IFRS-Taxonomie

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Konsultationsprozess für die IFRS-Taxonomie

Agendapapier 25

Mit dem vorliegenden Papier wurde der IASB um die Erlaubnis gebeten, die Stellungnahmefrist für die vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie für die Änderungen zu verkürzen, die sich aus folgenden Verlautbarungen ergeben:

  • Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Änderungen an IFRS 16) 
  • Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1) - erwartet im November 2022

Der Stab hat einen gemeinsamen Vorschlag für eine Aktualisierung der IFRS-Rechnungslegungstaxonomie für diese Änderungen erstellt, da es sich um eng umrissene Änderungen handelt und diese Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Taxonomie haben.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl eine 30-tägige Stellungnahmefrist für die vorgeschlagene IFRS-Taxonomie-Aktualisierung für Leasingverbindlichkeiten bei Sale-and-Leaseback und langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen, denn:

  • Eine kurze Stellungnahmefrist wird es dem Stab ermöglichen, die endgültige Aktualisierung der IFRS-Taxonomie zu veröffentlichen und die Änderungen in die IFRS-Taxonomie 2023 aufzunehmen - die jährliche IFRS-Taxonomie spiegelt die zum 1. Januar des betreffenden Jahres herausgegebenen IFRS wider und soll jedes Jahr etwa im März veröffentlicht werden.
  • Die Änderungen sind eng umrissen - mit der vorgeschlagenen Aktualisierung der IFRS-Taxonomie werden Elemente der IFRS-Taxonomie vorgeschlagen, die keine umfassende Konsultation erfordern würden.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde nicht diskutiert, lediglich ein IASB-Mitglied merkte an, dass die Änderungen in der Tat eng umrissen sind. Alle IASB-Mitglieder unterstützten die Empfehlung des Stabs.

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