsbezogenen Merkmalen und vertraglich gebundener Instrumente) im April/Mai; Beurteilung des Geschäftsmodells im zweiten/dritten Quartal; Eigenkapitalinstrumente und sonstiges Gesamtergebnis im zweiten/dritten Quartal; Änderungen der vertraglichen Cashflows und der fortgeführten Anschaffungskosten sowie der Effektivzinsmethode im zweiten/dritten Quartal; und sonstige Themen im dritten Quartal. Der IASB plant, die Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Wertminderung in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 zu beginnen.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU

Der IASB hat auf dieser Sitzung den Ansatz für die Entwicklung von Vorschlägen zur Aktualisierung der Angabenvorschriften des IFRS für KMU zur Angleichung an die vollen IFRS und die Angleichung des IFRS für KMU an die Vorschriften für Finanzgarantien in IFRS 9 erörtert. Der IASB unterstützte alle Empfehlungen des Stabs.

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