Überblick

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Der IASB hat vom 25. bis 27. April 2023 in seinen Räumen in London getagt. Die folgenden Themen wurden erörtert:

Dynamisches Risikomanagement: Der IASB hat die Risikominderungsabsicht und die Konstruktion der Benchmark-Derivate sowie weitere Überlegungen zur gegenwärtigen offenen Nettorisikoposition diskutiert. Der IASB hat alle Empfehlungen des Stabs unterstützt und wird seine Diskussion über die im Projektplan genannten Themen fortsetzen.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der IASB stimmte für die Empfehlungen des Stabs in Bezug auf die vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 7 hinsichtlich der von einem Unternehmen ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente, zusätzliche Angaben zu Klassifizierungs- und Darstellungsfragen und die vorgeschlagenen Vorschriften für den Übergang.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB hat über langfristige Leistungsanreize und Ausbuchung diskutiert. Er entschied, dass der endgültige Rechnungslegungsstandard den Vorschlag beibehält, dass ein Unternehmen den Betrag eines langfristigen Leistungsanreizes schätzen und den Teil dieses geschätzten Betrags, der sich auf die Berichtsperiode bezieht, auf einer angemessenen und vertretbaren Grundlage bestimmen muss. Der Unterstütze auch auch mehrere Empfehlungen des Stabs bezüglich der Ausbuchung regulatorischer Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der IASB widersprach der Agendaentscheidung des IFRS Interpretations Committee 'Definition eines Leasingverhältnisses — Substitutionsrechte (IFRS 16)' nicht und prüfte das IFRIC Update vom März 2023.

Bilanzierung nach der Equity-Methode: Der IASB entschied, dass ein Anleger aktive oder passive latente Steuern auf die Differenzen zwischen dem beizulegenden Zeitwert und der steuerlichen Basis seines Anteils an den identifizierbaren Vermögenswerten und Schulden des assoziierten Unternehmens ansetzt. Der IASB entschied außerdem, das Projekt in sein Standardsetzungsprogramm zu verschieben, auf die Veröffentlichung eines Entwurfs als nächsten Schritt im Konsultationsprozess hinzuarbeiten, weiterhin auf die Expertise seiner Beratungsgremien zurückzugreifen, anstatt eine eigene Beratungsgruppe einzurichten, und die Zielsetzung des Projekts zu aktualisieren.

Internationale Steuerreform — Säule-Zwei-Modellregeln: Der IASB entschied sich für die Durchführung eines eng umrissenen Standardsetzungsprojekts zur Änderung von Abschnitt 29 Ertragsteuern des IFRS für KMU für die anstehende Änderung von IAS 12 im Hinblick auf die internationale Steuerreform.

Rückstellungen — gezielte Verbesserungen: Der IASB erörterte eine Änderung der Schuldendefinition und der Vorschriften und Leitlinien zur Unterstützung des Kriteriums der Erfassung von gegenwärtigen Verpflichtungen unter Anwendung der Konzepte, die dem Rahmenkonzept im Jahr 2018 hinzugefügt wurden. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der IASB erörterte die Projektausrichtung und die auf einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle anzuwendende Bewertungsmethode. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Wertminderung: Der IASB genehmigte die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung und stimmte einer 120-tägigen Stellungnahmefrist für die Bitte um Informationsübermittlung zu.

Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben: Der IASB fällte Entscheidungen zu Aspekten der vorgeschlagenen Angabenvorschriften und Formulierungen im Standardentwurf.

 

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