Addendum zum Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMU

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Mangelnde Umtauschbarkeit und Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen

Agendapapier 29

Im September 2022 veröffentlichte der IASB den Entwurf der dritten Fassung des IFRS für KMU. Der Entwurf stand 180 Tage lang zur Stellungnahme. Die Frist endete am 7. März 2023.

Der IASB hat auf seiner Sitzung im Oktober 2023 vorläufig beschlossen, den Umfang der zweiten umfassenden Überprüfung zu ändern und die Änderungen an den vollen IFRS-Rechnungslegungsstandards für Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und mangelnde Umtauschbarkeit aufzunehmen.

Der Zweck dieses Papiers ist es:

  • den IASB zu fragen, wie die Änderungen am IFRS für KMU vorgeschlagen werden sollen:
    • Angleichung von Abschnitt 7 des Standards zur Kapitalflussrechnung an Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7); und
    • Angleichung von Abschnitt 30 Fremdwährungsumrechnung des Standards an Mangelnde Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21);
  • den IASB zu fragen, ob er davon überzeugt ist, dass er die vorgeschriebenen Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten hat und dass der Abstimmungsprozess für den Entwurf des Addendums eingeleitet werden kann; und
  • den IASB zu fragen, ob ein IASB-Mitglied die Absicht hat, von den Vorschlägen im Entwurf des Addendums abzuweichen.

Der Stab empfiehlt dem IASB Folgendes:

  • den Standard zu ändern, um Abschnitt 7 des Standards mit Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7) und Abschnitt 30 des Standards mit Mangelnder Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21) in Einklang zu bringen;
  • vorzuschlagen, dass die geänderten und überarbeiteten Abschnitte den gleichen Zeitpunkt des Inkrafttretens haben wie der Zeitpunkt des Inkrafttretens der dritten Fassung des Standards;
  • keine Übergangserleichterungen für Änderungen an Abschnitt 7 des Standards vorzuschlagen;
  • die gleichen Übergangserleichterungen für Änderungen an Abschnitt 30 des Standards zu entwickeln wie für die Änderungen an IAS 21;
  • eine 120-tägige Stellungnahmefrist für den Entwurf des Addendums vorzuschlagen; und
  • erläuternde Beispiele (begleitend zu IAS 21) bei der Aktualisierung der Ausbildungsmodule zu erwägen.

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