Überblick

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Der IASB hat vom 18. bis 20. Oktober 2022 in seinen Räumen in London getagt. Die folgenden Themen standen auf der Tagesordnung:

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der IASB hat entschieden, dass der endgültige Standard die im Entwurf vorgeschlagene Definition des bilanzierungsfähigen Aufwands beibehält, klarstellt, dass eine regulatorische Vereinbarung den Betrag, der einen bilanzierungsfähigen Aufwand ausgleicht, auf derselben oder einer anderen Grundlage bestimmen kann als die Grundlage, die ein Unternehmen für die Bewertung des bilanzierungsfähigen Aufwands gemäß den IFRS verwendet, und die Behandlung von auf Benchmarks basierenden bilanzierungsfähigen Aufwendungen klarstellt und Beispiele enthält, die Unternehmen dabei helfen sollen, Unterschiede im Zeitablauf in diesen Fällen zu erkennen. Der IASB entschied außerdem, dass der finale Rechnungslegungsstandard die Vorschläge des Entwurfs beibehält, wonach Unternehmen regulatorische Vermögenswerte oder regulatorische Schulden bilanzieren, die sich aus Unterschieden zwischen dem regulatorischen Einbringungszeitraum und der Nutzungsdauer von Vermögenswerten ergeben, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der regulatorischen Kapitalbasis eines Unternehmens und seinen Sachanlagen besteht; er stellt Leitlinien zur Verfügung, die Unternehmen dabei helfen zu bestimmen, wann kein direkter Zusammenhang zwischen ihrer regulatorischen Kapitalbasis und ihren Sachanlagen besteht; und er schreibt Unternehmen, die zu dem Schluss gekommen sind, dass kein direkter Zusammenhang zwischen ihrer regulatorischen Kapitalbasis und ihren Sachanlagen besteht, vor, Angaben zu machen, die es Adressaten des Abschlusses ermöglichen, die Gründe für ihre Schlussfolgerung zu verstehen

Vertraglich festgelegte Cashflow-Merkmale

Der IASB hat entschieden, IFRS 7 dahingehend zu ändern, dass für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden, eine qualitative Beschreibung der Art der bedingten Ereignisse, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme ändern könnten, quantitative Informationen über die potenzielle Bandbreite der Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme, die sich aus den Vertragsbedingungen ergeben könnten, sowie der Bruttobuchwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten, die diesen Vertragsbedingungen unterliegen, anzugeben sind. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens würde festgelegt, nachdem die Vorschläge zur Kommentierung gestellt wurden.

Bilanzierung nach der Equity-Methode

Der Zweck dieser Sitzung war es, den Fortschritt des Forschungsprojekts zur Equity-Methode zu überprüfen. Der Stab räumte ein, dass die Entwicklung von Lösungen für die Anwendungsfragen mehr Zeit in Anspruch genommen hat als erwartet, aber er hält es immer noch für möglich, Lösungen zu entwickeln. Der IASB entschied, das Forschungsprojekt mit seinem derzeitigen Ziel und Ansatz fortzusetzen.

IFRS-Taxonomie

Der IASB entschie, dieStellungnahmefrist für die vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion und Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (erwartet im November 2022) auf 30 Tage zu verkürzen.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Der IASB hat in seinem Arbeitsprogramm ein Projekt für drei gezielte Verbesserungen an IAS 37 vorgesehen, darunter eine in Bezug auf den Abzinsungssatz, den ein Unternehmen bei der Bewertung einer Rückstellung anwendet. Der IASB zieht die Ausarbeitung von Vorschlägen in Betracht, um in IAS 37 festzulegen, ob dieser Zinssatz das eigene Leistungsrisiko widerspiegeln soll. Der Stab sammelt Informationen, die dem IASB helfen sollen, in einer zukünftigen Sitzung eine vorläufige Entscheidung zu dieser Frage zu treffen. Der IASB wurde außerdem gefragt werden, ob Mitglieder Einwände gegen die Veröffentlichung von drei Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee haben: Mehrwährungsgruppen von Versicherungsverträgen (IFRS 17 und IAS 21), Spezielle Erwerbsgesellschaften (SPAC): Bilanzierung von Optionsscheinen beim Erwerb und Verzicht des Leasinggebers auf Leasingzahlungen (IFRS 9 und IFRS 16). Dies war nicht der Fall.

Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene

Der IASB entschied, einen Mittelweg für die Formulierung von Angabevorschriften zu entwickeln, um ein besseres Rahmenkonzept für Unternehmen zu schaffen, das ihnen die Möglichkeit gibt, nützliche Informationen für die Adressaten von Abschlüssen zu ermitteln und offenzulegen. Bei einem solchen Ansatz würden die Angabeziele von einer präskriptiven Liste von Informationen begleitet, die ein Unternehmen angeben sollte, um die Ziele zu erreichen. Der IASB entschied außerdem, die Leitlinien für den Board als ein Dokument auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zu veröffentlichen. Schließlich entschied der IASB außerdem, nicht weiter an den Angabenvorschriften in IFRS 13 und IAS 19 zu arbeiten.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung

Der IASB beschloss, keine Änderungen an den Vorschriften in IFRS 9 vorzunehmen. Er entschied jedoch, Textziffer 11A von IFRS 7 dahingehend zu ändern, dass der aggregierte beizulegende Zeitwert von Kapitalbeteiligungen, für die das Wahlrecht zur Darstellung im sonstigen Gesamtergebnis angewendet wurde, am Ende der Berichtsperiode sowie die während der Periode im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts angegeben werden müssen, um den Nutzen und die Transparenz der Informationen über die Gesamtleistung von Kapitalbeteiligungen zu erhöhen, für die das Wahlrecht zur Darstellung im sonstigen Gesamtergebnis ausgeübt wurde. Der IASB hat außerdem beschlossen, im Rahmen dieser Überprüfung weiterhin die Bilanzierung von BACS-Überweisungen zu prüfen und zu untersuchen, ob die Ausbuchung von Finanzverbindlichkeiten vor dem Erfüllungsdatum zulässig ist, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Der Stab plant, im November ein Papier vorzulegen. 

Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der IASB hat in dieser Sitzung die Zielsetzung des neuen Standards, den Ansatz zur Entwicklung von Angabevorschriften und die Struktur des neuen Standards erörtert. Der Board stimmte allen Empfehlungen des Stabs zu.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der IASB hat mit dieser Sitzung die Diskussion über die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten eingeleitet. Der IASB wurde bei diesem Treffen nicht um eine Entscheidung gebeten. Der Stab erinnerte den IASB an seine vorläufige Entscheidung, das reine Wertminderungsmodell für die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten beizubehalten. Der Stab gab auch einen Überblick über die Rückmeldungen der Stellungnehmenden zu dem Diskussionspapier und eine Zusammenfassung zusätzlicher Informationen und jüngster Entwicklungen seit den Rückmeldungen zu dem Diskussionspapier. Es wurden keine Entscheidungen getroffen, aber der IASB gab an, dass er über genügend Informationen verfügt, um auf einer zukünftigen Sitzung eine Entscheidung treffen zu können.

Aktuelles vom ISSB

Der ISSB-Vorsitzende gab einen Überblick über die ersten Sitzungen des ISSB, einschließlich der Sitzung in dieser Woche und der bisher getroffenen Entscheidungen. Der ISSB-Vorsitzende betonte erneut, wie wichtig es ist, eine globale Grundlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen. Aus diesem Grund arbeitet der ISSB eng mit der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zusammen, die derzeit europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entwickelt. Er nannte auch die verschiedenen beratenden Gruppen, die in den letzten Monaten eingerichtet wurden, um den Standardisierungsprozess des ISSB zu unterstützen.

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