Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU
Überblick über die Sitzung
Im September 2022 veröffentlichte der IASB den Entwurf der dritten Fassung des IFRS für KMU. Der Entwurf stand 180 Tage lang zur Stellungnahme. Die Frist endete am 7. März 2023.
Auf dieser Sitzung wird der IASB:
- die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen und Einbindungsveranstaltungen zum Entwurf erörtern und sich dazu äußern, zu welchen Fragen die SME Implementation Group (SMEIG) um Rat gefragt werden soll, und
- entscheiden, ob Änderungen an den vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf zur Klärung der Definition der öffentlichen Rechenschaftspflicht vorgenommen werden sollen.
Rückmeldungen aus Stellungnahmen zum Entwurf — Vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU
Dieses Papier fasst die Rückmeldungen aus 70 Stellungnahmen zusammen, die der IASB zu den Fragen 1-11 und 15 der Einladung zur Stellungnahme im Entwurf erhalten hat, in denen nach den vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU gefragt wurde. Die Stellungnehmenden befürworteten die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf im Allgemeinen, mit folgenden Ausnahmen:
- Es gab gemischte Rückmeldungen zum Vorschlag, die Definition der öffentlichen Rechenschaftspflicht zu klären, und viele Stellungnehmende (eine große Minderheit) äußerten Bedenken, dass die vorgeschlagenen Änderungen subjektiv seien.
- Die meisten Stellungnehmenden waren mit den Vorschlägen zur Wertminderung von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten nicht einverstanden. Die meisten Stellungnehmenden sprachen sich für die Beibehaltung des Modells der eingetretenen Verluste für alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte aus.
- Viele Stellungnehmende (eine kleine Mehrheit) lehnten den Vorschlag ab, Textziffer 28.19 zu streichen, die Vereinfachungen bei der Bewertung von leistungsorientierten Verpflichtungen vorsieht.
Der Stab wird die IASB-Mitglieder bei jeder Frage in der Einladung zur Stellungnahme fragen, zu welchen Themen sie SMEIG um Rat bitten sollen.
Rückmeldungen aus Stellungnahmen zum Entwurf — Themen, für die keine Änderungen vorgeschlagen wurden
Dieses Papier fasst die Rückmeldungen aus den Stellungnahmen zu den Fragen 12-14 der Einladung zur Stellungnahme im Entwurf zusammen, in denen nach Themen gefragt wurde, die der IASB in Betracht gezogen hat, für die aber keine Änderungen am IFRS für KMU vorgeschlagen wurden. Zusammengefasst:
- Die meisten stimmten dem Vorschlag zu, bei einer zukünftigen Überarbeitung des Standards eine Angleichung an IFRS 16 zu erwägen.
- Die meisten befürworteten die Einführung eines Bilanzierungswahlrechts, um immaterielle Vermögenswerte aus Entwicklungskosten anzusetzen (die die festgelegten Kriterien in IAS 38 erfüllen).
- Die meisten sprachen sich für die Streichung von Textziffer 22.7(a) aus, die von einem Unternehmen verlangt, den Forderungsbetrag aus noch nicht bezahlten ausgegebenen Eigenkapitalinstrumenten als Verrechnung mit dem Eigenkapital in der Bilanz darzustellen
Der Stab wird die IASB-Mitglieder bei jeder Frage in der Einladung zur Stellungnahme fragen, zu welchen Themen sie SMEIG um Rat bitten sollen.
Zusammenfassung der Rückmeldungen aus Einbindungsveranstaltungen
Dieses Papier fasst die Rückmeldungen aus den Einbindungsveranstaltungen (vom Stab und den IASB-Mitgliedern) zum Entwurf zusammen. Der Stab fragt den IASB, ob er Anmerkungen zu den Rückmeldungen aus den Einbindungsveranstaltungen hat.
Definition der öffentlichen Rechenschaftspflicht
Der IASB wird in diesem Papier gebeten:
- Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Klarstellung der Definition der öffentlichen Rechenschaftspflicht in den Textziffern 1.3 und 1.3A des Entwurfs zu erwägen und
- zu entscheiden, ob die Definition der öffentlichen Rechenschaftspflicht im IFRS für KMU einer Klarstellung bedarf.
Der Stab empfiehlt dem IASB:
- die vorgeschlagene Änderung des Textziffern 1.3(b) des Standards zu bestätigen, um Banken, Kreditgenossenschaften, Versicherungsgesellschaften, Wertpapiermakler/-händler, Investmentfonds und Investmentbanken als Beispiele für Unternehmen aufzuführen, die häufig das zweite Kriterium der öffentlichen Rechenschaftspflicht erfüllen;
- die gleiche Änderung an der Beschreibung der öffentlichen Rechenschaftspflicht im kommenden Standard Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben vorzunehmen;
- die Leitlinien in Textziffer 1.3A des Entwurfs aus dem Hauptteil des Standards sowohl in die Grundlage für Schlussfolgerungen zum Standard als auch in die Lehrmodule des IFRS für KMU (in Modul 1 Kleine und mittelgroße Unternehmen) zu verlagern und:
- ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Leitlinien weitere Hinweise zur Anwendung von Abschnitt 1.3 enthalten;
- 'und' hinzuzufügen, um klarzustellen, dass ein Unternehmen mit öffentlicher Rechenschaftspflicht wahrscheinlich die Merkmale in beiden Abschnitten 1.3A(a) und (b) aufweist;
- im Vorwort des IFRS für KMU die Rolle der lokalen gesetzgebenden und regulatorischen Behörden in den einzelnen Rechtskreisen bei der Anwendung der Definition der öffentlichen Rechenschaftspflicht weiter zu klären (zum Beispiel wie in Textziffer 41 vorgeschlagen); und
- weitere Vorschläge für Leitlinien bei der Aktualisierung der Lehrmodule des IFRS für KMU in Betracht zu ziehen.