Rückstellungen — gezielte Verbesserungen

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Definition von Verbindlichkeiten und Erfassungskriterium der 'gegenwärtigen Verpflichtung'

Agendapapier 22, Agendapapier 22 (Appendix A), Agendapapier 22 (Appendix B)

Der IASB entwickelt Vorschläge, um drei gezielte Verbesserungen an IAS 37 vorzunehmen. Dieses Agendapapier behandelte die erste dieser Verbesserungen, die sich auf die Änderung der Definition von Verbindlichkeiten und die Vorschriften und Leitlinien zur Unterstützung des Erfassungskriteriums der gegenwärtigen Verpflichtung unter Anwendung von Konzepten bezieht, die dem Rahmenkonzept 2018 hinzugefügt wurden.

Der Zweck dieser Sitzung war es, den IASB-Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, die Vorschläge des Stabs zu kommentieren und Fragen dazu zu stellen. Die IASB-Mitglieder wurden bei dieser Sitzung nicht gebeten, Entscheidungen zu treffen.

Vorschläge des Stabs für mögliche Änderungen

Der Stab schlug fünf Hauptkategorien von Verbesserungen vor:

  • Aktualisierungen der Definition einer Verbindlichkeit und des Wortlauts des Kriteriums der gegenwärtigen Verpflichtung. Diese Änderungen würden eine veraltete Definition aus den IFRS eliminieren, ohne Auswirkungen auf die Anwendung von IAS 37.
  • Änderungen einiger Vorschriften, die das Kriterium der gegenwärtigen Verpflichtung unterstützen - insbesondere Änderungen der Vorschriften, die den Zeitpunkt der Erfassung von Rückstellungen für Verpflichtungen (typischerweise Abgaben) betreffen, die von zwei oder mehr Handlungen des Unternehmens abhängen. Eine Änderung dieser Vorschriften würde die Art und Weise ändern, wie alle Unternehmen sie anwenden.
  • Klarstellung anderer Vorschriften, die das Kriterium der Erfassung einer gegenwärtigen Verpflichtung unterstützen - z.B. um die beiden Kriterien für eine gegenwärtige Verpflichtung klarer zu unterscheiden und um die Bedeutung des Begriffs "rechtlich durchsetzbar" zu präzisieren. Eine Klarstellung dieser Vorschriften könnte die Abweichungen in der Praxis verringern und die Art und Weise ändern, wie einige Unternehmen sie anwenden.
  • Bessere Erläuterungen der Gründe für einige Vorschriften und für die Schlussfolgerungen in einigen erläuternden Beispielen. Bessere Erklärungen könnten den Interessengruppen helfen, die Prinzipien, die den Vorschriften und Schlussfolgerungen zugrunde liegen, besser zu verstehen.
  • Aufnahme von IFRIC Interpretationen und Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee.

Anhang A und Anhang B des Papiers veranschaulichten die Auswirkungen der Formulierung der möglichen Änderungen auf IAS 37 und die erläuternden Beispiele zu IAS 37.

Der Stab fragte die IASB-Mitglieder, ob sie Anmerkungen oder Fragen zu den ersten Vorschlägen des Stabs haben.

Nächste Schritte

Der Stab beabsichtigt, nach der Einholung der Anmerkungen der IASB-Mitglieder mit der Befragung der Interessengruppen zu beginnen.

Erörterung durch den Board

Die IASB-Mitglieder waren im Allgemeinen mit der Arbeit des Stabs zu den vorgeschlagenen Verbesserungen an IAS 37 einverstanden.

Während der Sitzung schlugen die IASB-Mitglieder vor:

  • Sich bei den allgemeinen Aspekten der vorgeschlagenen Verbesserungen stärker auf das Konzept der Schwellenwerte zu konzentrieren, die zu einer Verpflichtung führen könnten, auf die Unterscheidung zwischen rechtlicher Durchsetzbarkeit und wirtschaftlichem Zwang sowie auf das Zusammenwirken zwischen der nach IAS 19 zu bilanzierenden Abfindungsleistung und den Querverweisen auf die Vorschriften von IAS 37;
  • in der Kommunikation mit den Interessengruppen das Zusammenwirken zwischen den Restrukturierungsrückstellungen und den Verpflichtungen zur Reduzierung der Emissionen auf 'netto null' weiter zu klären und die Verwendung von Flussdiagrammen zur schrittweisen Erläuterung der Bilanzierung von Rückstellungen zu prüfen; und
  • bei der Konsultation weiterhin erläuternde Beispiele zu verwenden und die Rolle des Interpretations Committee zu berücksichtigen.

Zugehörige Themen

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