Stromerwerbsverträge

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Zusammenfassung der Forschungsergebnisse und möglicher Ansätze für eng umrissene Standardsetzung

Agendapapier 3

Im Juli 2023 beschloss der IASB, ein Projekt in das Arbeitsprogramm aufzunehmen, um zu untersuchen, ob eng umrissene Änderungen an IFRS 9 vorgenommen werden könnten, um Bedenken hinsichtlich der Bilanzierung von Stromerwerbsverträgen auszuräumen. Der Stab wird dem IASB auf dieser Sitzung eine Zusammenfassung der bisherigen Untersuchungen sowie eine Analyse möglicher Ansätze für eine eng umrissene Standardsetzung vorlegen.

Der Stab untersuchte zwei Fragen: die Verbreitung von Stromerwerbsverträgen und die Frage, ob der Anwendungsbereich einer möglichen Standardsetzung ausreichend eng umrissen sein könnte.

Die Untersuchungen des Stabs bestätigten, dass Stromerwerbsverträge von Unternehmen in fast allen geografischen Regionen und in vielen Branchen genutzt werden. Interessengruppen bestätigten, dass die Art von Stromerwerbsverträgen, die im Hinblick auf die derzeitigen Vorschriften für die Bilanzierung operative Herausforderungen mit sich bringen, zunehmend für die langfristige Versorgung mit Strom aus erneuerbaren oder grünen Energiequellen genutzt werden.

Hinsichtlich des Anwendungsbereichs hat der Stab erwogen, eine Ausnahme für Stromerwerbsverträge in IFRS 9 aufzunehmen. Der Stab empfiehlt diesen Ansatz jedoch nicht, da ein erhebliches Risiko unbeabsichtigter Folgen besteht.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB auf der Grundlage der Ergebnisse der Untersuchung und anderer Eingaben von Interessengruppen:

  • eine eng umrissene Änderung von IFRS 9 vorzunehmen, um Stromerwerbsverträge im Abschluss besser abzubilden, wobei der nächste Projektmeilenstein ein Entwurf sein sollte; und
  • einen Ansatz für diese Standardsetzung zu prüfen, der eine Änderung der Vorschriften zur Bilanzierung in Bezug auf Eigenverbrauch und Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 beinhaltet.

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