Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 9

Der IASB wird auf dieser Sitzung die Vorschläge des Entwurfs ED/2021/1 Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden erneut erörtern. Der Stab hat Papiere zum Konzept der direkten (nicht direkten) Beziehung (Agendapapier 9A) und zur Abgrenzung einer regulatorischen Vereinbarung (Agendapapier 9B) erstellt.

Umfrage über das Konzept der direkten (nicht direkten) Beziehung — Ergänzende Rückmeldungen

Agendapapier 9A

Dieses Papier ergänzt das Agendapapier 9B, das auf der IASB-Sitzung im September 2023 erörtert wurde, und legt Folgendes dar:

  • die Analyse der zusätzlichen Rückmeldungen aus der Umfrage zum Konzept der direkten (nicht direkten) Beziehung in Bezug auf kapitalisierte Fremdkapitalkosten, Inflation und andere in die regulatorische Kapitalbasis einbezogene Posten durch den Stab- und
  • die Empfehlungen des Stabs zu den nächsten Schritten.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass der endgültige Rechnungslegungsstandard Leitlinien dazu enthält, wie ein Unternehmen einen regulatorischen Vermögenswert oder eine regulatorische Schuld bilanziert, der/die sich aus den regulatorischen Erträgen eines noch nicht nutzbaren Vermögenswerts ergibt und die aktivierten Fremdkapitalkosten kompensiert, wenn:

  • das Unternehmen seine aktivierten Fremdkapitalkosten auf einer höheren Aggregationsebene als der Ebene der einzelnen Vermögenswerte bestimmt;
  • die regulatorischen Erträge auf realer Basis ermittelt werden.

Grenzen einer regulatorischen Vereinbarung

Agendapapier 9B

Der Stab legt in diesem Papier seine Analyse und Empfehlungen zu den Vorschlägen zur Abgrenzung einer regulatorischen Vereinbarung im Entwurf dar.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass im endgültigen Rechnungslegungsstandard Folgendes getan wird:

  • Spezifizierung des Verfahrens, mit dem ein Unternehmen die Zahlungsströme identifiziert und bewertet, die innerhalb der Grenzen einer regulatorischen Vereinbarung liegen und daher in die Bewertung eines regulatorischen Vermögenswerts (einer regulatorischen Schuld) einbezogen werden, wie in Anhang A des Papiers beschrieben;
  • Beibehaltung der vorgeschlagenen Leitlinien zur Entschädigung für die Beendigung einer regulatorischen Vereinbarung in den Textziffern B35-B38 des Entwurfs, aber Klarstellung, dass diese Leitlinien auch auf andere Umstände angewendet werden, in denen eine Beendigung erfolgt und ein Unternehmen ein Recht auf Entschädigung für nicht eingebrachte regulatorische Vermögenswerte oder eine Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung für nicht erfüllte regulatorische Schulden hat;
  • Aufnahme der Prinzipien, die dem Recht eines Unternehmens auf Zahlung für die bisher erbrachte Leistung zugrunde liegen, wie in IFRS 15:35(c) beschrieben, um einem Unternehmen zu helfen, das Vorhandensein eines einklagbaren gegenwärtigen Rechts auf Erhalt einer Entschädigung (einklagbare gegenwärtige Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung) für nicht wiederhergestellte regulatorische Vermögenswerte (nicht erfüllte regulatorische Verbindlichkeiten) zu beurteilen, wenn der Regulierungsvertrag kein ausdrückliches Recht auf Erhalt einer Entschädigung (Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung) enthält;
  • Beibehaltung der vorgeschlagenen Leitlinien zu Rechten auf Verlängerung oder Kündigung einer regulatorischen Vereinbarung in den Textziffern B31-B34 des Entwurfs, aber Klarstellung, dass Rechte auf Verlängerung oder Kündigung einer Vereinbarung explizit oder implizit sein können;
  • Vorschrift, dass ein Unternehmen bei der Bestimmung der Grenzen einer regulatorischen Vereinbarung zu berücksichtigen hat, wie seine gegenwärtigen Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Bedingungen seine praktische Fähigkeit zur Verlängerung (und die praktische Fähigkeit anderer Parteien zur Kündigung) einer regulatorischen Vereinbarung beeinflussen würden; und
  • Beibehaltung der Vorschläge in den Textziffern B39-B40 des Entwurfs zu Neubewertungen und Änderungen der Grenzen.

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