Arbeitsprogramm des IASB

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Aktueller Stand

Agendapapier 8

Dieses Papier bot einen Überblick über die Änderungen im Arbeitsprogramm des IASB seit Mai 2022. Es bot einen ganzheitlichen Überblick über die fachlichen Projekte des IASB, um Entscheidungen über die Hinzufügung oder Streichung von Projekten zu unterstützen, wie in den einzelnen Projektpapieren erörtert. Außerdem sollte so eine Bewertung des Gesamtfortschritts des Arbeitsprogramms, einschließlich der Priorisierung der Projekte und des Zeitplans, ermöglicht werden.

Abgeschlossene Projekte

Im Februar 2022 schloss der IASB die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 ab und kam zu dem Schluss, dass die Rechnungslegungsstandards wie beabsichtigt funktionieren. Der IASB veröffentlichte einen abschließenden Bericht über die Rückmeldungen im Juni 2022.

Im Juli 2022 veröffentlichte der IASB eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung in Bezug auf die Agendakonsultation und informierte über die daraus resultierenden Aktivitäten und das Arbeitsprogramm des IASB für 2022 bis 2026.

Neue Projekte

Im Mai 2022 beschloss der IASB, auf der Grundlage der Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in IFRS 9 ein Projekt mit hoher Priorität zur Klärung bestimmter Aspekte der Vorschriften für die Bewertung der vertraglichen Cashflow-Merkmale eines finanziellen Vermögenswerts aufzunehmen.

Im Juli 2022 beschloss der IASB, seine Forschungspipeline um ein Standardsetzungsprojekt zur Klärung der Vorschriften in IFRS 9 für Änderungen von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und die Anwendung der Effektivzinsmethode zu erweitern.

Zu den Überprüfungen nach der Einführung:

  • Im Juli 2022 begann der IASB mit der Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Wertminderung in IFRS 9.
  • Der Stab wird auf dieser Sitzung seinen Plan für den Beginn der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 vorstellen.
  • Der Stab wird in dieser Sitzung seine aktualisierten Überlegungen zum Beginn der Überprüfungen nach der Einführung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 und von IFRS 16 vorstellen.

(Erwartete) Finale Änderungen 2022

Der IASB hat im September 2022 die Änderung Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Vereinbarung veröffentlicht. Ferner wird erwartet, dass die Änderung Langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenbedingungen im November 2022 veröffentlicht werden.

Konsultationsdokumente

Im September 2022 veröffentlichte der IASB den Entwurf IASB/ED/2022/1 Dritte Ausgabe des IFRS für KMU-Rechnungslegungsstandards. Die Stellungnahmefrist endet am 7. März 2023.

Der IASB wurde in dem Agendapapier nicht um Entscheidungen gebeten.

Erörterung durch den Board

Ein IASB-Mitglied fragte, ob das Projekt zum Sale-and-leaseback eines Vermögenswerts in einem Unternehmen mit nur einem Vermögenswert (IFRS 10 und IFRS 16), das sich in der Wartungspipeline befindet, mit dem Projekt zur Equity-Methode verbunden werden könnte. Der Stab bestätigte, dass er bereits eng mit dem Stab des Projekts zur Equity-Methode zusammenarbeitet und dies auch weiterhin tun wird.

Ein weiteres IASB-Mitglied fragte, ob der Zeitplan für die Konsultationsdokumente des IASB die Konsultationsdokumente des ISSB berücksichtigen wird. Der Stab bestätigte, dass die Boards ihre Konsultationsdokumente vorerst koordinieren werden, um die Interessengruppen nicht mit zu vielen Konsultationen zur gleichen Zeit zu überfordern.

Überprüfungen nach der Einführung - Zielsetzung und Verfahren

Agendapapier 8A

Die jüngsten Beratungen haben gezeigt, dass die Interessengruppen das Ziel und die Ergebnisse einer Überprüfung nach der Einführung unterschiedlich verstehen. Diese unterschiedlichen Auffassungen sind darauf zurückzuführen, dass der IASB seit Beginn des Prozesses erst vier Überprüfungen nach der Einführung durchgeführt hat und sich die Beschreibung im Laufe der Zeit mit den Erkenntnissen des Stabs weiterentwickelt hat.

Der Zweck dieses Papiers bestand darin, eine klarere Beschreibung des Ziels und des Prozesses der Überprüfung nach der Einführung zu liefern (siehe Anhang A des Papiers).

Die IASB-Mitglieder wurden gefragt, ob sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem Papier haben.

Erörterung durch den Board

Die IASB-Mitglieder begrüßten das Dokument im Allgemeinen, da nach der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12 ein Klärungsbedarf bestand. Die Interessengruppen hatten bestimmte Erwartungen an diese Überprüfung nach der Einführung, die nicht erfüllt wurden. So erwarteten die Interessengruppen beispielsweise, dass der IASB einige der Entscheidungen, die er während der Entwicklung der Standards getroffen hatte, überdenken würde.

