Aktuelles vom ISSB

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Der Vorsitzende des ISSB unterrichtete die IASB-Mitglieder mündlich über den Stand der Arbeiten des ISSB und beantwortete Fragen. Für diesen Sitzungsteil wurde kein Agendapapier vorbereitet.

Der ISSB-Vorsitzende gab einen Überblick über die ersten Sitzungen des ISSB, einschließlich der Sitzung in dieser Woche und der bisher getroffenen Entscheidungen. Der ISSB-Vorsitzende betonte erneut, wie wichtig es ist, eine globale Grundlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen. Aus diesem Grund arbeitet der ISSB eng mit der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zusammen, die derzeit europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entwickelt. Er nannte auch die verschiedenen beratenden Gruppen, die in den letzten Monaten eingerichtet wurden, um den Standardsetzungsprozess des ISSB zu unterstützen.

Erst kürzlich hat der ISSB beschlossen, die Definition der Wesentlichkeit für die IFRS-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf IAS 1 zu stützen. Der ISSB hat außerdem beschlossen, die Definition des Unternehmenswertes aus IFRS S1 zu streichen, um Unvereinbarkeiten mit lokalen Vorschriften zu vermeiden, die eine andere Definition des Unternehmenswertes haben.

Die Agendakonsultation des ISSB wird in der ersten Hälfte des Jahres 2023 stattfinden, um zu entscheiden, auf welche Themen sich der ISSB zusätzlich zu den Kernthemen, mit denen er sich bereits beschäftigt, konzentrieren wird.

Ein IASB-Mitglied merkte an, dass es ein Ungleichgewicht zwischen Unternehmen gibt, die die Informationen ohne weiteres bereitstellen können, und solchen, die damit Schwierigkeiten haben werden. Er fragte, wie der ISSB dieses Problem angehen wolle. Der ISSB-Vorsitzende antwortete, dass der ISSB Instrumente wie eine Schonfrist für erstmalige Berichterstatter oder die Zulassung von Schätzungen für den Fall, dass die Beschaffung tatsächlicher Zahlen nicht praktikabel ist, prüft. Der ISSB wird in Zukunft entscheiden, wie sich dies auf die Entsprechenserklärung auswirkt.

Ein weiteres IASB-Mitglied fragte, welche Priorität die Querschnittsprojekte (d.h. Lageberichterstattung, immaterielle Vermögenswerte, klimabezogene Risiken im Abschluss) auf der Tagesordnung des ISSB haben werden. Der ISSB-Vorsitzende antwortete, dass diese Projekte von grundlegender Bedeutung sind und der ISSB sie unabhängig vom Ergebnis der Agendakonsultation als Priorität behandeln wird.

Auf die Frage, ob der ISSB plane, ein Leitliniendokument zur Wesentlichkeit herauszugeben, bestätigte der ISSB-Vorsitzende, dass dies geprüft werde.

Zugehörige Themen

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