Standardpflege und einheitliche Anwendung

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 12

Ziel dieser Sitzung ist es, die folgenden Themen zur Standardpflege und einheitlichen Anwendung zu diskutieren:

  • Neue mögliche jährliche Verbesserung zur Ausbuchung von Leasingverbindlichkeiten beim Leasingnehmer (IFRS 9)
  • Neue mögliche jährliche Verbesserung zur Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis (IFRS 7)
  • Zeitpunkt des Inkrafttretens und vorzeitige Anwendung
  • Einhaltung des Konsultationsprozesses und Erlaubnis zur Einleitung des Abstimmungsprozesses

Ausbuchung von Leasingverbindlichkeiten beim Leasingnehmer (IFRS 9)

Agendapapier 12A

Der IASB Stab wurde über eine mögliche Unklarheit bezüglich der Bilanzierung der Ausbuchung einer Leasingverbindlichkeit durch einen Leasingnehmer informiert. Die Unklarheit ergibt sich daraus, dass Textziffer 2.1(b)(ii) von IFRS 9 einen Querverweis auf Textziffer 3.3.1, aber nicht auf Textziffer 3.3.3 von IFRS 9 enthält, was sich auf die entsprechende Anpassung auswirken kann, die ein Leasingnehmer vornimmt, wenn seine Leasingverbindlichkeit erloschen ist und er diese Verbindlichkeit aus seiner Bilanz entfernt. Das IFRS Interpretations Committee hat diesen Sachverhalt auf seiner Sitzung im März 2023 diskutiert.

Ziel dieses Papiers ist es, dem IASB Hintergrundinformationen zu diesem Sachverhalt und die Analyse des Stabs zur Verfügung zu stellen, einschließlich der Berücksichtigung der Diskussion des Committee, und den IASB zu fragen, ob er der Empfehlung des Stabs zustimmt, eine vorgeschlagene Änderung von Textziffer 2.1(b)(ii) von IFRS 9 in seinen nächsten Zyklus der jährlichen Verbesserungen der IFRS aufzunehmen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB:

  • eine Änderung von Textziffer 2.1(b)(ii) von IFRS 9 vorzuschlagen, um einen Querverweis auf Textziffer 3.3.3 von IFRS 9 hinzuzufügen;
  • eine prospektive Anwendung dieser vorgeschlagenen Änderung vorzuschreiben; und
  • diese vorgeschlagene Änderung in seinen nächsten jährlichen Verbesserungszyklus aufzunehmen.

Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis (IFRS 7)

Agendapapier 12B

Der Stab des IASB wurde über eine Inkonsistenz zwischen Textziffer 28 von IFRS 7 und Textziffer IG14 der Leitlinien zur Umsetzung von IFRS 7 informiert. Die Inkonsistenz entstand, als der IASB bei der Veröffentlichung von IFRS 13 im Mai 2011 eine Folgeänderung an Textziffer 28 von IFRS 7 vornahm, aber keine entsprechenden Änderungen an der Textziffer IG14 von IFRS 7. Das IFRS Interpretations Committee diskutierte diesen Sachverhalt auf seiner Sitzung im März 2023.

Ziel dieses Papiers ist es, dem IASB Hintergrundinformationen zu diesem Sachverhalt und eine Analyse des Stabs zur Verfügung zu stellen, einschließlich der Berücksichtigung der Diskussion des IFRS Interpretations Committee, und den IASB zu fragen, ob er der Empfehlung des Stabs zustimmt, eine vorgeschlagene Änderung von Textziffer IG14 des IFRS 7 in den nächsten Zyklus der jährlichen Verbesserungen der IFRS aufzunehmen.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfiehlt dem IASB, eine Änderung von IFRS 7, Textziffer IG14, vorzuschlagen, um die Konsistenz mit IFRS 7, Textziffer 28, zu verbessern und diesen Änderungsvorschlag in seinen nächsten jährlichen Verbesserungszyklus aufzunehmen.

Vorzeitige Anwendung und Einhaltung des Konsultationsprozesses

Agendapapier 12C

Der IASB hat auf seiner Sitzung im Februar 2023 vorläufig beschlossen, Änderungsvorschläge zu den folgenden Themen in den nächsten Zyklus der jährlichen Verbesserungen der IFRS aufzunehmen:

  • Anschaffungskostenmethode (IAS 7)
  • Angaben zum Kreditrisiko (IFRS 7)
  • Bestimmung eines 'de facto-Agenten' (IFRS 10)
  • Gewinn oder Verlust bei Ausbuchung (IFRS 7)
  • Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen durch einen Erstanwender (IFRS 1)
  • Transaktionspreis (IFRS 9)

Der IASB wird auf dieser Sitzung gefragt werden, ob zwei weitere Änderungsvorschläge in den nächsten jährlichen Verbesserungszyklus aufgenommen werden sollen:

  • Ausbuchung von Leasingverbindlichkeiten beim Leasingnehmer (IFRS 9)
  • Angabe der abgegrenzten Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Transaktionspreis (IFRS 7)

Fragen an den Board

Der Stab wird den IASB fragen:

  • Ob er mit der Empfehlung des Stabs einverstanden ist,
    • eine vorzeitige Anwendung der vorgeschlagenen Änderungen zuzulassen und
    • eine Stellungnahmefrist von nicht weniger als 90 Tagen für den Entwurf einzuräumen;
  • ob er sich davon überzeugt hat, dass er die geltenden Vorschriften für den Konsultationsprozess eingehalten hat;
  • ob der Stab mit dem Abstimmungsprozess für den Entwurf beginnen soll; und
  • ob ein IASB-Mitglied beabsichtigt, sich gegen die Veröffentlichung des Entwurfs auszusprechen.

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