Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 9

Der IASB wird in dieser Sitzung die erneute Erörterung der Vorschläge im Entwurf zu regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden fortsetzen, insbesondere die Vorschläge zur Bewertungsgrundlage, zur cash-flow-basierten Bewertungsmethode und zur Schätzung unsicherer zukünftiger Cashflows.

Bewertung (Schätzung zukünftiger Zahlungsströme) und Buchungseinheit — Überblick

Agendapapier 9A

Der Arbeitsschritt zur Bewertung umfasst die Analyse der Anmerkungen, die sich aus den folgenden Fragen im Entwurf des Entwurf ergeben:

  • Fragen 5(a)-(c) bezüglich
    • der vorgeschlagenen Bewertungsgrundlage,
    • der vorgeschlagene cash-flow-basierte Bewertungsmethode und
    • der Vorschläge zur Schätzung unsicherer zukünftiger Cashflows; und
  • Fragen 6(a)-(d) bezüglich der Vorschläge zum Abzinsungssatz.

Der Stab empfiehlt in diesem Papier eine erneute Erörterung der Vorschläge zur Bewertungsgrundlage, zum Cashflow-basierten Bewertungsverfahren und zur Schätzung unsicherer künftiger Cashflows. Im Rahmen dieser erneuten Erörterungen wird der IASB auch die Rückmeldungen zu den Vorschlägen bezüglich der Buchungseinheit und der Grenze der regulatorischen Vereinbarung diskutieren.

Der Stab wird seinen empfohlenen Ansatz zur erneuten Erörterung der Vorschläge zum Abzinsungssatz in einer zukünftigen Sitzung vorstellen.

Rückmeldungen zu den Vorschlägen bezüglich der Bewertung von Posten, die sich nur dann auf regulierte Preise auswirken, wenn die entsprechenden Barmittel gezahlt oder erhalten werden, werden im Rahmen eines separaten Arbeitsstrangs berücksichtigt.

Der Stab wird den IASB nicht bitten, Entscheidungen über dieses Papier zu treffen. Der IASB wird jedoch gebeten, sich zu allen zusätzlichen Sachverhalten zu äußern, die der Stab möglicherweise berücksichtigen muss.

Schätzung unsicherer zukünftiger Zahlungsströme

Agendapapier 9B

Dieses Papier enthält Analysen und Empfehlungen des Stabs zu den Vorschlägen im Entwurf bezüglich der Schätzung unsicherer zukünftiger Zahlungsströme.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass der endgültige Rechnungslegungsstandard:

  • die Vorschrift beibehält, dass ein Unternehmen ungewisse künftige Zahlungsströme nach derjenigen der beiden Methoden - der Methode des wahrscheinlichsten Betrags oder der Methode des Erwartungswerts - schätzen muss, von der das Unternehmen erwartet, dass sie die Zahlungsströme besser vorhersagt;
  • besagt, dass die Methode des wahrscheinlichsten Betrags die Zahlungsströme nur dann besser vorhersagen kann, wenn der wahrscheinlichste Betrag höchstwahrscheinlich ist und voraussichtlich höchstwahrscheinlich bleiben wird;
  • vorschreibt, dass ein Unternehmen die Methode zur Schätzung ungewisser künftiger Zahlungsströme dann und nur dann neu beurteilt, wenn eine wesentliche Änderung der Tatsachen und Umstände eintritt, so dass das Unternehmen nicht länger erwartet, dass die Methode die Zahlungsströme besser vorhersagen wird;
  • klarstellt, dass ein Unternehmen, das die Erwartungswertmethode zur Schätzung ungewisser künftiger Zahlungsströme anwendet, die gesamte Bandbreite der Ergebnisse in Betracht ziehen sollte, einschließlich der Ergebnisse, bei denen ein regulatorischer Vermögenswert oder eine regulatorische Verbindlichkeit nicht existiert oder zwar existiert, aber zu keinen künftigen Zahlungsströmen führen wird; und
  • den Vorschlag beibehält, keine separate Werthaltigkeitsprüfung für regulatorische Vermögenswerte vorzuschreiben.

 

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