Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15
Bitte um Informationsübermittlung
Der IASB führt die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15 durch. Der IASB hat im März 2023 die Ergebnisse der Phase 1 der Überprüfung nach der Einführung erörtert und festgelegt, welche Angelegenheiten weiter untersucht werden sollen, indem sie in die Bitte um Informationsübermittlung aufgenommen werden. Der IASB legt in der Bitte um Informationsübermittlung die Themen fest, zu denen er im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Rückmeldungen einholen möchte.
Der IASB wurde auf dieser Sitzung gebeten, die Veröffentlichung zu genehmigen und eine Stellungnahmefrist von 120 Tagen für die Bitte um Informationsübermittlung festzulegen.
Der Stab geht davon aus, dass die Bitte um Informationsübermittlung gegen Ende Juni 2023 veröffentlicht wird, wenn ihre Veröffentlichung genehmigt wird.
Entscheidungen des Boards
Es gab keine Diskussion zwischen den IASB-Mitgliedern über die Genehmigung der Veröffentlichung. Alle IASB-Mitglieder stimmten für die Empfehlung des Stabs, die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung zu genehmigen.
In Bezug auf die Stellungnahmefrist hatten 13 von 14 IASB-Mitgliedern keine Einwände gegen eine Stellungnahmefrist von 120 Tagen, obwohl 3 von 14 IASB-Mitgliedern eine Stellungnahmefrist von 150 Tagen vorgezogen hätten.