Standardpflege und einheitliche Anwendung

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 12

Der IASB hat in dieser Sitzung die letzten Entscheidungen zu seinem Projekt über Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen getroffen. Die IASB-Mitglieder hatten außerdem die Möglichkeit, sich zum IFRIC Update vom November 2022 zu äußern.

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen — Übergang, Zeitpunkt des Inkrafttretens und Einhaltung des Konsultationsprozesses

Agendapapier 12A

Der IASB hat im November 2022 beschlossen, sein Projekt zu Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen fortzusetzen, mit einigen Änderungen an den Vorschlägen im Entwurf vom November 2021. Mit den Vorschlägen werden IAS 7 und IFRS 7 geändert, indem Angabenvorschriften für die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen eines Unternehmens hinzugefügt werden.

Der Zweck dieses Papiers war es:

  • den IASB zu fragen, ob er den Empfehlungen des Stabs in Bezug auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens und die Übergangsbestimmungen für die Änderungen zustimmt;
  • die Schritte im Handbuch für den Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung darzulegen, die der IASB bei der Entwicklung der Änderungen unternommen hat;
  • den IASB zu fragen, ob er davon überzeugt ist, dass er die Vorschriften des Konsultationsprozesses eingehalten hat, und
  • zu fragen, ob ein IASB-Mitglied die Absicht hat, gegen die Veröffentlichung der Änderungen zu stimmen.

Empfehlungen des Stabs zum Zeitpunkt des Inkrafttretens und zum Übergang

Der Stab empfahl dem IASB, vorzuschreiben, dass Unternehmen die Änderungen für jährliche Berichtsperioden anwenden müssen, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig wäre.

Der Stab empfahl dem IASB außerdem, dass Unternehmen die Änderungen rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 anwenden müssen, und keine spezielle Übergangsregelung für Erstanwender vorzusehen.

Erörterung durch den Board

Mehrere der IASB-Mitglieder waren besorgt, dass ein Zeitpunkt des Inkrafttretens zum 1. Januar 2025 zu spät wäre und schlugen vor, den Zeitpunkt des Inkrafttretens um ein Jahr vorzuverlegen. Sie räumten ein, dass dies eine knappe Zeitspanne für den Übersetzungs- und Übernahmeprozess bedeutet, aber da der IASB nur einige Textziffern ändert, sollte dies machbar sein. Es wurde vorgeschlagen, dass eine prospektive Anwendung eingeführt werden könnte, um den frühen Zeitpunkt des Inkrafttretens abzumildern, da ein Jahr Daten ein Jahr früher als hilfreicher angesehen wurden als zwei Jahre Daten ein Jahr später.

Andere Mitglieder des ISSB waren weniger begeistert von einem früheren Zeitpunkt des Inkrafttretens, da sie keinen Präzedenzfall für andere Änderungen schaffen wollten. Die Argumente für einen früheren Zeitpunkt des Inkrafttretens waren ihrer Ansicht nach nicht überzeugend, insbesondere wenn eine frühere Anwendung erlaubt ist. Ihrer Ansicht nach sind die Ersteller nicht auf die Änderungen vorbereitet und ein früherer Zeitpunkt des Inkrafttretens würde Verwirrung stiften.

Ein Vorschlag war ein späterer Zeitpunkt des Inkrafttretens für die Ausweisvorschriften und ein früherer Zeitpunkt für die Angabenvorschriften. Auf diese Weise könnten die Übernahmeprozesse beschleunigt werden und ein großer Teil der Informationen wäre frühzeitig verfügbar.

Der Vorsitzende gab zu verstehen, dass er für den frühen Zeitpunkt des Inkrafttretens sei, erkannte aber die Bedenken an. Daher schlug er vor, das Thema im Februar wieder aufzugreifen, um eine Entscheidung zu treffen. Der Stab hat dann einen weiteren Monat Zeit, um auf die in der Sitzung geäußerten Bedenken einzugehen.

IFRIC Update vom November 2022

Agendapapier 12B

Der IASB hatte in dieser Sitzung die Möglichkeit, sich zum IFRIC Update vom November 2022 zu äußern. Es gab keine Anmerkungen.

Zugehörige Themen

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