Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 9

Der IASB wird auf dieser Sitzung die Vorschläge des Entwurfs ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden weiter erneut erörtern.

Buchungseinheit und Saldierung

Agendapapier 9A

In diesem Papier werden die Analysen und Empfehlungen des Stabs zu den Vorschlägen im Entwurf über die Buchungseinheit und die Saldierung von regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden zu Darstellungszwecken dargelegt.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass der endgültige Rechnungslegungsstandard:

  • klarstellt, dass die Buchungseinheit das Recht oder die Verpflichtung ist, das bzw. die sich aus einer zeitlichen Differenz oder aus einer Gruppe von zeitlichen Differenzen ergibt, wenn die in dieser Gruppe enthaltenen zeitlichen Differenzen durch dieselbe regulatorische Vereinbarung entstanden sind, ähnliche Fälligkeitsmuster aufweisen und ähnlichen Risiken unterliegen; und
  • den Vorschlag, einem Unternehmen die Saldierung von regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden zu Darstellungszwecken in Textziffer 71 des Entwurfs zu gestatten, ausschließt.

Darstellung

Agendapapier 9B

Der Stab legt in diesem Papier seine Analyse und Empfehlungen zu folgenden Punkten dar:

  • Darstellungsvorschläge in den Textziffern 67-68 und 70 des Entwurfs; und
  • vorgeschlagene Änderungen an IAS 1.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass der endgültige Rechnungslegungsstandard:

  • festlegt, dass alle regulatorischen Erträge abzüglich aller regulatorischen Aufwendungen als Erlöse zu klassifizieren sind;
  • die Angabe aller regulatorischen Erträge abzüglich aller regulatorischen Aufwendungen getrennt von den anderen Erlösquellen eines Unternehmens vorschreibt, es sei denn, dieser Betrag wird als separater Posten in der/den Gewinn- und Verlustrechnung(en) ausgewiesen;
  • die vorgeschlagene Änderung des Textziffern 82 des IAS 1 streicht, wonach regulatorische Erträge oder regulatorische Aufwendungen als separater Posten unterhalb der Umsatzerlöse ausgewiesen werden müssen;
  • die Vorschläge beibehält, regulatorische Zinserträge in die regulatorischen Erträge und regulatorische Zinsaufwendungen in die regulatorischen Aufwendungen einzubeziehen;
  • den künftigen IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss dahingehend ändert, dass regulatorische Zinsen aus der Finanzierungskategorie ausgeschlossen und in die operative Kategorie eingeordnet werden; und
  • den Vorschlag beibehält, Posten für regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden in der Bilanz auszuweisen, einschließlich der Vorschrift, diese regulatorischen Vermögenswerte und regulatorischen Schulden unter Anwendung der Textziffern 66 und 69 des IAS 1 als kurzfristig oder langfristig zu klassifizieren, es sei denn, das Unternehmen weist alle Vermögenswerte und Schulden in der Reihenfolge ihrer Liquidität aus.

Posten, die sich nur dann auf regulierte Preise auswirken, wenn die entsprechenden Barmittel gezahlt oder erhalten werden - Überblick

Agendapapier 9C

Dieses Papier enthält den vom Stab empfohlenen Ansatz für die erneute Erörterung der Vorschläge im Entwurf, die sich auf Posten beziehen, die sich auf regulierte Preise auf Kassenbasis auswirken.

Die Umfrage und die Hintergrundinformationen sind nur zur Information.

Posten, die sich auf regulierte Preise auf Kassenbasis auswirken

Agendapapier 9D

In diesem Papier werden die Analyse und die Empfehlungen des Stabs zu den Vorschlägen im Entwurf in Bezug auf die Bewertung und den Ausweis von Posten, die sich nur dann auf regulierte Preise auswirken, wenn die entsprechenden Barmittel gezahlt oder erhalten werden, dargelegt.

In diesem Papier wird nicht auf Anträge eingegangen, die vorgeschlagene Bewertung und Darstellung von Posten, die sich auf regulierte Preise auf Kassenbasis auswirken, auf andere Posten auszudehnen; dies wird auf einer künftigen Sitzung erörtert werden.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass der endgültige Standard:

  • weiterhin feststellt, dass Unterschiede im Zeitablauf, die sich aus Unterschieden zwischen den regulatorischen und bilanziellen Kriterien ergeben, durchsetzbare gegenwärtige Rechte oder durchsetzbare gegenwärtige Verpflichtungen darstellen, die den vorgeschlagenen Definitionen von regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden entsprechen;
  • die vorgeschlagenen Vorschriften zur Bewertung im Textziffer 61 des Entwurfs für Posten, die sich nur dann auf regulierte Preise auswirken, wenn die entsprechenden Barmittel gezahlt oder erhalten werden, beibehält;
  • die vorgeschlagenen Vorschriften im Textziffer 69 des Entwurfs, wonach bestimmte regulatorische Erträge und regulatorische Aufwendungen im sonstigen Gesamtergebnis auszuweisen sind, beibehält;
  • klarstellt, dass ein Unternehmen regulatorische Erträge oder regulatorische Aufwendungen, die im sonstigen Gesamtergebnis ausgewiesen werden, in den Gewinn oder Verlust umklassifiziert, wenn und soweit die IFRS-Rechnungslegungsstandards die Umklassifizierung der entsprechenden Aufwendungen oder Erträge in den Gewinn oder Verlust vorschreiben; und
  • keine zusätzlichen Vorschriften für die Darstellung des sonstigen Gesamtergebnisses enthält und sich stattdessen auf die Vorschriften in IAS 1 oder IFRS 18 (nach Inkrafttreten) stützt.

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