Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

Date recorded:

Verpflichtungen zur Rücknahme eigener Eigenkapitalinstrumente

Agendapapier 5

Im Juni 2018 veröffentlichte der IASB das Diskussionspapier DP/2018/1 Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital. Der Stab hat den IASB auf dieser Sitzung um vorläufige Entscheidungen über vorgeschlagene Klarstellungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von Verpflichtungen zur Rücknahme eigener Eigenkapitalinstrumente unter Anwendung von IAS 32 gebeten.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, dass der IASB klarstellende Änderungen an IAS 32 vorschlägt, die sich wie folgt auswirken:

  • Textziffer 23 würde auch für eine Verpflichtung zur Rücknahme eigener Eigenkapitalinstrumente gelten, die in einer variablen Anzahl anderer Eigenkapitalinstrumente erfüllt wird.
  • Beim erstmaligen Ansatz der Verpflichtung zur Rücknahme eigener Eigenkapitalinstrumente würde die Sollbuchung gegen einen Bestandteil des Eigenkapitals mit Ausnahme der nicht beherrschenden Anteile (im Falle von Verpflichtungen, die nicht beherrschende Anteile beinhalten) oder mit Ausnahme des gezeichneten Kapitals (im Falle anderer Verpflichtungen zum Erwerb eigener Anteile) erfolgen, wenn das Unternehmen nicht bereits Zugang zu den mit einem Eigentumsanteil verbundenen Renditen hat.
  • Bei Ablauf einer geschriebenen Verkaufsoption auf eigene Eigenkapitalinstrumente würde die finanzielle Verbindlichkeit in denselben Eigenkapitalbestandteil umgegliedert, aus dem sie beim erstmaligen Ansatz der Verkaufsoption umgegliedert wurde.
  • Bei Verfall einer geschriebenen Verkaufsoption auf eigene Eigenkapitalinstrumente darf der in den Gewinnrücklagen kumulierte Betrag, der sich auf die Verkaufsoption bezieht, in einen anderen Eigenkapitalbestandteil umgegliedert werden; die zuvor bei der Neubewertung der finanziellen Verbindlichkeit erfolgswirksam erfassten Beträge würden jedoch nicht rückgängig gemacht.

Der Stab empfahl außerdem eine Klarstellung, dass geschriebene Verkaufsoptionen oder Terminkaufverträge auf eigene Eigenkapitalinstrumente brutto und nicht netto ausgewiesen werden, um:

  • mit der Bilanzierung anderer Verpflichtungen übereinzustimmen, die von Ereignissen oder Entscheidungen abhängen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen; und
  • den Adressaten des Abschlusses zu helfen, das Liquiditätsrisiko des Unternehmens zu beurteilen — die Erfüllung der Verpflichtung verringert das Nettovermögen um den Bruttobetrag des Mittelabflusses, im Gegensatz zu anderen Derivaten, die zum Erhalt von Vermögenswerten und nicht von eigenen Anteilen führen.

Der Stab wird in einer zukünftigen Sitzung prüfen, ob zusätzliche Angaben für Verpflichtungen zur Rücknahme eigener Eigenkapitalinstrumente erforderlich sind, zusammen mit anderen möglichen Klarstellungen, die im Rahmen dieses Projekts an IAS 32 vorgenommen werden.

Der Stab fragte den IASB, ob er mit der Empfehlung einverstanden ist.

Erörterung durch den Board

Insgesamt sind die IASB-Mitglieder der Ansicht, dass die Empfehlungen des Stabs mit dem übereinstimmen, was der IASB zuvor diskutiert hat.

Ein IASB-Mitglied war mit den im Papier enthaltenen Informationen zu separaten Abschlüssen nicht einverstanden und merkte an, dass dies über den Rahmen des Projekts hinausgehe. Der Stab stimmte zu, dass dies nicht in den Anwendungsbereich des Projekts falle und dass das Papier zwar einen Kommentar zu separaten Abschlüssen enthalte, dieser aber nicht Teil der von ihm vorgeschlagenen Empfehlungen sei.

Ein weiteres IASB-Mitglied merkte an, dass es den Empfehlungen zwar "nicht widerspreche", dass es sich aber um eine erhebliche Änderung der derzeitigen Praxis handele. Es forderte den Stab daher auf, die Gründe für die Änderungen im Entwurf klar zu erläutern.

Ein IASB-Mitglied stimmte der Empfehlung zu, dass bei Verfall einer geschriebenen Verkaufsoption der kumulierte Betrag in den Gewinnrücklagen im Zusammenhang mit der Verkaufsoption in einen anderen Bestandteil des Eigenkapitals umgegliedert wird. Das IASB-Mitglied forderte jedoch, dass der Stab bei der Prüfung der Angaben zusätzliche Angaben in Betracht ziehen sollte, um die Bewegungen in den Gewinnrücklagen zu erklären.

Die IASB-Mitglieder waren mit der erstmaligen Bewertung und der Folgebewertung in dem Papier nicht einverstanden. Die IASB-Mitglieder waren nicht damit einverstanden, dass die finanzielle Verbindlichkeit mit dem Höchstbetrag bewertet werden sollte, wenn der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeit geringer ist als der Höchstbetrag. Der Stab bekräftigte jedoch, dass dies ein bestehendes Prinzip in IAS 32 ist. Der Stab bestätigte, dass sich seine Empfehlungen nicht auf die erstmalige Bewertung beziehen und dass die Folgebewertung in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fällt, der nicht Teil dieses Projekts ist. Da die IASB-Mitglieder dies als Problem hervorgehoben haben, wird der Stab darüber nachdenken, wie dies am besten angegangen werden kann, und möglicherweise um Rückmeldungen zu diesem Thema im Entwurf für Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital bitten.

Ein IASB-Mitglied war nicht damit einverstanden, dass geschriebene Verkaufsoptionen und Termingeschäfte brutto ausgewiesen werden sollten. Wenn die Adressaten jedoch einen potenziellen Mittelabfluss (d. h. eine Verbindlichkeit in der Bilanz) sehen wollen, war es nicht damit einverstanden, dass die Belastung in das Eigenkapital einfließt und stattdessen in den nicht beherrschenden Anteilen ausgewiesen werden sollte. Der IASB und der Stab diskutierten dies während der Sitzung weiter, kamen aber zu keinem Ergebnis.

Entscheidungen des Boards

10 von 11 IASB-Mitgliedern stimmten für die Empfehlungen des Stabs.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.