Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 5

Auf dieser Sitzung wird der Stab dem IASB zwei Papiere vorlegen. Das erste Papier bezieht sich auf 'Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben', wo der Stab den IASB um vorläufige Entscheidungen über vorgeschlagene Folgeänderungen für den kommenden Standard fragen wird. Das zweite Papier bezieht sich auf den Konsultationsprozess und die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess zu beginnen.

Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben — Folgeänderungen

Agendapapier 5A

Der IASB geht davon aus, dass der Entwurf zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital im letzten Quartal 2023 veröffentlicht wird, bevor der neue Standard zu Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht herausgegeben wird. Der Tochterunternehmensstandard wird es berechtigten Tochterunternehmen ermöglichen, die IFRS mit reduzierten Angabenvorschriften anzuwenden. Der Entwurf für diesen Standard umfasst IFRS, die bis Februar 2021 herausgegeben wurden, und es wurde beschlossen, dass der IASB danach laufend Änderungen an den Angabevorschriften in Betracht ziehen wird.

Der Stab betrachtete jede der im Entwurf zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital vorläufig beschlossenen Angaben und überprüfte sie anhand der Prinzipien für Angaben im Entwurf zu Tochterunternehmen. Die vom IASB angewendeten Prinzipien zur Reduzierung der Angaben berücksichtigen die Informationsbedürfnisse der Adressaten von nicht öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen und gehen davon aus, dass diese Adressaten die folgenden Informationen als nützlich erachten: kurzfristige Cashflows, Verpflichtungen, Zusagen und Eventualverbindlichkeiten (unabhängig davon, ob sie als Verbindlichkeiten bilanziert werden oder nicht), Liquidität und Solvenz, Bewertungsunsicherheiten, Wahlrechte bei der Rechnungslegung (d.h. Informationen über die vom Unternehmen gewählten Rechnungslegungsmethoden) und Disaggregierung von Beträgen.

Der Stab empfiehlt, dass der Entwurf zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital Folgeänderungen für den Tochterunternehmensstandard enthält, um Angabenvorschriften hinzuzufügen, die mit den im Entwurf zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital vorgeschlagenen Vorschriften in den folgenden Bereichen übereinstimmen:

  • Bedingungen und Konditionen von schulden- und eigenkapitalähnlichen Merkmalen - da diese sich auf kurzfristige Cashflows auswirken;
  • Änderungen im Zeitablauf - da diese sich auf die kurzfristigen Cashflows auswirken;
  • Instrumente, die Verpflichtungen zur Rücknahme eigener Eigenkapitalinstrumente enthalten - da diese sich auf die Disaggregierung von Beträgen und die Wahl der Bilanzierungsmethode auswirken;
  • finanzielle Verbindlichkeiten mit vertraglichen Verpflichtungen zur Zahlung von Beträgen, die auf der Leistung oder dem Nettovermögen des Unternehmens basieren - diese haben Auswirkungen auf die Disaggregierung von Beträgen; und
  • wesentliche Ermessensentscheidungen - da diese sich auf die Wahl der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auswirken.

Der Stab empfiehlt, dass der Entwurf zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital keine Folgeänderungen für den Tochterunternehmensstandard enthält, um Angabenvorschriften hinzuzufügen, die mit den im Entwurf zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital vorgeschlagenen Vorschriften in den folgenden Bereichen übereinstimmen:

  • potenzielle Verwässerung - diese Informationen sind für Investitionsentscheidungen auf öffentlichen Kapitalmärkten relevanter als für Transaktionen und Ereignisse, die bei in Frage kommenden Tochtergesellschaften auftreten, die den Tochterunternehmensstandard anwenden;
  • Art und Priorität von Forderungen gegen ein Unternehmen - diese Informationen wirken sich auf die Liquidität und Solvenz aus und können sich auf kurz- oder langfristige Cashflows auswirken; diese zusätzlichen Informationen rechtfertigen jedoch nicht die zusätzlichen Kosten für die Erstellung und Darstellung dieser Informationen;
  • Bedingungen für den Vorrang bei der Liquidation - diese Information ist keine Priorität für in Frage kommende Tochtergesellschaften und entspricht nicht dem Satz der Prinzipien;
  • Angabeziele - dies ist keine Angabevorschrift und wird daher auf in Frage kommende Tochtergesellschaften angewendet, die den Tochterunternehmensstandard anwenden; und
  • andere Angaben - anfängliche Zuordnung zu Fremd- und Eigenkapitalkomponenten und Umklassifizierungen bei veränderten Umständen - diese Angaben erfüllen nicht den Satz der Prinzipien.

Der Stab wird den IASB fragen, ob er mit den Empfehlungen des Stabs für Folgeänderungen bei den Angabenvorschriften für in Frage kommende Tochtergesellschaften einverstanden ist.

Einhaltung des Konsultationsprozesses und Erlaubnis zur Einleitung des Abstimmungsprozesses

Agendapapier 5B

Der Zweck dieses Papiers ist es:

  • eine Stellungnahmefrist von 120 Tagen für den bevorstehenden Entwurf der vorgeschlagenen Änderungen an IAS 32, IFRS 7 und IAS 1 vorzuschlagen;
  • die Schritte im Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung zu erläutern, die der IASB bei der Ausarbeitung der vorgeschlagenen Änderungen unternommen hat, und den IASB um die Erlaubnis zu bitten, dass der Stab mit der Abstimmung über den kommenden Entwurf beginnen kann; und
  • die IASB-Mitglieder zu fragen, ob ein IASB-Mitglied beabsichtigt, gegen die Vorschläge im kommenden Entwurf zu stimmen.

Der Stab wird den IASB fragen, ob er mit der Empfehlung einverstanden ist, eine Stellungnahmefrist von 120 Tagen einzuräumen, ob ein IASB-Mitglied beabsichtigt, den Vorschlägen im kommenden Entwurf zu widersprechen, und ob der IASB sich vergewissert hat, dass er die geltenden Schritte des Konsultationsprozesses eingehalten hat, so dass der Stab den Prozess für die Abstimmung über den kommenden Entwurf einleiten kann.

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