Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen

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Weitere Ausrichtung des Projekts

Agendapapier 22

Der IASB hat vorläufige Entscheidungen über mögliche Änderungen der Vorschriften zur Bewertung getroffen:

  • Im Juli 2023 hat er vorläufig beschlossen, dass die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung des Unternehmens erforderlichen Ausgaben die Kosten sein sollten, die sich direkt auf die Erfüllung dieser Verpflichtung beziehen, die aus beidem bestehen:
    • den zusätzlichen Kosten für die Erfüllung der Verpflichtung; und
    • einer Zuordnung von anderen Kosten, die sich direkt auf die Erfüllung von Verpflichtungen dieser Art beziehen.
  • Im November 2023 hat er vorläufig entschieden, dass ein Unternehmen die geschätzten künftigen Ausgaben mit einem Abzinsungssatz, der den Zeitwert des Geldes widerspiegelt — repräsentiert durch einen risikofreien Zinssatz — ohne Anpassung für das Risiko der Nichterfüllung abzinsen soll.

Der IASB hat noch keine Entscheidungen über Änderungen der Vorschriften zur Unterstützung des Kriteriums der Erfassung gegenwärtiger Verpflichtungen getroffen. Der IASB hat jedoch auf seiner Sitzung im April 2023 ausführliche Vorschläge des Stabes für mögliche Änderungen, einschließlich illustrativer Entwürfe, diskutiert. In den Papieren des Stabs für diese Sitzung wurde nur eine wichtige offene Frage identifiziert — ob die Änderungen Vorschriften für die Anwendung von Gebühren enthalten sollten, die ausgelöst werden, wenn eine Messgröße für die Leistung eines Unternehmens (z. B. seine Umsatzerlöse oder seine Treibhausgasemissionen) einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.

Die Rückmeldungen der Interessengruppen waren im Allgemeinen positiv und enthielten nützliche Vorschläge zur Verbesserung der Struktur und Formulierung der geänderten Vorschriften. Darüber hinaus äußerten sich die Interessengruppen einheitlich zu den Vorschriften für Gebühren, die bei Überschreiten eines Schwellenwerts erhoben werden. Die meisten Interessengruppen, die sich zu diesem Thema äußerten, stimmten darin überein, dass der IASB die Vorschriften für die Anwendung von IAS 37 um solche Gebühren ergänzen sollte, und vertraten die Auffassung, dass Verbindlichkeiten für die Gebühren entstehen könnten, wenn Fortschritte in Richtung des Schwellenwerts gemacht werden, und nicht erst, wenn der Schwellenwert erreicht ist.

Der Stab ist der Ansicht, dass der IASB auf der Grundlage der Fortschritte, die er bei diesem Projekt gemacht hat, nun damit beginnen kann, Pläne für die Veröffentlichung von Vorschlägen für eine breitere Stellungnahme zu erstellen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB, die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 weiterzuentwickeln und als nächsten Projektmeilenstein die Veröffentlichung eines Entwurfs zur Stellungnahme durch die Interessengruppe vorzusehen.

Zugehörige Themen

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