Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss

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Aktueller Stand des Projekts

Agendapapier 14

Dieses Agendapapier soll einen Überblick über die laufenden Initiativen zur Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über klimabezogene und sonstige Unsicherheiten in Abschlüssen geben, einschließlich ihres Status und der nächsten Schritte. Im Besonderen gibt es Folgendes zu berichten:

  • Der Stab führt Einbindungsveranstaltungen zu Beispielen durch, einschließlich der Anwendung der Wesentlichkeit, um zu zeigen, wie die IFRS-Rechnungslegungsstandards angewendet werden können, um die Auswirkungen klimabezogener und sonstiger Unsicherheiten im Abschluss auszuweisen. Die Ergebnisse der Einbindungsveranstaltungen und die Entwürfe der Beispiele sollen dem IASB im ersten Quartal 2024 zur Diskussion vorgelegt werden.
  • Der Stab untersucht gezielte Änderungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards zur besseren Angabe von Schätzungen. Die Beurteilung, ob die Vorteile der Standardsetzung die Kosten, einschließlich unbeabsichtigter Folgen, überwiegen, ist Teil der laufenden Untersuchung.
  • Das IFRS Interpretations Committee erörterte in seiner Sitzung im November 2023 die Berücksichtigung klimabezogener Risiken bei der Anwendung von IAS 36 und wies darauf hin, dass Unternehmen Schwankungen über einen längeren Zeithorizont bereits im Rahmen von IAS 36 berücksichtigen und adressieren, was zusätzliche Standardsetzungs- oder Erläuterungsmaterialien unnötig macht.
  • Zum Ansatz einer Verbindlichkeit, beispielsweise im Falle von Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bis zu einem bestimmten Datum und von Verpflichtungen, die eine ungewisse Höhe oder einen ungewissen Zeitpunkt der Abflüsse beinhalten, erhielt das IFRS Interpretations Committee eine Einreichung und beschloss, eine vorläufige Agendaentscheidung, die für Anfang Dezember erwartet wird, zur öffentlichen Konsultation zu veröffentlichen.
  • Unter Bezugnahme auf die Forderung einiger Interessengruppen, besser zu verstehen, inwieweit die Vermögenswerte, Schulden, das Eigenkapital, die Erträge, Aufwendungen und Cashflows eines Unternehmens spezifischen Risiken ausgesetzt sind (z. B. Vermögenswerte eines Unternehmens, die sich in Regionen befinden, die erheblichen physischen klimabedingten Risiken ausgesetzt sind), wird das Projekt zu primären Abschlussbestandteilen die Vorschriften zur Aggregation und Disaggregation von Informationen im Abschluss verschärfen. Dies könnte die Informationen verbessern, die Unternehmen über Posten bereitstellen, die spezifischen Risiken ausgesetzt sind. Der endgültige Standard wird für das 2. Quartal 2024 erwartet.
  • Die endgültigen Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten werden für das erste Halbjahr 2024 erwartet. Dies kann nützlich sein, um die Vorschriften zur Bewertung der vertraglichen Cashflow-Merkmale von ESG-bezogenen finanziellen Vermögenswerten zu klären, um zu bestimmen, ob diese Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert oder zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden sollen.
  • Zum Thema Stromerwerbsverträge gibt es ein Projekt, in dem untersucht werden soll, ob eng umrissene Änderungen an IFRS 9 vorgenommen werden könnten, um die Informationen für Adressaten über Stromerwerbsverträge zu verbessern. Der IASB wird die für dieses Projekt durchgeführten Untersuchungen im Dezember 2023 erörtern.
  • Die Zusammenfassung der Überprüfung nach der Einführung der Wertminderungsvorschriften von IFRS 9 wird für das zweite Halbjahr 2024 erwartet. Darin könnte auf die Anmerkungen der Interessengruppen zur Einbeziehung klimabezogener Risiken in die Bewertung der erwarteten Wertberichtigung für Kreditausfälle eingegangen werden..
  • Der Stab prüft derzeit die Entwicklung eines Artikels über das Ziel von Abschlüssen, ihren Adressatenkreis, ihre Grenzen und darüber, wie sie durch nachhaltigkeitsbezogene Finanzangaben ergänzt werden können, wie sie beispielsweise bei der Anwendung der ISSB-Standards vorgesehen sind.
  • Um den Bekanntheitsgrad der Lehrmaterialien zur Berichterstattung über klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss zu erhöhen, hat der Stab eine zentrale Informationsquelle auf seiner Internetseite eingerichtet. Diese Internetseite enthält Übersetzungen von Lehrmaterialien in verschiedene Sprachen (weitere werden veröffentlicht, sobald sie verfügbar sind) sowie Informationen über andere laufende Arbeiten in diesem Bereich.

Der IASB wird auf dieser Sitzung nicht gebeten werden, irgendwelche Entscheidungen zu treffen. Der Stab fragt stattdessen, ob die IASB-Mitglieder Anmerkungen oder Fragen zum Stand und zu den nächsten Schritten des Projekts über klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss haben.

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