Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15

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Projektplanung

Agendapapier 6

Der IASB hat im November 2021 beschlossen, die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 zu beginnen.

Der Prozess der Überprüfung nach der Einführung besteht aus zwei Phasen:

  • Phase 1: Der IASB identifiziert die zu prüfenden Sachverhalte und stützt sich dabei auf Diskussionen mit dem IFRS Interpretations Committee, den Beratergruppen des IASB und anderen interessierten Parteien. Der IASB führt eine öffentliche Konsultation zu den in der ersten Phase der Überprüfung nach der Einführung ermittelten Sachverhalten durch.
  • Phase 2: Der IASB berücksichtigt die Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation zusammen mit den Informationen, die er aus zusätzlichen Analysen und anderen Konsultationsaktivitäten gewonnen hat.

In diesem Papier wurde eine Planung für Phase 1 dargelegt.

Für die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 wird der IASB prüfen, ob:

  • es grundlegende Fragen (d.h. " schwerwiegende Mängel ") bezüglich der Klarheit und Eignung des zentralen Prinzips und des fünfstufigen Modells der Erlöserfassung in IFRS 15 gibt;
  • der Nutzen der Informationen, die sich aus der Anwendung der Vorschriften von IFRS 15 für die Adressaten der Abschlüsse ergeben, im Großen und Ganzen den Erwartungen entspricht (oder ob es z. B. erhebliche Unterschiede bei der Anwendung gibt); und
  • ob die Kosten für die Anwendung einiger oder aller Vorschriften von IFRS 15 sowie für die Prüfung und Durchsetzung ihrer Anwendung im Großen und Ganzen den Erwartungen entsprechen (oder ob es seit der Veröffentlichung von IFRS 15 eine bedeutende Marktentwicklung gibt,

Diese Zielsetzung wird die Fragen bestimmen, die mit den Interessengruppen in der Einbindungsveranstaltung der Phase 1 diskutiert werden sollen. Der IASB erhält dadurch auch einen Rahmen für die Analyse der Rückmeldungen, um den Umfang der Bitte um Informationsübermittlung zu bestimmen.

Der Stab geht auf der Grundlage früherer Überprüfungen nach der Einführung und unter Berücksichtigung des Konsultationsprozesses für die Überprüfung nach der Einführung davon aus, dass die Überprüfung nach der Einführung etwa 18-24 Monate in Anspruch nehmen wird. Der voraussichtliche Zeitplan für Phase 1 der Überprüfung nach der Einführung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

  • Einbindungsaktivitäten für Phase 1 — Oktober 2022 bis zum 1. Quartal 2023
  • Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung erstes Halbjahr 2023
  • Kommentierungsfrist für die Bitte um Informationsübermittlung 120 Tage (vorbehaltlich künftiger Diskussionen des IASB)

Der IASB wurde auf dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten.

Erörterung durch den Board

Die IASB-Mitglieder erklärten, dass es sich um eine mit Spannung erwartete Überprüfung nach der Einführung handelt, und um die richtigen Fragen in der Bitte um Informationsübermittlung zu stellen, werden die Anwender dringend gebeten, schon vor der Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung einen Beitrag zu leisten, zum Beispiel über ihr ASAF-Mitglied. Es war wichtig, von allen Rechtskreisen und allen Geschäftsbereichen zu hören, da dieser Standard sehr weitreichend ist.

Es wurde festgestellt, dass der Standard im Wesentlichen mit den US-GAAP konvergiert ist. Ein IASB-Mitglied wies darauf hin, dass der IASB, der FASB und The Accounting Review Anfang November eine gemeinsame Konferenz mit dem Titel "Accounting for an Ever-Changing World" veranstalten. In Anbetracht der Tatsache, dass der Standard weitgehend konvergiert ist, könnten die Konferenzbeiträge zum Thema Erlöserfassung für den Stab von besonderem Interesse sein, um Nachweise zu sammeln.

Ein IASB-Mitglied bat darum, in der Bitte um Informationsübermittlung eine Frage zu den internen Kontrollprozessen aufzunehmen. Der Stab bestätigte, dass er nach Möglichkeiten suchen werde, dies zu integrieren.

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