Standardpflege und einheitliche Anwendung

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IFRS 15 — Prinzipal versus Agent: Software-Wiederverkäufer — Finalisierung der Agendaentscheidung

Agendapapier 12

Auf seiner Sitzung im April 2022 beschloss das IFRS Interpretations Committee die Finalisierung einer Agendaentscheidung als Antwort auf eine Einreichung, in der es um die Frage ging, ob ein Wiederverkäufer von Softwarelizenzen bei der Anwendung von IFRS 15 ein Prinzipal oder ein Agent ist.

Im November 2021 erörterte das Committee die Einreichung und beschloss, eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, nachdem es zu dem Schluss gekommen war, dass die Prinzipien und Vorschriften in den IFRS eine angemessene Grundlage für einen Wiederverkäufer bieten, um zu bestimmen, ob er in dem vorgelegten Sachverhalt ein Prinzipal oder ein Agent für die einem Kunden bereitgestellten Standardsoftwarelizenzen ist. Das Committee kam nicht zu dem Schluss, dass der Software-Wiederverkäufer ein Prinzipal oder ein Agent ist, was die Anwendung von Ermessen erfordern würde. Stattdessen wurden in der vorläufigen Agendaentscheidung die geltenden Vorschriften dargelegt und erläutert, wie der Wiederverkäufer diese Vorschriften auf den vorgelegten Sachverhalt anwenden würde.

Erörterung durch den Board

Die IASB-Mitglieder wurden in dieser Sitzung gefragt, ob sie Einwände gegen die Finalisierung der Agendaentscheidung haben.

Es gab keine weitere Diskussion zu diesem Agendenpapier, und kein IASB-Mitglied erhob Einwände gegen die Finalisierung der Agendaentscheidung.

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