Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU
Überblick über die Sitzung
Im September 2022 veröffentlichte der IASB den Entwurf der dritten Fassung des IFRS für KMU. Der Entwurf stand 180 Tage lang zur Stellungnahme. Die Frist endete am 7. März 2023.
Der IASB wird auf seiner Sitzung im Dezember 2023 seine erneuten Erörterungen der Vorschläge im Entwurf fortsetzen.
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert
Der Zweck dieses Papiers besteht darin, dass der IASB die Rückmeldungen zu dem im Entwurf vorgeschlagenen neuen Abschnitt 12 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert prüft und entscheidet, ob Änderungen an diesem vorgeschlagenen neuen Abschnitt vorgenommen werden sollen.
Empfehlungen des Stabs
Der Stab empfiehlt dem IASB Folgendes:
- Finalisierung der Vorschläge für den neuen Abschnitt 12 ohne wesentliche Änderungen des Gesamtinhalts;
- Berücksichtigung der Formulierungsvorschläge der Stellungnehmenden und Verwendung einer einfacheren Sprache zur Formulierung der Vorschriften im neuen Abschnitt 12;
- Streichung des Anhangs zum neuen Abschnitt 12 und Aufnahme von Beispielen in separates Lehrmaterial; und
- Berücksichtigung von Vorschlägen für zusätzliche Leitlinien und erläuternde Beispiele bei der Aktualisierung des separaten Lehrmaterials.
Investmentgesellschaften
Mit diesem Papier soll der IASB gebeten werden, Rückmeldungen aus Stellungnahmen zu Investmentgesellschaften zu erwägen — ein Thema, das der IASB in Betracht gezogen hat, für das aber im Entwurf keine Änderungen vorgeschlagen wurden — und zu entscheiden, ob Abschnitt 9 Konzern- und Einzelabschlüsse des IFRS für KMU geändert werden soll.
Empfehlungen des Stabs
Der Stab empfiehlt dem IASB, Abschnitt 9 des IFRS für KMU nicht zu ändern, um Vorschriften für Investmentgesellschaften aufzunehmen.
Vorschrift zur Verrechnung von Eigenkapitalinstrumenten
Der Zweck dieses Papiers ist es, den IASB zu fragen, ob die Rückmeldungen über die Streichung von Textziffer 7(a) in Abschnitt 22 Eigen- und Fremdkapital des IFRS für KMU berücksichtigt werden sollen. Der IASB bat um Stellungnahmen zu diesem Thema, für das im Entwurf jedoch keine Änderungen vorgeschlagen wurden.
Empfehlungen des Stabs
Der Stab empfiehlt dem IASB, Textziffer 22.7(a) des IFRS für KMU zu streichen.