Standardpflege und einheitliche Anwendung
Überblick über die Sitzung
Ziel dieser Sitzung war es, die folgenden Themen der Standardpflege und einheitlichen Anwendung zu diskutieren:
- Anwendung der Eigenverbrauchsausnahme auf physische Stromabnahmeverträge
- IFRIC Update vom Juni 2023
Anwendung der Eigenverbrauchsausnahme auf physische Stromabnahmeverträge — Untersuchung möglicher eng umrissener Änderungen an IFRS 9
Im Juni 2023 diskutierte das IFRS Interpretations Committee eine Anfrage zur Anwendung von Textziffer 2.4 von IFRS 9 auf physische Lieferverträge zum Kauf erneuerbarer Energien. In der Anfrage hieß es, dass Unternehmen bei der Anwendung der Vorschriften in IFRS 9 auf Herausforderungen und Fragen stoßen, insbesondere aufgrund der einzigartigen Merkmale des Marktes für erneuerbare Energien und der damit verbundenen Merkmale der langfristigen physischen Lieferverträge. Die Anfrage enthielt drei Sachverhaltsdarstellungen.
Bei der Analyse der Sachverhalte war das Committee der Ansicht, dass die Prinzipien und Vorschriften in IFRS 9 keine angemessene Grundlage für ein Unternehmen bieten, um die erforderliche Bilanzierung für einige physische Stromerwerbsverträge in einheitlicher Weise zu bestimmen. Das Committee befasste sich speziell mit Verträgen über den Erwerb eines nicht-finanziellen Postens, wenn der zugrunde liegende nicht-finanzielle Posten nicht gelagert werden kann und entsprechend der Marktstruktur, in der der Posten gekauft und verkauft wird, entweder innerhalb kurzer Zeit verbraucht oder verkauft werden muss.
Das Committee empfahl dem IASB daher, ein eng umrissenes Standardsetzungsprojekt in Erwägung zu ziehen, das sich mit der Anwendung der Eigenverbrauchsausnahme in IFRS 9 auf solche Stromerwerbsverträge befasst. Einbindungsbemühungen bestätigten, dass sich ähnliche Fragen bezüglich der Bilanzierung von virtuellen Stromerwerbsverträgen stellen.
Der Zweck dieser Sitzung war es:
- dem IASB eine Zusammenfassung der Diskussionen des Committees zu geben;
- Überlegungen zum Umfang und zur Priorität eines potenziellen Projekts zur Standardsetzung anzustellen; und
- den IASB zu fragen, ob er damit einverstanden ist, ein eng umrissenes Standardsetzungsprojekt in das Arbeitsprogramm aufzunehmen.
Empfehlungen des Stabs
Der Stab empfahl auf der Grundlage der Analyse im Agendapapier, dass das eng umrissene Standardsetzungsprojekt Folgendes untersucht:
- Die Anwendung der Eigenverbrauchsausnahme in IFRS 9 auf physische Stromabnahmeverträge für den Erwerb von erneuerbarer Energie, bei denen der zugrunde liegende nicht-finanzielle Posten nicht wirtschaftlich gelagert werden kann und entsprechend der Marktstruktur, in der der Posten gekauft und verkauft wird, entweder innerhalb kurzer Zeit verbraucht oder verkauft werden muss.
- Die Anwendung der Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen unter Verwendung von virtuellen Stromerwerbsverträgen als Sicherungsinstrument.
Der Stab empfahl außerdem, das Projekt als ein Projekt mit hoher Priorität einzustufen und in das Arbeitsprogramm aufzunehmen.
Erörterung durch den Board
Der Stab begann die Diskussion, indem er klarstellte, dass er den IASB lediglich um die Genehmigung für den Beginn eines Forschungsprojekts bittet, mit der Absicht, dem IASB in der Zukunft erneut über die Ausrichtung des Projekts zu berichten. Der Stab versucht zu verstehen, was die Probleme in Bezug auf physische Stromerwerbsverträge und virtuelle Stromerwerbsverträge sind und ob eine Standardsetzung möglich ist.
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass es verschiedene Sachverhalte gibt und er glaube, dass eine Forschungsphase notwendig sei, um sicherzustellen, dass alle Fakten und Umstände verstanden werden, so dass dies in einem Versuch angegangen werden könne und nicht in mehreren Schritten. Der Stab solle auch prüfen, ob und wie dieses Projekt mit einer Zweckbindung versehen werden könne.
Die Mehrheit der IASB-Mitglieder stimmte mit dem Stab überein, dies weiter zu untersuchen. Die IASB-Mitglieder bezweifelten, dass es sich hierbei wirklich um ein Problem von hoher Priorität handelt und ob es sich um ein weit verbreitetes Problem mit wesentlichen Auswirkungen handelt. Sie stellten fest, dass im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 in Bezug auf Klassifizierung und Bewertung keine Probleme in Bezug auf Stromerwerbsverträge aufgeworfen wurden. Der Stab stellte fest, dass diese Verträge aufgrund der jüngsten Umstände immer häufiger vorkommen. In Ländern, in denen es einen Nettopool gibt, sind Stromerwerbsverträge weit verbreitet und in Ländern, in denen es einen Bruttopool gibt, sind virtuelle Stromerwerbsverträge weit verbreitet.
Die IASB-Mitglieder betonten, dass der Stab, wenn er nach dem Forschungsprojekt vorschlägt, die Genehmigung zur Standardsetzung zu beantragen, überlegen sollte, ob es sich um eine eng umrissene Änderung handelt oder ob es sich um Anwendungsleitlinien oder Auslegungsleitlinien handeln könnte. Angabenvorschriften sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus sollte berücksichtigt werden, wie sich mögliche Änderungen auf Versorgungsunternehmen auswirken könnten und ob eine Standardsetzung Auswirkungen auf andere Nichtfinanzinstrumente haben könnte.
Die IASB-Mitglieder fragten den Stab, ob es Auswirkungen auf das aktuelle Arbeitsprogramm geben würde, wenn sie dieses Forschungsprojekt aufnehmen würden. Der Stab stellte fest, dass dies keine Auswirkungen auf laufende Projekte haben wird, da er über die entsprechenden Kapazitäten und Ressourcen verfügt. Es könnte sich jedoch auf den Starttermin für die Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auswirken.
Die IASB-Mitglieder sagten, dass den Interessengruppen deutlich gemacht werden sollte, dass es sich um ein längerfristiges Projekt handelt und dass es unwahrscheinlich ist, dass eine schnelle Lösung erreicht wird.
Die stellvertretende Vorsitzende merkte an, dass der IASB ein Rahmenkonzept schaffen sollte, das es dem IASB ermöglicht, Entscheidungen darüber zu treffen, ob Projekte in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden sollten. Dies würde dem IASB helfen, bei seiner Entscheidungsfindung systematischer und transparenter gegenüber den Interessengruppen zu sein.
Entscheidungen des Boards
13 der 14 IASB-Mitglieder stimmten für die Empfehlungen des Stabs.
IFRIC Update vom Juni 2023
Dieses Papier gab das IFRIC Update vom Juni 2023 wieder. Der IASB hat die Möglichkeit erhalten, den Inhalt des IFRIC Update zu kommentieren.
Erörterung durch den Board
Ein IASB-Mitglied äußerte sich zum Thema Konsolidierung einer nicht-hyperinflationären Tochtergesellschaft durch eine hyperinflationäre Muttergesellschaft und merkte an, dass mehrere Länder hyperinflationär sind und dies daher ein häufiges Problem darstellt.