Dynamisches Risikomanagement

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Für die Designierung geeignete Positionen in der aktuellen offenen Nettorisikoposition

Agendapapier 4A

Der IASB hat im November 2021 das Konzept der aktuellen offenen Nettorisikoposition eingeführt. Es handelt sich dabei um das offene Nettozinsrisiko (nach Zeitabschnitten), das sich aus der Kombination der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten eines Unternehmens (einschließlich Sichteinlagen) und zulässiger künftiger Transaktionen in dem Zeitraum ergibt, in dem das Unternehmen dieses Risiko steuert. Mit anderen Worten, es handelt sich um das 'organische' Zinsänderungsrisiko aus den zugrunde liegenden Positionen des Unternehmens vor der Berücksichtigung von Derivaten.

Der Stab hat im Projektplan vom Juli 2022 die Berücksichtigung von Positionen, die für eine Einbeziehung in die aktuelle offene Nettorisikoposition in Frage kommen, als einen der Bereiche aufgeführt, die im Modell des dynamischen Risikomanagements weiter analysiert werden müssen. Der Stab führte im Einzelnen auf:

  • Eigenmittel (wie z.B. Aktienreserven und Eigenkapitalinstrumente mit Merkmalen von Fremdkapital)
  • Finanzielle Vermögenswerte, die als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet klassifiziert sind
  • Sonstige finanzielle Vermögenswerte, die als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet klassifiziert werden, da sie keine vertraglichen Cashflows haben, die ausschließlich aus Kapital- und Zinszahlungen bestehen

Der IASB hat auf seiner Sitzung im November 2022 die Einbeziehung von Eigenkapital in die aktuelle offene Nettorisikoposition erörtert und ist zu dem Schluss gekommen, dass dies nicht notwendig ist, um die Ziele des Modells des dynamischen Risikomanagements zu erreichen, und dass Eigenkapital daher nicht für eine Ausweisung in der aktuellen offenen Nettorisikoposition in Frage kommt.

Der Stab analysiert in dieser Sitzung, ob finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden, für die Aufnahme in die aktuelle offene Nettorisikoposition in Frage kommen.

Auf der Grundlage der Analyse ist der Stab der Ansicht, dass die Einbeziehung von finanziellen Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet werden, in die aktuelle offene Nettorisikoposition zwar nicht zu einer Gegenposition in der Bilanz führen würde, die Anpassung des dynamischen Risikomanagements aber dennoch die beiden Ziele des Modells des dynamischen Risikomanagements erreichen würde, d.h. einen Ausgleich zu schaffen, wenn der Nettozinsertrag und/oder der den zugrunde liegenden Posten innewohnende wirtschaftliche Wert realisiert wird (wenn er sich auf den Gewinn oder Verlust auswirkt). Der Stab kommt daher zu dem Schluss, dass die Anpassung des dynamischen Risikomanagements das zugrundeliegende wirtschaftliche Phänomen getreu abbildet und folglich Posten, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet werden, für eine Ausweisung in der aktuellen offenen Nettorisikoposition in Frage kommen sollten.

Der Stab ist auch der Ansicht, dass finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden, nicht in die aktuelle offene Nettorisikoposition eingestuft werden sollten, da die allgemeinen Vorschriften zur Rechnungslegung bereits eine getreue Darstellung sowohl des wirtschaftlichen Wertes als auch der Ertragsperspektive erreichen. Dies liegt daran, dass der durch das Derivat gewährte Schutz/Vorteil in derselben Periode angesetzt wird wie die Wertveränderung des zugrunde liegenden Postens in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegendem Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnisbewertet werden, für die Einstufung in die aktuelle offene Nettorisikoposition in Frage kommen, während finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegendem Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden, nicht für die Einstufung in die aktuelle offene Nettorisikoposition in Frage kommen.

Leistungsbewertung und unerwartete Änderungen

Agendapapier 4B

Der IASB verfolgt mit der Entwicklung des Modells des dynamischen Risikomanagements das Ziel, die Strategie und die Aktivitäten der Unternehmensleitung im Bereich des Zinsrisikos in den Abschlüssen besser widerzuspiegeln. Infolgedessen wird die aktuelle offene Nettorisikoposition eines Unternehmens auf der Grundlage seiner Risikomanagementstrategie bestimmt (vorbehaltlich der Qualifizierungskriterien für die einbezogenen Posten), wobei die erwarteten und nicht die vertraglichen Cashflows berücksichtigt werden.

Da diese erwarteten Cashflows auf den internen Modellen des Unternehmens beruhen und beispielsweise die Modellierung von Vorauszahlungen oder Sichteinlagen beinhalten, kann es zu unerwarteten Änderungen der tatsächlichen Cashflows kommen oder die Erwartungen des Unternehmens können sich aufgrund unerwarteter Ereignisse ändern.

Um sicherzustellen, dass das Modell des dynamischen Risikomanagements im Abschluss relevante Informationen und eine getreue Darstellung der wirtschaftlichen Substanz des dynamischen Risikomanagements eines Unternehmens liefert, ist eine rückwirkende Bewertung des Erfolgs und der Leistung dieser Aktivitäten erforderlich. Dies wird die Robustheit des Modells des dynamischen Risikomanagements sicherstellen und die erforderliche Disziplin bei der Anwendung eines Modells zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen oder zur Risikominderung aufrechterhalten.

Der Zweck dieses Papiers ist es, zu analysieren, wie unerwartete Änderungen bei der Bewertung und Messung der Leistung im Modell des dynamischen Risikomanagements berücksichtigt werden könnten.

Als Ergebnis der Analyse ist der Stab der Ansicht, dass die rückwirkende Bewertung anhand des Zielprofils des Unternehmens den Adressaten des Abschlusses keine nützlichen Informationen liefern würde und die Anwendung einer solchen Mechanik die Adressaten unter Umständen sogar verwirren oder in die Irre führen könnte.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, die rückwirkende Bewertung anhand des Zielprofils eines Unternehmens nicht vorzuschreiben und die rückwirkende Bewertung nur beizubehalten, um zu prüfen, ob das Unternehmen das Zinsrisiko während des Bewertungszeitraums bei der Anwendung des Modells des dynamischen Risikomanagements gemindert hat.

Der Stab empfiehlt die Einführung einer weiteren retrospektiven Beurteilung auf der Grundlage der Fähigkeit des Unternehmens, den erwarteten Nutzen zu realisieren, um dem Problem zu begegnen, dass das Modell des dynamischen Risikomanagements möglicherweise nicht die vollen Auswirkungen unerwarteter Änderungen erfasst (da die retrospektive Beurteilung nur die Auswirkungen für den Beurteilungszeitraum des dynamischen Risikomanagements berücksichtigen würde).

Zugehörige Themen

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