Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 9

Der Board hat in dieser Sitzung die erneuten Erörterungen der Vorschläge im Entwurf ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden fortgesetzt.

Anwendungsbereich - Zusammenwirken mit IFRIC 12

Agendapapier 9A

Viele Stellungnehmende zum Entwurf gaben an, dass es unklar ist, wie die Vorschläge im Entwurf mit IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen zusammenwirken. Um den Bedenken der Stellungnehmenden Rechnung zu tragen, hat der Stab einige Beispiele entwickelt, die das Zusammenspiel zwischen dem vorgeschlagenen Modell und IFRIC 12 veranschaulichen, und sie verwendet, um das Zusammenspiel mit verschiedenen Arten von Interessengruppen in unterschiedlichen Rechtskreisen zu diskutieren.

Dieses Papier:

  • fasste die Rückmeldungen dieser Interessengruppen zusammen;
  • analysierte die Rückmeldungen; und
  • empfahl, wie der finale Standard die Interaktion zwischen dem Modell und IFRIC 12 klären könnte.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, dass in den finalen Standard Folgendes aufgenommen wird:

  • Klarstellung der beabsichtigten Wechselwirkung zwischen dem Modell und IFRIC 12. Das heißt, ein Unternehmen würde zuerst IFRIC 12 anwenden und dann die Vorschriften des finalen Standards auf alle verbleibenden Rechte und Verpflichtungen anwenden, um zu bestimmen, ob das Unternehmen regulatorische Vermögenswerte oder regulatorische Schulden hat.
  • Beispiele zur Veranschaulichung des Zusammenspiels zwischen dem Modell und IFRIC 12.

Erörterung durch den Board

Die IASB-Mitglieder stimmten im Allgemeinen zu, dass IFRIC 12 vor dem neuen Standard angewendet werden sollte, allerdings gab es unterschiedliche Ansichten darüber, wie dies zu erreichen sei. Einige IASB-Mitglieder bevorzugten erläuternde Beispiele, während andere es vorzogen, dem Standard eine klare Aussage hinzuzufügen. Ein IASB-Mitglied meinte, dass anstelle einer Erklärung im Standard erläutert werden sollte, warum IFRIC 12 zuerst angewendet werden sollte. Der Stab entgegnete, dass eine solche Begründung besser für die Grundlage für Schlussfolgerungen des Standards geeignet wäre, der dann durch Anwendungsleitlinien oder erläuternde Beispiele ergänzt werden könnte. Es wurde angemerkt, dass jede Erklärung allgemeiner Natur sein sollte, d. h. dass andere Standards zuerst gelten, anstatt ausdrücklich auf IFRIC 12 zu verweisen.

Ein IASB-Mitglied warnte, dass die Beispiele die Vorschriften für die Bilanzierung in IFRIC 12 nicht beeinflussen sollten, da die Ersteller die Beispiele als Anwendungshinweise für IFRIC 12 verstehen könnten.

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