Überblick

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Der FASB und der IASB haben am 30. September 2022 eine eintägige gemeinsame Sitzung abgehalten. Auf der Tagesordnung standen die folgenden Punkte:

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der IASB hat, und der FASB hatte, in ihren jeweiligen Arbeitsprogrammen Projekte, die sich mit der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten befassen, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden. Der Zweck dieser Sitzung war es, den FASB- und IASB-Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, den Stand der jeweiligen Projekte, die Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts (einschließlich der Fortschritte des FASB bei der Entwicklung eines Abschreibungsmodells und der jüngsten Entscheidung, das Projekt von seiner fachlichen Agenda zu streichen) und die Forschungsarbeiten des IASB zu diesem Thema, sowie die erneuten Erörterungen des IASB in Bezug auf Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen zu erörtern. Die FASB-Mitglieder erklärten dem IASB, warum sie das Projekt von der Agenda genommen haben. Einer der Hauptgründe, warum der FASB sich nicht auf ein weiteres Vorgehen einigen konnte, war, dass sie kein klares Ziel hatten, ob das Projekt die Kosten senken oder den Nutzen erhöhen sollte. Der IASB-Vorsitzende betonte, dass der IASB das Ziel seines Projekts bedenken müsse, bevor er im November eine Entscheidung über Abschreibung treffe. Der Board diskutierte, ob das Wertminderungsmodell verbessert werden könnte und ob einige immaterielle Vermögenswerte nicht vom Geschäfts- oder Firmenwert getrennt werden könnten. Ein FASB-Mitglied fragte, ob der IASB bereit wäre, den Abschreibungsteil des Projekts vom Angabeteil des Projekts zu trennen, falls er auf ähnliche Schwierigkeiten wie der FASB stoßen würde. Der IASB-Vorsitzende bestätigte, dass das IASB dazu bereit sei, falls dies notwendig sei. Der andere wichtige Diskussionspunkt war die Ausnahmeregelung, die der IASB vorläufig in Bezug auf Angaben, die wirtschaftlich sensibel sind, beschlossen hat.

Projekte mit Bezug zu Disaggregierung

Sowohl der IASB als auch der FASB führen derzeit oder in Zukunft Projekte durch, deren Ziel es ist, den Adressaten der Abschlüsse aufgeschlüsseltere Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Zweck dieser Sitzung war es, beiden Boards die Möglichkeit zu geben, Anmerkungen auszutauschen und Fragen zu diesen Projekten zu stellen. Die Boards diskutierten ihre Projekte zur Kapitalflussrechnung; der FASB hat bereits damit begonnen, während der IASB gerade erst ein Forschungsprojekt hinzugefügt hat. Sie diskutierten die Forderungen der Anleger nach einer stärkeren Disaggregierung und nach weiterführenden Informationen über direkte Cashflows. Sie diskutierten auch die Disaggregierung der Gewinn- und Verlustrechnung, einschließlich der Schwierigkeit, außergewöhnliche Posten zu definieren. Ein Mitglied des FASB schlug vor, dies besser in der Lageberichterstattung zu behandeln.

Digitale Vermögenswerte

Die Boards haben die Ergebnisse der Forschungs- und Einbindungsveranstaltungen des FASB im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten erörtert, die den FASB dazu veranlasst haben, ein Projekt in seine fachliche Agenda aufzunehmen - Bilanzierung und Angaben von Kryptovermögenswerten. Der IASB hat seine Arbeit und seine Entscheidung, kein Projekt zu Kryptowährungen und damit verbundenen Transaktionen in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen, dargelegt. Die Diskussion konzentrierte sich hauptsächlich auf die Frage, wann das Thema Kryptovermögenswerte angegangen werden sollte, insbesondere darauf, ob die Boards jetzt handeln sollten, solange das Thema noch nicht allgegenwärtig ist (d.h. den Markt anführen) oder warten sollten, bis es allgegenwärtig wird (d.h. dem Markt folgen). Innerhalb des IASB gab es sehr starke, aber gegensätzliche Ansichten darüber, ob der IASB ein Projekt starten sollte. 

Agendakonsultationen

Sowohl der IASB als auch der FASB haben kürzlich ihre Agendakonsultationen abgeschlossen. Der Zweck dieser Sitzung war es, beiden Boards die Möglichkeit zu geben, Anmerkungen auszutauschen und Fragen zu diesen Konsultationen zu stellen. Das neue Projekt des FASB zu Softwarekosten hat bei den IASB-Mitgliedern einiges Interesse geweckt. Der IASB-Vorsitzende wies darauf hin, dass sich beide Boards mit Fragen zu immateriellen Vermögenswerten und Cashflow-Rechnungen befassen werden und dass US GAAP und IFRS in diesen Bereichen nicht konvergieren. Er sagte, dass es gut wäre, Informationen zwischen den Boards über diese Projekte auszutauschen und dabei den breiteren Adressatenkreis beider Boards im Auge zu behalten.

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