Überblick
Der IASB wird am 20. und 22. Juni 2023 in London tagen. Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:
Primäre Abschlussbestandteile: Der IASB wird Fragen im Zusammenhang mit Kategorien und Zwischensummen sowie Fragen in Bezug auf IAS 29 und IAS 12 erörtern. Der Stab gibt konkrete Empfehlungen, wie einige der Vorschläge im Entwurf überarbeitet werden können.
Bilanzierung nach der Equity-Methode: Der IASB wird erörtern, ob er Vorschläge dazu ausarbeiten soll, wie ein Anleger die Equity-Methode anwendet, wenn ein assoziiertes Unternehmen eine aktienbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente oder einen Aktienoptionsschein ausgibt, und wie eine bedingte Gegenleistung beim Erwerb einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen unter Anwendung von IAS 28 anfänglich und später anzusetzen und zu bewerten ist.
Angabeninitiative: Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben: Der IASB wird die Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Angabenvorschriften im Entwurf der dritten Fassung des Rechnungslegungsstandards IFRS für KMU diskutieren. Der Stab empfiehlt dem IASB, keine weiteren Änderungen an den vorgeschlagenen Angabenvorschriften im Entwurf vorzunehmen, basierend auf den Anmerkungen, die zum KMU-Entwurf eingegangen sind.
Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der IASB wird die Vorschläge im Entwurf zu regulatorischen Vermögenswerten und regulatorischen Schulden erneut erörtern, insbesondere die Vorschläge zur Bemessungsgrundlage, zur cash-flow-basierten Bewertungsmethode und zur Schätzung unsicherer zukünftiger Cashflows.
Zweite umfassende Überprüfung des IFRS für KMU: Der IASB wird die Rückmeldungen aus Stellungnahmen und Einbindungsveranstaltungen zum KMU-Entwurf erörtern und entscheiden, ob Änderungen an den vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf zur Klärung der Definition der öffentlichen Rechenschaftspflicht vorgenommen werden sollen.