Überblick

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Der IASB wird vom 12. bis 14. Dezember 2023 in London tagen. Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Themen:

Stromerwerbsverträge: Der Stab wird in dieser Sitzung die Forschungsergebnisse zur Frage der Bilanzierung von Stromerwerbsverträgen vorstellen. Der IASB empfiehlt dem Stab auf der Grundlage der Forschungsergebnisse und anderer Rückmeldungen von Interessengruppen, dass der IASB eine eng umrissene Standardsetzung zur Änderung von IFRS 9 vornimmt, um Stromerwerbsverträge im Abschluss besser abzubilden, wobei der nächste Projektmeilenstein ein Entwurf sein soll, der einen Ansatz für diese Standardsetzung untersucht, der eine Änderung der Vorschriften zur Eigennutzung und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 beinhaltet.

Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des Boards: Der IASB wird über den aktuellen Stand seines Arbeitsprogramms informiert werden. Darüber hinaus wird der IASB Entscheidungen über den Zeitplan für die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 16 und die Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 treffen.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB wird über die Vorschläge im Entwurf zu regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden entscheiden, insbesondere in Bezug auf die Buchungseinheit und die Saldierung, die Darstellung und die Posten, die sich nur dann auf die regulatorischen Preise auswirken, wenn die entsprechenden Barmittel gezahlt oder erhalten werden.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Der IASB wird mögliche Änderungen an IAS 21 erörtern, um ein Unternehmen zu verpflichten, alle Posten (Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapitalposten, Erträge und Aufwendungen, einschließlich Vergleichszahlen) zum letzten Stichtagskurs umzurechnen, wenn das Unternehmen eine nicht-hochinflationäre funktionale Währung hat und seinen Abschluss in einer hochinflationären Darstellungswährung aufstellt; oder die Ergebnisse und die Finanzlage eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der eine nicht-hochinflationäre funktionale Währung hat, in eine hochinflationäre Darstellungswährung umzurechnen.

Klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss: Der Stab wird den IASB über laufende Initiativen zur Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit der Berichterstattung über klimabezogene und sonstige Unsicherheiten im Abschluss informieren, einschließlich ihres Status und der anstehenden Schritte.

Lageberichterstattung: Der IASB wird über den aktuellen Stand des Projekts informiert. Mögliche nächste Schritte könnten die Zusammenarbeit mit dem ISSB bei der Weiterentwicklung des Projekts, die Fortführung des IASB-Projekts und die Nutzung der Rückmeldungen des ISSB, wo nötig, oder das Aussetzen des Projekts bis zur endgültigen Klärung der neuen Berichtslandschaft sein.

Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen: Der IASB wird die Ausrichtung des Projekts diskutieren. Der Stab empfiehlt dem IASB, die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 37 weiterzuentwickeln und als nächsten Projektmeilenstein die Veröffentlichung eines Entwurfs zur Stellungnahme durch die Interessengruppen vorzusehen.

Addendum zum Entwurf der dritten Ausgabe des IFRS für KMU: Der IASB wird die Empfehlung des Stabs erörtern, einen zusätzlichen Entwurf zu veröffentlichen, der Änderungen am IFRS für KMU vorschlägt, um Abschnitt 7 Kapitalflussrechnung an Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen (Änderungen an IAS 7 und IFRS 7) und Abschnitt 30 Fremdwährungsumrechnung an Mangelnde Umtauschbarkeit (Änderungen an IAS 21) anzugleichen.

Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU: Der IASB wird in dieser Sitzung die erneute Erörterung seiner Vorschläge im Entwurf der dritten Fassung des IFRS für KMU fortsetzen. Der Stab empfiehlt dem IASB, die Vorschläge für den neuen Abschnitt 12 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ohne wesentliche inhaltliche Änderungen zu finalisieren. Der Stab empfiehlt dem IASB ferner, Abschnitt 9 Konzern- und Einzelabschlüsse nicht zu ändern, um Vorschriften für Investmentgesellschaften aufzunehmen und die Vorschrift aus Abschnitt 22 Eigen-und Fremdkapital zu streichen, den Forderungsbetrag als Verrechnung mit dem Eigenkapital in der Bilanz auszuweisen, wenn die Eigenkapitalinstrumente ausgegeben werden, bevor das Unternehmen die Barmittel oder andere Ressourcen erhält.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben: Der IASB wird entscheiden, ob der Entwurf für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht um die Angabevorschriften im kommenden IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss aktualisiert werden soll.

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