Preisregulierte Geschäftsvorfälle

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 9

Der Stab wird den IASB auf dieser Sitzung über den Stand des Projekts informieren, und dieser wird die Vorschläge im Entwurf Regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden erneut erörtern. Der Stab hat dazu ein Papier über die Vorschläge zum erstmaligen Ansatz regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Schulden erstellt.

Dieses Papier enthält einen Überblick über den aktuellen Stand des Projekts und hebt die Bereiche hervor, die noch einer erneuten Erörterung bedürfen, insbesondere die Vorschläge zum Mindestpreis und zum Übergang. Darüber hinaus ist eine zusätzliche Analyse des Zusammenwirkens des Standards mit IFRS 17, der Reaktionen zum Konzept der direkten Beziehung und der erwarteten Auswirkungen des endgültigen Standards geplant.

Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes

Agendapapier 9A

Der Stab legt in diesem Papier seine Analyse und Empfehlungen zu den Vorschlägen im Entwurf über die erstmalige Erfassung regulatorischer Vermögenswerte und regulatorischer Schulden dar.

Der Stab geht in seiner Analyse auf zwei Themen ein:

  • Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung Im Entwurf wurde vorgeschlagen, dass regulatorische Vermögenswerte und Schulden angesetzt werden, wenn sie am Ende des Berichtszeitraums bestehen. Die Stellungnehmenden baten um Klarstellung, ob die erstmalige Erfassung auch während des Berichtszeitraums erfolgen sollte, da dies Auswirkungen auf die Anwendung von IAS 21 hat. In dem Papier werden drei Optionen für den Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes erwogen, darunter die Vorschrift, die Ansatzkriterien während des Berichtszeitraums anzuwenden, die Vorschrift, die Ansatzkriterien am Ende des Berichtszeitraums anzuwenden oder ein Wahlrecht. Der Stab kam zu dem Schluss, dass die Anwendung der Ansatzkriterien am Ende des Berichtszeitraums der beste Ansatz ist.
  • Anwendung von IAS 21 Im Entwurf wurde vorgeschlagen, dass regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden bei der Anwendung von IAS 21 als monetäre Posten behandelt werden sollten. Dies geschah auf der Grundlage, dass diese Behandlung die Anwendung der Vorschriften zur Folgebewertung in IAS 21 vereinfacht. Der Stab empfiehlt, diese Begründung in den finalen Rechnungslegungsstandard aufzunehmen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt, dass für den endgültigen Rechnungslegungsstandard Folgendes gilt:

  • Beibehaltung der Vorschrift, alle regulatorischen Vermögenswerte und regulatorischen Schulden, die am Ende des Berichtszeitraums bestehen, zu erfassen;
  • Klarstellung, dass der erstmalige Ansatz eines regulatorischen Vermögenswertes oder einer regulatorischen Schuld am Ende eines Berichtszeitraums erfolgt; und
  • Beibehaltung des Vorschlags, regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Schulden, die sich aus regulierten, auf eine Fremdwährung lautenden Preisen ergeben, bei der Anwendung von IAS 21 als monetäre Posten zu behandeln.

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