Angabeninitiative — Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 31

Der IASB hat sich auf seiner Sitzung im Juni 2022 auf einen Projektplan zur erneuten Erörterung des Entwurfs Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben im Hinblick auf die Entwicklung eines IFRS-Rechnungslegungsstandards geeinigt.

Der IASB wird auf der Sitzung im Mai 2023 seine erneuten Erörterungen der Rückmeldungen zu Aspekten der vorgeschlagenen Angabenvorschriften und Formulierungen im Standardentwurf fortsetzen.

Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Angabevorschriften

Agendapapier 31A

In diesem Agendapapier wird der Ansatz für die Entwicklung der vorgeschlagenen Angabenvorschriften und die Analyse der Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Angabenvorschriften dargelegt.

Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Angabevorschriften

Viele Stellungnehmende äußerten sich zu einzelnen vorgeschlagenen Angabenvorschriften im Standardentwurf. Die eingegangenen Anmerkungen umfassten die Streichung, Hinzufügung und Klarstellung der vorgeschlagenen Angabenvorschriften im Standardentwurf. Für jeden IFRS ist die Analyse in einer Tabelle im Agendapapier zusammengefasst.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB, die im Agendapapier analysierten vorgeschlagenen Angabenvorschriften im Standardentwurf beizubehalten, vorbehaltlich der Empfehlungen in der Tabelle im Agendapapier zu den einzelnen vorgeschlagenen Angabenvorschriften.

Textziffer 16 des Standardentwurfs

Agendapapier 31B

In diesem Agendapapier wird erörtert, ob zu Textziffer 16 des Standardentwurfs Leitlinien bereitgestellt oder diese aktualisiert werden sollen.

Textziffer 16 des Standardentwurfs besagt:

"In Übereinstimmung mit Textziffer 31 von IAS 1 Darstellung des Abschlusses braucht ein Unternehmen eine Angabe, die in diesem [Entwurf für einen] Standard oder anderen IFRS vorgeschrieben ist, nicht zu leisten, wenn die Informationen, die sich aus diesen Angaben ergeben, nicht wesentlich sind. Ein Unternehmen hat auch zu prüfen, ob zusätzliche Angaben zu leisten sind, wenn die Einhaltung der spezifischen Vorschriften in diesem [Entwurf für einen] Standard, einschließlich der Vorschriften in anderen IFRS, die weiterhin anwendbar sind, nicht ausreicht, um die Adressaten des Abschlusses in die Lage zu versetzen, die Auswirkungen bestimmter Geschäftsvorfälle, sonstiger Ereignisse und Bedingungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu verstehen."

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB, Folgendes nicht zu tun:

  • Leitlinien zu Textziffer 16 des Standardentwurfs hinzuzufügen oder zu überarbeiten; oder
  • ein allgemeines Angabeziel im neuen Standard zu entwickeln.

Angabenvorschriften zum Übergang in anderen IFRS-Rechnungslegungsstandards

Agendapapier 31C

In diesem Agendapapier wird erörtert, ob der im Entwurf enthaltene Vorschlag beibehalten werden soll, dass die in einem neuen oder geänderten IFRS enthaltenen Angaben zum Übergang des Unternehmens auf diesen neuen oder geänderten Standard auf ein in Frage kommendes Tochterunternehmen, das den Standardentwurf anwendet, anwendbar bleiben.

Analyse des Stabs

Neue und geänderte IFRS enthalten in der Regel Übergangsbestimmungen, die bei der erstmaligen Anwendung des neuen oder geänderten IFRS anzuwenden sind. Gelegentlich ersetzen sie die Angabenvorschriften in IAS 8.

Der IASB hat vorgeschlagen, dass die Angabevorschriften zum Übergang in anderen IFRS für in Frage kommende Tochterunternehmen gelten, die den Standardentwurf anwenden, da diese Angabevorschriften spezifisch für diesen Übergang sind und nur bei der erstmaligen Anwendung dieses neuen oder geänderten IFRS relevant sind. Die Angabenvorschriften zum Übergang in anderen IFRS ermöglichen es den Adressaten von Abschlüssen, die Auswirkungen der Erstanwendung eines neuen oder geänderten IFRS besser zu verstehen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB, mit seinem Vorschlag fortzufahren, dass alle Angabenvorschriften, die in einem neuen oder geänderten IFRS über den Übergang des Unternehmens zu diesem neuen oder geänderten IFRS spezifiziert sind, auf ein in Frage kommendes Tochterunternehmen, das den neuen Standard anwendet, anwendbar bleiben.

Neue Angabevorschriften in den IFRS

Agendapapier 31D

In diesem Agendapapier wird erörtert, ob Angaben in den IFRS, die seit der Entwicklung des im Entwurf enthaltenen Standards herausgegeben wurden, auf in Frage kommende Tochterunternehmen anzuwenden sind, die den neuen Standard anwenden.

Analyse des Stabs

Ein in Frage kommendes Tochterunternehmen, das sich für die Anwendung des neuen Standards entscheidet, wendet die Vorschriften der IFRS an, aber anstelle der in den einzelnen IFRS festgelegten Angabevorschriften wendet es die Angabevorschriften des neuen Standards an. Der Stab ist der Ansicht, dass diese Vorschriften die Vorschriften neuer und geänderter IFRS, die seit der Veröffentlichung des Entwurfs herausgegeben wurden, einschließlich aller Angabenvorschriften in diesen neuen und geänderten IFRS enthalten sollten. Der Stab ist der Ansicht, dass die Adressaten der in Frage kommenden Abschlüsse von Tochterunternehmen in der Lage sein sollten, auf alle Informationen aus diesen verbesserten Angabevorschriften zuzugreifen. Die Angabenvorschriften bleiben zwar anwendbar, werden aber einer Wesentlichkeitsprüfung unterzogen.

Dies ist eine vorübergehende Situation, die nur so lange besteht, bis der IASB eine 'nachholende' Änderung des neuen Standards herausgibt. Der IASB plant nämlich, in Zukunft Änderungen an dem neuen Standard als Teil jedes Entwurfs eines neuen oder geänderten IFRS vorzuschlagen, da dies die Erwägung der Änderungen an dem neuen Standard zur gleichen Zeit ermöglicht, in der die damit verbundenen Änderungen an den IFRS erörtert werden.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass die Angaben in den Änderungen der IFRS, die seit der Veröffentlichung des Entwurfs herausgegeben wurden oder noch herausgegeben werden, auf die in Frage kommenden Tochterunternehmen angewendet werden, bis der IASB eine Änderung an dem neuen Standard herausgibt.

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