Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB

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Zusammenfassung

Agendapapier 8

Dieses Papier enthielt eine aktuelle Übersicht über das Arbeitsprogramm des IASB seit der letzten Erörterung des aktuellen Stands im Januar 2022. Der Board erhielt in dieser Sitzung einen ganzheitlichen Überblick über die fachlichen Projekte des IASB, um Entscheidungen über die Hinzufügung oder Streichung von Projekten zu unterstützen, wie in den einzelnen Projektpapieren erörtert. Außerdem sollte ihm so eine Bewertung des Gesamtfortschritts des Arbeitsprogramms, einschließlich der Priorisierung der Projekte und des Zeitplans, ermöglicht werden.

Der Board wurde nicht um Entscheidungen gebeten.

Abgeschlossene Projekte

  • Verfügbarkeit einer Erstattung (Änderungen an IFRIC 14) zurückgezogen
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 abgeschlossen, abschließender Bericht mit einer Zusammenfassung der Rückmeldungen steht noch aus
  • Pensionsleistungen, die von der Rendite von Vermögenswerten abhängen - mit Veröffentlichung des abschließenden Berichts abgeschlossen

Neue Projekte die bei dieser oder bei künftigen Sitzungen empfohlen werden sollen

  • Projekt mit hoher Priorität zur Beurteilung der vertraglichen Cashflow-Merkmale eines finanziellen Vermögenswertes
  • Projekt mit begrenztem Umfang zum Zusammenspiel von IFRS 10 und IFRS 16 in Bezug auf den Verkauf einer Tochtergesellschaft mit Leaseback
  • Projekt zur Überarbeitung des Handbuchs für den Konsultationsprozess im Hinblick auf die Ziele und möglichen Ergebnisse von Überprüfungen nach der Einführung
  • Forschungsprojekt zu immateriellen Vermögenswerten
  • Forschungsprojekt zur Kapitalflussrechnung und verwandten Themen

Laufende Projekte

Voraussichtlich endgültige Änderungen im Jahr 2022

  • Leasingverbindlichkeit in einem Sale-and-Leaseback
  • Langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen

Nächstes Konsultationsdokument

Entwurf aus der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU Rechnungslegungsstandards

Projekte, die der IASB in letzter Zeit nicht diskutiert hat

  • Langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen: Wiederaufnahme der Erörterungen im Juni 2022
  • Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen: Wiederaufnahme der Erörterungen im Juni 2022
  • Gezielte Verbesserungen an IAS 37: Wiederaufnahme der Erörterungen in Q4 2022

Projekte mit geänderten Zeitplänen

Unternehmenszusammenschlüsse — Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung — Entscheidung über Angaben im 3. Quartal 2022 und über die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts im 4. Quartal

Erörterung durch den Board

Ein IASB-Mitglied stellte eine Frage bezüglich der Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der IAS-1-Änderung zur Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig von 2023 auf 2024, wie im Entwurf ED/2021/9 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen vorgeschlagen. Es fragte, ob die Änderung vor dem ursprünglichen Zeitpunkt des Inkrafttretens im Jahr 2023 finalisiert werden könnte, wenn der IASB die Diskussionen erst im Juni 2022 wieder aufnimmt. Der Stab antwortete, dass dies der Fall sei, aber der IASB müsse im Juni eine Entscheidung treffen. Dies wird den Erstellern und Regulierungsbehörden bereits einen Hinweis darauf geben, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens verschoben wird. Das IASB-Mitglied äußerte sich besorgt über den Zeitplan, da einige Rechtskreise die Änderung in einem Übernahmeprozess übernehmen müssen, und fragte, ob es einen Plan gebe, die Änderung des Inkrafttretenszeitpunkts von den übrigen Änderungen zu trennen. Der Stab antwortete, dass er zuversichtlich sei, die Finalisierung der Änderungen rechtzeitig für eine Übernahme vor 2023 zu erreichen, wenn der IASB im Juni eine Entscheidung trifft. Andernfalls wird der Stab eine Alternative vorschlagen.

Ein IASB-Mitglied fragte, warum der Stab ein Projekt zur Interaktion von IFRS 10 und IFRS 16 im Zusammenhang mit der Veräußerung einer Tochtergesellschaft mit Leaseback empfehle, wo doch der IASB in der Überprüfung nach der Einführung zu IFRS 10-12 beschlossen habe, keine Projekte zu Unternehmensmänteln durchzuführen. Der Stab erklärte, dass es sich hierbei um einen Verweis des Interpretations Committee an den IASB und somit um einen spezifischen Sachverhalt handele.

Zugehörige Themen

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