Es wurde angemerkt, dass Anwendungsfragen, die während der Überprüfung nach der Einführung aufgeworfen wurden, dem IFRS Interpretations Committee vorgelegt werden sollten. Ein IASB-Mitglied betonte, dass die Interessengruppen bereits vor der Überprüfung nach der Einführung dazu ermutigt werden sollten, Anwendungsfragen an das Comittee zu stellen. Es sollte klargestellt werden, dass man nicht warten muss, bis die Überprüfung nach der Einführung begonnen hat.

Einige IASB-Mitglieder fragten, ob das Dokument im Einklang mit dem Handbuch für den Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung stehe. Der Stab antwortete, dass der Ausschuss für die Überwachung des Konsultationsprozesses zuvor bestätigt hatte, dass das Dokument mit dem Handbuch für den Konsultationsprozess übereinstimmen würde.

Die IASB-Mitglieder schlugen vor, einige der in diesem Dokument verwendeten Formulierungen in künftige Bitte um Informationsübermittlungen aufzunehmen, um das Ziel der Überprüfung nach der Einführung zu verdeutlichen.

Zeitplan für die Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 und von IFRS 16

Agendapapier 8B

In diesem Papier wurde erörtert, wann der IASB mit den Überprüfungen nach der Einführung der Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 und von IFRS 16 beginnen sollte.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl dem IASB, in der zweiten Hälfte des Jahres 2023 zu prüfen, wann die Überprüfungen nach der Einführung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 und der Vorschriften von IFRS 16 beginnen sollen.

Erörterung durch den Board

Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9

Die IASB-Mitglieder stimmten im Allgemeinen den Empfehlungen des Stabs zu. Es wurde festgestellt, dass die meisten Finanzinstitute immer noch die Vorschriften von IAS 39 zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen anwenden, vermutlich weil sie auf das Ergebnis des Projekts zum dynamischen Risikomanagement warten. Der IASB kann jedoch nicht darauf warten, dass der Standard für dynamisches Risikomanagement finalisiert wird, in Kraft tritt und umgesetzt wird. Daher könnte eine Option darin bestehen, die Überprüfung nach der Einführung in zwei Phasen durchzuführen, d.h. zuerst die Unternehmen und dann die Finanzinstitute. Eine Verschiebung der Überprüfung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach der Einführung um ein Jahr wäre in dieser Hinsicht zwar nicht sehr hilfreich, könnte aber den Stab entlasten, der derzeit mit einer Vielzahl von Projekten zu Finanzinstrumenten beschäftigt ist. Die IASB-Mitglieder sind sich außerdem keiner dringenden Probleme mit den Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 bewusst.

Es wurde festgestellt, dass einige Banken, vor allem in Asien, die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 anwenden. Folglich ist ein stufenweiser Ansatz möglicherweise nicht erforderlich.

Alle IASB-Mitglieder stimmten den Empfehlungen des Stabs zu.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 16

Die IASB-Mitglieder sprachen sich generell für eine Verschiebung des Beginns der Überprüfung nach der Einführung auf 2023 aus. Es wurde angemerkt, dass die Pandemie erhebliche Auswirkungen auf Leasinggeber und Leasingnehmer hatte und es daher gut wäre, ein weiteres Jahr zu warten, um mehr Hinweise darauf zu haben, wie sich der Standard während dieses Stresstests bewährt hat. Ein IASB-Mitglied stimmte dem nicht zu und sagte, dass die Pandemie nicht als Grund für die Verzögerung angeführt werden sollte, da die Standards in der Lage sein sollten, Krisen zu widerstehen.

Ein IASB-Mitglied sagte, dass die Verzögerung notwendig sei, da es in der Immobilienbranche nicht genügend Daten gebe, aber es sei nicht sicher, dass eine einjährige Verzögerung ausreichend sei. Der Vorsitzende schlug als Lösung einen stufenweisen Ansatz vor, d.h. die Überprüfung nach der Einführung für die Immobilienbranche zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Ein IASB-Mitglied war damit nicht einverstanden. Seiner Ansicht nach sei die Durchführung der Überprüfung nach der Einführung zu verschiedenen Zeitpunkten für verschiedene Branchen für die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 aufgrund der einzigartigen Umstände des dynamischen Risikomanagements gerechtfertigt, sollte aber nicht für andere Standards durchgeführt werden.

Es wurde auch angemerkt, dass eine Verzögerung von Vorteil wäre, da sie die gleichzeitige Durchführung der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 und IFRS 16 verhindern würde, was die Ressourcen der Interessengruppen belasten würde. Es sollte jedoch kommuniziert werden, dass Ersteller bereits jetzt Anwendungsfragen an das IFRS Interpretations Committee stellen können.

Alle IASB-Mitglieder stimmten den Empfehlungen des Stabs zu.

Zugehörige Themen

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